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04.05.2010

Kunden mit Lehman-Zertifikaten gehen leer aus - Klage wegen Falschberatung ist gescheitert

Anleger, die auf Anraten ihres Finanzberaters Anteile der Lehman-Bank gekauft und nach der Pleite des Bankhauses Verluste erlitten haben, können nicht damit rechnen, mit einer Schadenersatzklage wegen falscher Finanzberatung Erfolg zu haben. Dies mussten zwei Kläger erfahren, die nach Anlageverlusten ihre Bank in Haftung nehmen wollten.

Oberlandesgericht wies Klagen ab

Laut Urteilen des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Az. 13 U 117/09 und 13 U 118/09) wurden die Klagen von zwei Anlegern, die Zertifikate des Bankhauses Lehman Brothers erworben und nach dessen Konkurs viel Geld verloren hatten, zurückgewiesen. Der Senat erkannte darauf, dass die durch Bankberater der Beklagten, der Hamburger Sparkasse, erfolgte Unterrichtung über Gewinn- und Verlustmöglichkeiten durchaus angemessen gewesen war. Allein der Hinweis auf die Möglichkeit eines Totalverlustes wurde seitens des Gerichts in den betreffenden Fällen als ausreichend angesehen. Zudem war im Zeitraum der strittigen Beratungen in den Jahren 2006 und 2007 der Konkurs der Lehman Bank noch nicht vorhersehbar gewesen.

"Kick-back" Regelung hier unzutreffend

Da an den verhandelten Finanzgeschäften keine dritte Partei beteiligt war, konnte das Hanseatische Oberlandesgericht den Einlassungen der Kläger nicht folgen, die sich auf das so genannte "Kick-back Urteil" des BGH beriefen. Diese Rechtsprechung sieht eine Aufklärungspflicht der Bank vor, wenn sie im fraglichen Kundengeschäft von dritter Seite eine Provision erhalten oder ihrerseits an eine dritte Partei, etwa einen Finanzmakler, gezahlt hat.

Revision vor BGH zulässig

Da die Frage nach einer Auskunftspflicht der Bank über aus Eigengeschäften resultierende Gewinne bisher ebenso wenig geklärt ist, wie die Notwendigkeit eines (neben der Information über den möglichen Totalverlust) zusätzlichen Hinweises über die fehlende Absicherung durch einen Einlagensicherungsfonds, wurde die Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen.

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