19.03.2010
Schufa-Daten einmal jährlich kostenfrei prüfen
Viele Institutionen und Unternehmen greifen bei der Überprüfung der Kreditwürdigkeit eines Kunden gern auf Auskünfte der Schufa zurück. Das gilt nicht nur für Kreditanfragen sondern auch für den Versandhandel, für Mobilfunkangebote usw. In Zeiten von Mietnomaden und zahlreichen Privatinsolvenzen holen auch viele potentielle Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrages Schufa-Auskünfte ein.
Häufig sind die Betroffenen überrascht, dass das geplante Geschäft oder die Anmietung von einer Wohnung aufgrund negativer Auskunft nicht zustande kommt. Nicht immer sind nämlich eine schlechte Zahlungsmoral, nicht zurückgezahlte Kredite usw. schuld am negativen Ergebnis. Die Schufa arbeitet mit einem Scoring-System, das für nicht „Eingeweihte“ kaum durchschaubar ist.
Das Innenministerium möchte daher die Punkteverfahren, die bei der Verwertung der Daten durch Banken, Versicherungen etc. angewandt werden, transparenter machen, sodass die Verbraucher bei einem Blick in ihre Eigenauskunft sofort erkennen können, welche Angaben zu welcher Bewertung geführt haben. Dazu wurde das Bundesdatenschutzgesetz geändert und ab 01.04.2010 sind die Schufa und andere Auskunfteien verpflichtet, Bewertungsmethoden beim Punktesystem, dem "Scoring", offen zu legen und einmal jährlich auf Antrag kostenlos an alle Verbraucher eine Eigenauskunft zu erteilen.
Mit dem „Scoring“ bewerten Unternehmen und Banken die Bonität ihrer Kunden. Mit Daten zu Krediten, Bankverbindungen sowie persönlichen Daten wie Geschlecht, Beruf, Alter und Wohnort wird die Wahrscheinlichkeit errechnet, mit der ein Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Kunden mit schlechten Scorewert zahlen häufig höhere Zinsen oder bekommen keinen Kredit.
Durch die Nutzung der kostenlosen Schufa-Eigenauskunft erhalten Verbraucher die Möglichkeit, kostenlos die über sie gespeicherten Daten einzusehen, abzugleichen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen. Dies kann vielleicht sogar das eigene „Scoring“ positiv verändern, denn es kommt häufiger vor, dass gespeicherte Daten z.B. für getilgte Kredite nicht gelöscht werden oder andere positive Veränderungen nicht gespeichert sind.
Deshalb empfehlen die Verbraucherverbände, diese Möglichkeit wahrzunehmen, obwohl sie das Verfahren zur Erlangung der Auskunft kritisch betrachten. Der Verbraucher kann die Auskunft telefonisch, online oder persönlich in einem Schufa-Service-Center anfordern. Wer das nicht möchte, füllt in der Service-Stelle ein Formular aus und bekommt die Daten per Post zugeschickt.
Wer also nur einmal jährlich seine Schufa-Einträge kontrollieren will, spart ab 01.04.2010 die Kosten (15,60 Euro für die Online-Registrierung beim Online-Portal + 7,80 Euro pro Eigenauskunft).
Diese Eigenauskunft dient jedoch nur der persönlichen Kontrolle und wird bei potentiellen Kreditgebern etc. nicht akzeptiert. Solche Eigenauskünfte bleiben kostenpflichtig und die Schufa hat im Vorfeld schon eine enorme Preiserhöhung dafür angekündigt.


