10.04.2009
Reform der europäischen Finanzdienstleistungsaufsicht kommt voran
Am 25. Februar hat die von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe (Larosière-Gruppe) ihre Empfehlungen zur Weiterentwicklung der europäischen Finanzdienstleistungsaufsicht vorgestellt. Sie macht sich u.a. für eine schnelle Verabschiedung von Solvency II stark - sehr zum Wohlwollen der Versicherungs- und Bankenbranche. Doch es gibt auch Kritikpunkte.
Eine zügige Verabschiedung der europäischen Versicherungsaufsicht Solvency II sie ein bedeutender Beitrag zur Erhöhung der Finanzmarktstabilität, erklärte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Eine solche Gruppenaufsicht würde die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden qualitativ verbessern und die Früherkennung von Krisen erleichtern. Diese Maßnahme sei im Übrigen überfällig, um eine effektive weltweite Beaufsichtigung der Risiken an den Finanzmärkten zu erreichen, so von Fürstenwerth.
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) signalisierte ebenfalls Zustimmung. Insbesondere der Ansatz der Larosière-Gruppe, bei der (Weiter-)Entwicklung der europäischen Versicherungsaufsicht auf bestehende Strukturen in den einzelnen EU-Ländern aufzusetzen, sei der richtige Weg - für die Entwicklung völlig neuer Aufsichtsstrukturen würden derzeit wichtige rechtliche und politische Voraussetzungen fehlen.
Zu den Vorschlägen der Larosière-Gruppe gehören auch die Entwicklung von gemeinsamen Vorschriften für Investmentfonds in allen 27 EU-Ländern, die Begrenzung von Bonuszahlungen für Bankmanager sowie die Einrichtung eines Krisen-Managementsystems für die Finanzwirtschaft. Außerdem wird eine bessere personelle und sachliche Ausstattung der bestehenden Zusammenschlüsse der europäischen Aufsichtsbehörden im Versicherungs,- Banken,- und Wertpapierdienstleistungsbereich (CEIOPS, CEBS, CESR) empfohlen. Hierzu sollen u.a. die Aufsichtsausschüsse CEBS, CEIOPS und CESR in sogenannte "Authorities" überführt und anschließend mit verbindlichen Kompetenzen im Sinne eines Letztentscheidungsrechts ausgestattet werden. Im Gegensatz zum GDV beurteilt der BVR dies durchaus kritisch. Eine solche Kompetenzverlagerung von den nationalen Aufsichtsbehörden auf drei neuen Institutionen sei nicht sachgerecht. Der BVR bezweifelt im Übrigen die politische Mehrheitsfähigkeit dieser Empfehlung der Larosière-Gruppe innerhalb der EU.
Die EU-Kommission will sich schon in Kürze mit den Vorschlägen der Larosière-Gruppe befassen und zwar bereits auf dem nächsten Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs am 19./20. März.
Beitrag Nr. 156108 vom 02.03.2009
Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH


