From the Blog...

Lebensversicherung verkaufen: Achtung (nur) bei Ratenzahlung!?

VN:F [1.9.20_1166]
Rating: 4.8/5 (6 votes cast)

Die Stiftung Warentest war wieder einmal unterwegs, um Licht ins Dunkel zu bringen. Diesmal in das Dunkel beim Lebensversicherung verkaufen. In der Online Ausgabe warnt Stiftung Warentest vor zwielichtigen Aufkäufern, die das Geld vereinnahmen und dann ratierlich später zahlen, oder die sogar Gebühren für die Kündigung der Lebensversicherung verlangen. Wir bringen hier etwas Klarheit rein, damit Sie unterscheiden können, was ein seriöser Aufkäufer ist, und wann Sie höllisch gut aufpassen sollten.

Lebensversicherung verkaufen – und die Steuer?

Vielleicht fragen Sie sich, wie ein Aufkäufer einer Versicherung das macht, daß er Ihnen mehr Geld dafür anbietet, als der Wert der Versicherung tatsächlich ist. Dazu schauen wir uns die steuerrechtliche Beurteilung eines Verkaufs an. Wenn Sie selbst Ihre Lebensversicherung kündigen, die Sie vor über 12 Jahren abgeschlossen haben, dann bekommen Sie den Rückkaufswert voll ausgezahlt und können somit ohne Steuern zu bezahlen in eine bessere Alternative investieren, um ihre private Altersvorsorge sicherzustellen.
Wenn Sie die Lebensversicherung verkaufen, wird die Steuer für den Ankäufer fällig und von der Versicherung automatisch abgezogen. Die Folge ist für Sie fatal: Die Abgeltungssteuer wird auf die Erträge berechnet und ist damit unter Umständen auch dann zu entrichten, wenn Sie mehr eingezahlt haben, als der Rückkaufswert abbildet. Und jetzt kommt´s: Die Verträge, die Sie beim Lebensversicherung verkaufen vorgelegt bekommen, weisen darauf hin, daß der tatsächlich vom Versicherer ausgekehrte Betrag relevant für die Höhe des Kaufpreises ist. Sie zahlen also Steuern, obwohl Sie keine zahlen müßten! Der Aufkäufer, dem Sie Ihre Lebensversicherung verkauft haben, bekommt das Geld übrigens vom Finanzamt wieder zurückerstattet, Sie aber gehen leer aus.

Lebensversicherung verkaufen – ein Beispiel (rein hypothetisch!)

Stellen Sie sich dazu einmal folgendes Szenario vor: Sie haben 10.000 Euro einbezahlt, interessanterweise ist der Rückkaufswert auch 10.000 Euro (ja, das kann durchaus der Fall sein, obwohl Sie jetzt vielleicht mit weniger gerechnet haben). Die Abgeltungssteuer berechnet sich auf die Erträge. Die sind – der Einfachheit halber – jetzt bei 5.000 Euro, und auf diesen Betrag wird die Steuer (auch der Einfachheit halber) mit 25% berechnet. Die Folge: Sie bekommen von Ihrem Aufkäufer eine Abrechnung über 9.000 Euro. Da schlagen die Damen und Herren, denen Sie die Lebensversicherung verkaufen wollten jetzt „großzügig“ – sagen wir mal – 7,5% auf. Das ergibt 675 Euro, die bekommen Sie obendrauf! Und was ist mit dem Rest? Es verbleiben ja 325 Euro, die Sie abgezogen bekommen haben. Diese Summe ist der Gewinn dessen, dem Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen möchten – das überlegen Sie sich doch sicher zweimal, oder?

Lebensversicherung verkaufen oder kündigen lassen?

Schlaue Unternehmer haben eine ganz andere Idee. Die überlegen sich, warum sollen die die ganze Abwicklung und alles selbst machen. Man kann ja auch eine Kündigungsgebühr verlangen, wir nehmen einfach (wie immer einfach) mal 75 Euro an. Dieses Geld ist sicher – also dem „Kündigungshelfer“. Jetzt versucht er, Ihnen vom Versicherer mehr herauszuholen. Wenn es klappt, ist alles trulala. Klappt es nicht (gehen Sie mal eher von diesem Fall aus, nur rein der Einfachheit halber), kommt Plan B ins Spiel. Anstatt die Lebensversicherung zu verkaufen, sollen Sie jetzt einfach eine Pauschale bezahlen, die wir – Sie verstehen schon – der Einfachheit halber mit 300 Euro ansetzen. Ein Schelm, der jetzt was Böses denkt, denn zusammen haben Sie als Kunde nun schon 375 Euro bezahlt, was ja mehr ist, als wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen hätten wollen (siehe oben). Weil ein Kunde ja nicht einfach so 300 Euro auf den Tisch legt, nennen wir diese Pauschale einfach „Kostenbeteiligung“. Sie werden an den Kosten beteiligt. Den Kosten dafür, daß der findige Unternehmer jetzt noch einmal extra versucht, mehr aus dem Vertrag herauszuholen – und sei es mit Hilfe des Gerichts! Glauben Sie, daß eine Lebensversicherungsgesellschaft nicht auch einen Anwalt, oder sogar eine Rechtsabteilung hat, die genau prüfen, wie wenig man Ihnen als Kunden auszahlen darf? Wir glauben schon. Und deswegen empfehlen wir diesen Weg auch explizit nicht.

Lebensversicherung verkaufen – So empfehlen wir es

Zunächst einmal sollte man genau den Vertrag prüfen oder prüfen lassen. Wir bieten Ihnen dazu einen kostenfreien Expertencheck an. Wenn sich Ihr Vertrag eignet, werden wir Sie an einen von uns geprüften Aufkäufer weiterleiten. Für Sie in jedem Falle kostenfrei, transparent und sicher! Wenn der Vertrag und Ihre Vorstellungen sich für eine andere Alternative eignen, werden wir Ihnen diese vorstellen. Und dann gehen wir den Weg mit Ihnen gemeinsam. Hierbei achten wir darauf, daß Sicherheit und Transparenz immer vor Rendite kommen. Dennoch: Eine Rendite, wie Sie Ihnen derzeit auf dem Finanzmarkt angeboten wird, spiegelt nicht das wider, was wir für eine lukrative und risikominimierte Altersvorsorge halten. Wenn Sie also mit dem Gedanken spielen, Ihre Lebensversicherung verkaufen zu wollen, sollten wir darüber sprechen!

VN:F [1.9.20_1166]
Rating: 4.8/5 (6 votes cast)
Continue Reading…

Augen auf, wenn Sie die Lebensversicherung kündigen

VN:F [1.9.20_1166]
Rating: 5.0/5 (2 votes cast)

Es gibt immer wieder Gründe, eine Lebensversicherung vor dem Ablauf zu kündigen. Geldsorgen, unerwartete Ausgaben, Scheidung oder das bessere Angebot für die Altersvorsorge sind nur einige davon. Doch bevor Sie in einer solchen Situation die Lebensversicherung kündigen, sollten Sie genau überlegen. Meist büßen Sie bei einer Kündigung mächtig ein. Allerdings sollten Sie sich andersrum auch die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, schlechtem Geld noch gutes hinterher zu werfen. Vor allem dann, wenn Sie die Lebensversicherung kündigen, weil Sie einfach ein lukrativeres Angebot für Ihren Sparplan haben.

Die Kündigung der Lebensversicherung will überlegt sein

Natürlich haben auch Sie keine Lebensversicherung abgeschlossen, um sie nach ein paar Jahren wieder zu kündigen. In manchen Situationen wird man aber zu diesem Schritt gezwungen. Ist Not am Mann, muss auch die Lebensversicherung herhalten. Doch gerade in letzter Zeit zeichnet sich auch ein ganz anderer Trend ab. Lebensversicherungen bringen nicht mehr ausreichend Gewinn. Es gibt Angebote, die weit aus lukrativer sind und mit denen die Absicherung des Alters oder die schnelle Ansparung von Kapital für eine große Anschaffung einfacher zu erreichen sind. Natürlich bietet sich auch die Möglichkeit, die Lebensversicherung zu verkaufen. Allerdings tummeln sich inzwischen viele schwarze Schafe auf dem Zweitmarkt. Da entscheiden sich viele Anleger doch lieber für wenig Geld in der Hand als für hohe Verluste durch einen Verkauf.

Verluste beim Kündigen der Lebensversicherung einplanen

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, müssen Sie natürlich mit Verlusten rechnen. Vor allem dann, wenn Ihre Lebensversicherung noch nicht so lange läuft, müssen Sie mit großen Einbußen rechnen. Auch wenn der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren die Rechte der Versicherungsnehmer immer mehr gestärkt hat, können Sie kaum mit den von Ihnen eingezahlten Beiträgen rechnen. Gerade in den ersten Jahren wird Ihr Beitrag von den Kosten regelrecht aufgefressen. Kündigen Sie dann die Lebensversicherung, bleibt Ihnen nur ein Mindestbetrag. Dieser liegt laut den Gerichten bei etwa 50 Prozent der eingezahlten Beiträge. Alle anderen Beiträge werden bei einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung von den Kosten verschlungen.

Rückkaufswert beim Lebensversicherung kündigen niedrig

Doch auch wenn Sie Ihre Lebensversicherung schon länger haben, kommen Sie um Verluste nicht herum. Hohe Provisionen, Verwaltungskosten und Abschlusskosten senken die Beiträge vor allem in den ersten Jahren. Sie werden also nicht Ihre erwartenden Gewinne haben, wenn Sie die Lebensversicherung kündigen. Obendrein müssen Sie bei der Auszahlung auch noch Abgeltungssteuer zahlen und die Einkünfte versteuern. Unter bestimmten Voraussetzungen werden aber die Erträge, welche Sie bei einer Kündigung erhalten, nur mit dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. In diesem Fall kommt es Sie eventuell günstiger, die Versicherung zu kündigen, als Sie zu verkaufen. Hier bei ist es sinnvoll, sich bei einem Experten Rat einzuholen.

Überlegt Lebensversicherung kündigen

Die Kündigung Ihrer Lebensversicherung will gut überlegt sein. Nur in den wenigsten Fällen kommen Sie besser, wenn Sie die Lebensversicherung kündigen. Prüfen Sie unbedingt erst, ob Sie den Vertrag beitragsfrei stellen können oder die Versicherungssumme verringert werden kann. Möchten Sie das Geld anderweitig investieren, sollten Sie eher über einen Verkauf der Versicherung bei einem seriösen Anbieter nachdenken, bevor Sie die Lebensversicherung kündigen. Dort erhalten Sie häufig mehr Geld, als wenn Sie die Lebensversicherung kündigen.

Doch auch hier gilt: Augen auf!

Der Ankauf von Lebensversicherungen ist absolute Vertrauenssache. Immer wieder reizt es schwarze Schafe und Betrüger, hier ein schnelles Geld zu machen. Für den Verbraucher sind solche Machenschaften nur schwer zu erkennen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen nur die besten Anbieter auf dem Markt zu empfehlen. Egal ob Sie über einen Verkauf nachdenken, oder ob Sie die Lebensversicherung kündigen wollen, wir zeigen Ihnen, wie Sie mindestens 20% mehr herausholen!

VN:F [1.9.20_1166]
Rating: 5.0/5 (2 votes cast)
Continue Reading…

Lebensversicherung verkaufen – Todesfallschutz erhalten?

VN:F [1.9.20_1166]
Rating: 4.7/5 (3 votes cast)

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen wollen, haben Sie viele Möglichkeiten, dies zu tun. Wenn man von den unseriösen Anbietern einmal absieht, die Ihnen ohne jegliche Sicherheit eine Verdoppelung Ihres Rückkaufswertes in wenigen Jahren versprechen, keine Bafin-Zulassung für ihr Produkt haben und auch sonst meist nur als eine Art Briefkastenfirma in Erscheinung treten, bleiben grundsätzlich zwei Möglichkeiten übrig.
Zunächst aber noch einmal der Hinweis: Wenn Ihnen ein Anbieter als Sicherheit den Kaufvertrag, seinen guten Namen oder sonst etwas wenig stichhaltiges anbietet, lassen Sie lieber die Finger davon!

Lebensversicherung verkaufen – zwei Arten

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten für Sie, Ihre Lebensversicherung zu verkaufen: Entweder Sie wählen einen Anbieter, der Ihnen sofort den vollen Kaufpreis bezahlt, der dann natürlich entsprechend niedrig ausfällt, oder Sie wählen einen „quasi-Verkauf“, bei dem Sie ebenfalls einen Teil sofort erhalten können, den Rest jedoch – abgesichert versteht sich – verzinst später erhalten. Diese beiden grundsätzlichen Arten wollen wir jetzt genauer ansehen.

Lebensversicherung verkaufen und den vollen Kaufpreis sofort erhalten

Sie verkaufen an einen Investor, der Ihre Lebensversicherung fortführt. Auf diesem Weg bekommen Sie sofort bzw. Zug-um-Zug gegen Übertrag der Versicherungsnehmereigenschaften die Kaufpreiszahlung auf Ihr Konto. Der Nachteil dieser Variante: der Kaufpreis ist – wenn überhaupt – nur geringfügig über dem Rückkaufswert und sehr selten über dem, was Sie tatsächlich eingezahlt haben. Ein vermeintlicher Vorteil ist, daß Sie bei dieser Variante den Todesfallschutz erhalten. Vermeintlicher Vorteil deshalb, weil Sie natürlich nicht damit rechnen dürfen, daß die Todesfallsumme komplett an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Der Investor rechnet zunächst den Betrag ab, den er an Sie bezahlt hat. soweit ja auch ganz richtig und logisch, dann kommen noch die Beiträge seit der Übertragung hinzu, eine Verzinsung der Gesamtkosten des Investors und eine Kostenpauschale für die Abwicklung. Je nachdem, wann der Leistungsfall eintritt, kann es sein, daß nicht mehr viel übrig bleibt. Deswegen ist dieser Vorteil auch nicht per se ein Vorteil, sondern sollte genau kalkuliert werden.

Lebensversicherung verkaufen – ohne Todesfallschutz

Schlaue Investoren machen es schon seit Jahren vor: Der Todesfallschutz für die Hinterbliebenen wird von einer Kapitalanlage und Altersvorsorge abgekoppelt. Das Interessante dabei: Dadurch, daß eine normale Risikolebensversicherung weniger Kosten hat, ist der Absicherungsbetrag entsprechend höher wählbar und es bleibt dennoch mehr Geld für eine effektive Altersvorsorge frei. Wenn man das auf den Fall eines Verkaufs der Lebensversicherung überträgt, passiert Folgendes: Der Vertrag mit der Lebensversicherung wird aufgelöst. Gleichzeitig können Sie eine Sofortzahlung erhalten, diese kommt in aller Regel von der Versicherungsgesellschaft und nicht vom „Ankäufer“! Alles andere ist keine seriöse Abwicklung und legt nahe, daß es sich bei der Abwicklungsfirma um einen windigen Anbieter handeln könnte, der vielleicht sogar Betrug oder andere Absichten verfolgt – Vorsicht ist also geboten!
Der Rest, den Sie nicht als Sofortzahlung erhalten, wird dann in eine sinnvolle Altersabsicherung investiert. Hierbei ganz wichtig sind die Punkte Rendite & Sicherheit! Das eine ohne das andere ist einfach unvollständig. Daher bieten wir unseren Kunden auch ausschließlich Lösungen an, die eine Absicherung zu mindestens 100% der Investitionssumme beinhalten und gleichzeitig deutlich lukrativer sind, als vergleichbar sichere Investments.

Lebensversicherung verkaufen – Ihre Entscheidung!

Wenn sie sich für den Verkauf einer Lebensversicherung entscheiden, müssen Sie wissen, was Sie aktuell an Bargeld aus dem Vertrag benötigen. Oftmals ist es sinnvoll, einen kleinen Betrag zu entnehmen und den Rest in eine andere Altersvorsorge zu investieren. Denn Eines kommt bestimmt: Ihr Rentenalter! Ob Sie dann ausreichend abgesichert sind, können Sie heute bereits entscheiden! Darum prüfen Sie genau, wieviel Kapital Sie dringend benötigen, welche Risikoabsicherung erhalten bleiben oder neu abgeschlossen werden muß und wie Ihre Strategie für den Ruhestand aussieht! Wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen, können sie die Weichen neu stellen!

VN:F [1.9.20_1166]
Rating: 4.7/5 (3 votes cast)
Continue Reading…