10.04.2009
Versicherer machen Vorschläge zur künftigen Finanzmarktregulierung
Durch die Finanzkrise sensibilisiert gibt es vonseiten des Gesetzgebers mittlerweile Bestrebungen, neue Regelungen zur Finanzmarktregulierung zu schaffen. Nun hat sich auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit eigenen Vorschlägen bzw. Vorstellungen zu Wort gemeldet - und die Versicherungsbranche grundsätzlich als Vorbild bezeichnet.
Bereits am 28. Januar hatte der Verbraucherschutzausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Thema "Verbraucherschutz und Finanzmärkte" durchgeführt, zu der u.a. Sachverständige aus den Bereichen Verbraucherschutz und Bankengewerbe geladen waren
Der GDV hat am 3. Februar nun sein Positionspapier "Herausforderung Finanzmarktregulierung - Ein neuer Rahmen für Stabilität, Nachhaltigkeit und Dynamik der Finanzmärkte" vorgelegt. Der GDV erläutert darin zunächst, dass die deutsche Versicherungswirtschaft bereits heute zu den am stärksten regulierten Branchen gehört. Da sie von den Auswirkungen der aktuellen Krise aufgrund ihrer umsichtigen Anlagepolitik und eines effektiven Risikomanagements nur in geringem Maße von der Finanzkrise betroffen sei, könne sie insoweit durchaus als Vorbild für eine künftige Regulierung der Finanzmärkte dienen.
Grundsätzlich sei eine effektivere Regulierung der Finanzmärkte erforderlich, grenzüberschreitend und für alle Finanzsektoren, so Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV. Erforderlich sei ein regulatorischer Rahmen, der die Stabilität und Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte nachhaltig sichert, die Dynamik der Märkte aber nicht durch Überregulierung erstickt.
Hierzu fordert der GDV in seinem Positionspapier zunächst eine zügige Verabschiedung und nationale Umsetzung der neuen europäischen Versicherungsaufsicht Solvency II. Erforderlich zur Stabilisierung und Regulierung der Finanzmärkte seien außerdem eine verstärkte nationale und supranationale Zusammenarbeit der (bestehenden) Finanzaufsichtsbehörden, krisenfeste Eigenkapitalanforderungen auch für Garantiefonds und die betriebliche Altersversorgung sowie die Weiterentwicklung der Bilanzierungsregeln.
Beitrag Nr. 155083 vom 11.02.2009
Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH


