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Das Bundesland Baden-Württemberg hat dem Bundesrat einen Antrag vorgelegt, in dem es um mehr und bessere Informationen zur privaten Altersvorsorge geht. Die Deutsche Rentenversicherung soll dazu verpflichtet werden, Informationen an die Versicherten zu geben, wie eine private Altersvorsorge aussehen könnte. Die private Altersvorsorge soll auf einer besseren Basis stehen – rechtlich sicherer soll sie werden. Allerdings soll der Rentenversicherung nicht gestattet werden, eine gezielte Empfehlung für ein bestimmtes Produkt herauszugeben. Über diesen Antrag wird momentan beraten.
Die Bundesbürger sollen in der Lage sein, selbst besser zu entscheiden, welche Vorsorgemöglichkeit zu ihnen und ihrer individuellen Situation passt. Die privaten Vorsorgemöglichkeiten sollen klar zum Ausdruck gebracht werden. Dies könnte im Idealfall auch für die private Altersvorsorge neue Impulse bringen, denn wer besser aufgeklärt wird, kann sich eher für ein Produkt entscheiden. Wichtig sind vor allem Informationen über die staatliche Förderung, über Vergünstigungen und Vorteile für den Versicherten, schließlich entscheidet er sich in der Regel auf Basis der persönlichen Vorteilsabwägung.
Nächster Schritt: Gesetzesentwurf zur privaten Altersvorsorge
Die Länderkammer geht davon aus, dass sich der Bundesrat zustimmend zu diesem Antrag äußern wird. Dies würde nach sich ziehen, dass ein Gesetzesentwurf auf den Tisch gebracht wird, in dem es um die Klarstellung der möglichen Erteilung von Auskünften zur privaten Altersvorsorge geht. Zuständig für diese Informationserteilung ist der Träger der Rentenversicherung. Dieser Gesetzesentwurf muss dann dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden, der den nötigen Beschluss fasst. Empfehlungen für eine Zustimmung zum Antrag auf vermehrte Informationserteilung wurden auch durch den Bundesrats-ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik ausgesprochen.
Private Altersvorsorge und der Mangel an Informationen
Ausgelöst wurde die Diskussion um die derzeit mangelhaften Informationen der Bundesbürger über die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge dadurch, dass sich in der Praxis gezeigt hat, wie wenig die Menschen Bescheid wissen. Immer wieder kommt es zu Unklarheiten über die Altersvorsorgemöglichkeiten. Vor allem die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen das zu spüren, wenn die Bürger, die eine Auskunft erbitten, nur unzureichend zu ihrem Rentenanspruch beraten werden können. Auskünfte werden nur in Bezug auf die gesetzliche Rente erteilt, nicht aber hinsichtlich einer privaten Altersvorsorge. Aus der Information zum persönlichen Anspruch auf eine Altersrente leitet sich direkt die Erfordernis ab, eine private Vorsorge zu treffen. Informationen sind also zu beiden Bereichen nötig und sollten vom Träger der Rentenversicherung gegeben werden.
Das Sozialgesetzbuch I soll konkretisiert werden und zwar durch die Vorgabe der Auskunftserteilung im Einzelfall. Eine Beratung soll hier als “produkt- und anbieterneutral” durchgeführt werden.
Keine konkrete Produktempfehlung für die private Altersvorsorge
Wichtig ist, dass die Rentenversicherungsanstalt keine Empfehlung für oder gegen ein Produkt geben darf, denn der Versicherte soll in die Lage versetzt werden, aufgrund eigenen Wissens eine Entscheidung für die persönliche Altersvorsorge zu treffen. Die private Altersvorsorge soll eigenverantwortlich aufgebaut werden, unterstützt durch staatliche Förderungen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass nicht nur die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden können und es darf nicht nur auf diese hingewiesen werden. Der Rentenversicherungsträger wird nun angewiesen, auch Vor- und Nachteile der verschiedenen Anlageprodukte zu berücksichtigen und diesbezüglich zu beraten. Dies gilt für alle Arten von Produkten, die für die private Altersvorsorge in Frage kommen. Zulässig soll aber auch weiterhin eine Art Wegweiser im Bereich der privaten Altersvorsorge bleiben. Denn auch wenn es um Vor- und Nachteile geht, so sollen die Produkte getrennt und für sich betrachtet werden, eine Entscheidung muss der Versicherte letzten Endes selbst treffen und so seine private Altersvorsorge aufbauen.
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Deutschlandweit gibt es mehr als 90 Millionen laufende Lebensversicherungsverträge, mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 30 Jahren haben. Aber fast die Hälfte aller Policen wird vor Ablauf gekündigt. Seit 1999 haben Versicherte eine Alternative. Sie können die Lebensversicherung verkaufen und der Todesfallschutz bleibt bestehen. Allerdings hat erst zu Beginn des Jahres die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen die Versicherten vor Betrügern gewarnt. Laut BaFin soll es in ganz Deutschland mehr als 60 Versicherungsaufkäufer geben, die das eigentlich saubere Geschäft im Versicherungszweitmarkt ausnutzen, um Versicherte in ihrer finanziellen Not abzuzocken.
Gründe für den Verkauf der Lebensversicherung
Gründe, die für einen Verkauf der Lebensversicherung sprechen, gibt es einige. Viele Versicherte können oder wollen die hohen monatlichen Prämien nicht mehr aufbringen. Manche Versicherten befinden sich in einer finanziellen Notlage und sind nicht kreditwürdig, sodass sie keinen Kredit aufnehmen können. Oft ist der Verkauf der Lebensversicherung dann die Rettung. Wer seine Lebensversicherung verkauft, wird nicht auf seine Bonität hin geprüft. Auf diese Art und Weise kommt man an Kapital, ohne sich Geld von der Bank leihen zu müssen.
Die Lebensversicherung verkaufen – aber nicht an Abzocker
Dubiose Aufkäufer nutzen die Notlage von Versicherten jedoch schamlos aus. Anders als seriöse Aufkäufer, die die Lebensversicherungen weiterführen, um dann bei Fälligkeit die Überschussanteile zu kassieren, kündigen die zwielichtigen Aufkäufer den Vertrag nach dem Kauf. Das Geld behalten sie dann für sich oder investieren es provisionsträchtig anderweitig. Die dubiosen Aufkäufer arbeiten immer mit der gleichen Masche. Sie versprechen den Versicherten hohe Renditen beim Rückkaufswert. Das Geld aus der Versicherung wird dann anderweitig angelegt. Dafür kassieren die Aufkäufer Gebühren vom Versicherten und natürlich bekommen sie Provisionen. Es gibt auch Aufkäufer, die allein damit Geld verdienen, dass sie schon für das Erstellen eines Angebots eine Gebühr verlangen. Lesen Sie Details dazu in der Online Ausgabe des Focus.
Rechtschaffene Aufkäufer erstellen prüfen die Versicherung und Erstellen das Aufkaufangebot kostenlos. Außerdem wird der Kaufpreis in einer Summe ausgezahlt und nicht in Raten. Auch der Todesfallschutz bleibt für den Versicherten erhalten.
Die Lebensversicherung verkaufen – aber Vorsicht walten lassen
Der Bundesverband für Vermögensanlage im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) hat Qualitätskriterien zusammengestellt, anhand derer Versicherte feststellen können, mit welcher Art Aufkäufer Sie es zu tun haben. Wenn es keine Alternative zum Verkauf der Versicherung gibt, beziehungsweise der Verkauf die beste Lösung ist, gelten folgende Aspekte:
• Der Rückkaufswert der Police muss über 10.000 Euro sein
• Die Rendite sollte sich in der Größe zwischen drei und acht Prozent bewegen
• Vorab die Frage der Bearbeitungsgebühr klären
• Keine Ratenzahlung akzeptieren
• Der Versicherungsschutz für den Todesfall soll erhalten bleiben
• Möglichst externe Informationen über Aufkäufer einholen
• Die Liquidität des Aufkäufers muss gegeben sein
• Verkauf der Police über einen Treuhänder abwickeln
Alternativen zum Lebensversicherung verkaufen
Wenn die Bedingungen nicht passen oder sich kein seriöser Aufkäufer am Versicherungszweitmarkt finden lässt, besteht auch die Möglichkeit, die Lebensversicherung zu beleihen. Auch dann bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Die Versicherungen zahlen das Kapital ganz oder teilweise vorab aus. Dabei ist die Police die Sicherheit. Das bedeutet, der Versicherte muss bei einem Kredit auf die Lebensversicherung keine Bonität nachweisen. Die Schufa Auskunft wird nicht angefragt und ein Eintrag über das Policendarlehen erfolgt auch nicht. Allerdings beleiht man damit auch sein eigenes Geld, das man über Jahre hinweg angespart hat.
Der richtige Weg, seine Lebensversicherung zu verkaufen
Ein Verkauf der Lebensversicherung ist immer mit dem Verlust der Altersvorsorge verbunden. Lassen Sie sich daher vorab von einem erfahrenen Experten beraten, wenn es darum geht, Ihre Lebensversicherung zu verkaufen.
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Schon seit Jahrzehnten ist die Kapitallebensversicherung für viele Deutsche eine sehr beliebte Möglichkeit, wie die private Altersvorsorge aufgebaut werden kann. Trotzdem ist es seit einigen Jahren so, dass Finanz- und Versicherungsexperten Kritik an dieser Vorsorgeform üben, die vorrangig auf die in der Vergangenheit immer weiter sinkenden Renditen abzielt. Eine deutliche Renditeeinbuße erleidet der Kunde vor allem dann, wenn er den Vertrag vorzeitig beendet. Als Alternativen stehen dabei die Kündigung der Versicherung, das beitragsfrei Stellen der Versicherung oder auch das Lebensversicherung verkaufen zur Auswahl. Der Charakter der Kapitallebensversicherung ist schon immer der gewesen, dass es sich um eine Kombination aus Sparen und Absicherung (im Todesfall) handelt. Doch welche Alternative ist die beste, wenn die Versicherung nicht bis zum geplanten Laufzeitende genutzt werden kann oder will?
Die Kündigung als eine Alternative zum Lebensversicherung verkaufen
Nahezu alle Experten sehen die Kündigung der Lebensversicherung als die schlechteste der drei möglichen Alternativen an, wenn der Vertrag schon vorzeitig beendet werden soll. Zahlen zufolge, die der Bund der Versicherten regelmäßig veröffentlicht, nutzen zwar Millionen Menschen hierzulande eine Kapitallebensversicherung, allerdings sind es mehr als 50 Prozent der Versicherten, die den Vertrag nicht bis zum Ende erfüllen können oder möchten. Die Kündigung der Versicherung ist, zum Beispiel im Vergleich zum Verkauf der Lebensversicherung, deshalb die schlechteste Alternative, weil der Vertrag dann tatsächlich beendet wird. Bei den zwei anderen Alternativen ist es hingegen so, dass die Versicherung weitergeführt wird, auch wenn der Versicherte selbst keine Beiträge mehr zahlt. Besonders dann, wenn die Kündigung in den ersten drei Jahren nach Abschluss der Kapitallebensversicherung erfolgt, wird nur eine sehr geringe Auszahlung vorgenommen, die meistens deutlich geringer als die bis dato eingezahlten Beiträge ist.
Das Verkaufen der Lebensversicherung als weitere Alternative
Neben dem Kündigen der Versicherung steht das Verkaufen der Lebensversicherung als eine weitere Alternative zur Verfügung. Zwar wird der Versicherte in vielen Fällen auch beim Verkauf einen Renditeverlust hinnehmen müssen, jedoch ist der Kapital- und Renditeverlust in der Regel deutlich geringer als bei der Kündigung. Bei einem geplanten Verkauf sollten die Angebote in dieser Hinsicht jedoch ganz genau verglichen werden, wobei vor allem auf zwei Punkte zu achten ist. So sollte darauf geachtet werden, dass der aus dem Verkauf resultierende Betrag auch in einer Summe ausgezahlt wird. Das ist keineswegs immer der Fall, denn manche Ankäufer von Lebensversicherungen möchten die Kapitalsumme nur in monatlichen Raten an den Verkäufer zahlen. Sollte die Gesellschaft dann insolvent werden, erhält der Kunde sein Geld eventuell gar nicht.
Was beim Lebensversicherung verkaufen noch zu beachten ist
Der Verkauf einer Lebensversicherung – wie es im Volksmund oft genannt wird – kann aber auch die Auflösung und Umschichtung des Vertrags bedeuten. Dabei kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag entweder selbst oder über einen Treuhänder und erteil gleichzeitig den Auftrag, den Erlös entweder komplett in ein anderes Investment umzuschichten, oder einen Teil sich selbst auszuzahlen und den (größeren) Rest in eine alternative Anlageform zu überführen. Die Finop GmbH hat sich darauf spezialisiert, unrentable Verträge auf diese Art in doch noch sinnvolle Altersvorsorgemaßnahmen umzuwandeln. Der Vorteil für den Kunden liegt hier auf der Hand: Entgegen einem klassischen Verkauf wird die Rendite deutlich angehoben, gleichzeitig sorgt die neue Anlageform mit einer Grundbuchabsicherung für die notwendige Sicherheit des investierten Kapitals. So wird aus einer unrentablen Geldanlage eine sinnvolle. Dies alles ist möglich beim Lebensversicherung verkaufen.
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Da Investoren immer nach lukrativen Anlagemöglichkeiten suchen, ist ein Private Placement als Anlageoption auf der einen und als Verfahren zur Beschaffung von Eigenkapital auf der anderen Seite für viele immer interessant. Wohlgemerkt bedarf es eines großen Vermögens, um daran teilzuhaben. Sich ergebende Vorteile eingeschränkter Publizitätspflichten und die damit verbundene Umgehungsmöglichkeit von öffentlichen Handelsplätzen wie Börsen sind allgemein bekannt. Doch sind die Risiken auch genauso kalkulierbar wie börslich emittierte Vermögenswerte oder Anleihen, die stets strengen Regeln und Veröffentlichungspflichten unterliegen?
Private Placement – Chancenreiche Anlage aber auch mit Totalverlustrisiko?!
Der Reiz für Investoren in Vermögenswerte zu investieren, die über Private Placements ausgereicht werden, liegt zweifellos in den überdurchschnittlich hohen Renditen, die solche Investments versprechen. Ein Emittent kann unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit Vermögenswerte in großem Umfang veräußern, ohne dass er hierfür einen Prospekt herausgeben muss, wie dies an einem typischen Zweitmarkt wie der Börse bei Wertpapieremissionen im Rahmen von IPOs regelmäßig der Fall ist. Viele Anlageprodukte, die aus Private Placement Aktivitäten hervorgehen sind zweifelsohne hochspekulativ. Das birgt immense Chancen aber auch Risiken, was sich bei Private Placements immer wieder beobachten lässt. So sind geschlossene Fonds von Schiffs- oder Immobilienbeteiligungen typische Vertreter dieser Anlagegattung. Die hohen Renditeversprechen setzen dabei ganz konkret auf erwartete positive Entwicklungen zahlreicher Faktoren, die der Anleger jedoch kaum beeinflussen kann. Das können Frachtraten in bestimmten Weltregionen sein oder auch spekulative Erwartungshaltungen in Bezug auf die Nachfrage nach ausgewählten Gütern. Gehen diese, einer Wette verwandten Erwartungen, auf, können Investoren exorbitante Renditen erzielen. Im Negativfall sind die Verluste so hoch, weil hier ganz erhebliche Summen investiert wurden, die dann größtenteils, wenn nicht vollständig abgeschrieben werden müssen.
Hedgefonds brachten Private Placements in Verruf
Andere Beispiele für besonders risikoreiche Private Placements sind Hedgefonds, die als Finanzierungsinstrumente infolge der Finanzkrise in 2007/2008 in Verruf gerieten, weil sie durch nicht gedeckte Schuldscheinverschreibungen mitursächlich für die Krise waren. Daneben gibt es jedoch auch private Platzierungen, die viel weniger spektakulär sind, aber dennoch gute Gewinne abwerfen können. Die Rede ist hier von jungen Aktien, die anlässlich einer Kapitalerhöhung von einer Aktiengesellschaft emittiert werden und bei denen das Bezugsrecht von Altaktionären ausgeschlossen ist. Diese jungen Aktien haben erfahrungsgemäß eine erheblich bessere Performance als alte Aktien und lassen sich daher mit viel größeren Gewinnspannen wieder verkaufen, bevor Sie den alten Aktien gleichgestellt werden, indem sie beispielsweise die gleiche Dividendenberechtigung erlangen.
Unterschiedliche Mentalitäten in Bezug auf das Private Placement
In Deutschland spielen Private Placements nicht die Rolle wie in den USA oder in Großbritannien. Das liegt zum Teil an der unterschiedlichen Anlegerkultur im Vergleich zu Deutschland, wo die Risikoaversion wesentlich stärker ausgeprägt ist als in den genannten Ländern. Insbesondere in Bezug auf die hochspekulativen Hedgefonds gehen die Meinungen sehr weit auseinander. Während sie in den angelsächsischen Ländern nach wie vor unverzichtbares Instrument der Finanzierung gesehen werden, wird in Deutschland von bestimmten Kreisen eine Einschränkung wenn nicht gar ein Verbot gefordert, da sich diese Instrumente nur schwer kontrollieren lassen und in ungünstigen Fällen ganze Institute ins Wanken bringen können. Insbesondere bei öffentlichen Einrichtungen und Fonds, die der sozialen Sicherung dienen, hat die gesellschaftliche Akzeptanz dieser Formen der Gewinnerwirtschaftung nicht zuletzt aufgrund der Auswirkungen der Finanzkrise stark gelitten. Doch wie so oft hat auch diese Medaille zwei Seiten, denn niemand wird schließlich gezwungen, in diese Produkte zu investieren. Ebenfalls bietet sich die Möglichkeit, für das Private Placement besondere Sicherheiten zu verlangen, wie es beispielsweise eine Grundschuldbesicherung darstellt. Die von uns empfohlenen Produkte im Bereich Private Placement verfügen alle über einen solchen Sicherungsmechanismus.
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