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03.06.2010

Zentrale Aufsicht der Rating-Agenturen geplant

Rating-Agenturen sollen die Finanzkraft von Unternehmen unabhängig prüfen, um Investoren so Auskunft über die tatsächliche finanzielle Situation zu geben. Positive Ratings bescheinigen den Unternehmen dabei eine hohe Finanzkraft, wodurch aufgenommene Darlehen oder begebene Anleihen aus dem Unternehmensüberschuss finanziert werden können. Bei negativen Ratings hingegen leidet die Kreditwürdigkeit der Unternehmen oder Staaten, die aufgrund dessen Anleihen nur zu deutlich höheren Zinssätzen begeben können.

Aufgrund der wichtigen Rolle der Rating-Agenturen in der Finanzwelt wird ihnen jetzt eine Mitschuld an der Finanzkrise eingeräumt. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, durch zu hohe Bewertungen die Krise angeheizt, mit dem Ausbruch der Krise aber eine zu schnelle Abstufung vorgenommen zu haben. Insbesondere die Tatsache, dass Rating-Agenturen Unternehmen sowohl beraten wie auch bewertet haben, wird negativ gewertet.

Nachdem die EU nun im Dezember 2009 die Regulierung von Rating-Agenturen beschlossen hat, wonach sich die Agenturen registrieren lassen müssen und die Überschneidung von gleichzeitiger Beratung und Bewertung verboten wurde, sollen Rating-Agenturen nun einer zentralen Aufsicht unterworfen werden. Die EU-Kommission betonte dabei in einer Veröffentlichung vom 02. Juni 2010, dass diese Aufsicht auch für die europäischen Niederlassungen der Agenturen Moody´s, Standard & Poor´s und Fitch gelten soll.

Die Kontrolle der Rating-Agenturen soll künftig die EU-Aufsicht European Securities and Markets Authority (kurz ESMA) zuständig sein. Derzeit sind lediglich nationale Aufsichtsbehörden zuständig, die jedoch selten zusammenarbeiten, wodurch eine Überprüfung von Geschäftsvorfällen kaum möglich ist. ESMA soll allerdings die Möglichkeit erhalten, gegen Rating-Agenturen zu ermitteln, wenn Bewertungen angezweifelt werden. Auch soll die Transparenz erhöht werden, um die Bonitätsbewertungen der Agenturen nachvollziehen zu können.

Die EU-Kommission erwartet für die Regulierung der Rating-Agenturen ein schnelles Gesetzgebungsverfahren, welches durch den EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament vorgenommen wird. So kann die Regelung noch im Laufe dieses Jahres beschlossen werden, um schließlich 2011 in Kraft treten zu können.

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