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22.03.2010

Alles hat ein Ende - Nur das Leben hat drei - Sterbetafeln a la carte

Die Statistik irrt nie, heißt es. Die statistische Lebenserwartung unserer Bevölkerung, aufgeteilt nach Geschlechtern, Jahrgängen und Generationen, stellt das Statistische Bundesamt in Sterbetafeln dar. Ein hilfreiches Instrument, möge man denken, für alles, was im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung eines Landes berechnet werden muss, wie unsere staatliche Rente oder Lebens- und Rentenversicherungen.

Alles hat ein Ende. Nur das Leben hat drei - wenn es nach den Versicherern geht. Sie geben sich mit den bundesamtlichen Statistiken nicht zufrieden und rechnen sich mit eigenen Sterbetafeln ihre Versicherungsnehmer unterschiedlich alt: Ein heute 30-jähriger Mann wird laut objektiver Bevölkerungsstatistik des Bundesamtes mit 84,7 Jahren sterben. Schließt er eine Risikolebensversicherung ab, wird er laut zu Grunde gelegter Versichertensterbetafel hingegen nur 75,8 Jahre alt. Geht der gleiche Mann danach zu einer Rentenversicherung und erkundigt sich nach zu erwartender Rentendauer und Rentenhöhe, wird er mit einer Aussicht auf Erreichen eines biblischen Alters von 94 Jahren überrascht. Ein Unterschied von 18 Jahren!

Hier setzen seit einiger Zeit die Verbraucherschützer an, die den Verdacht hegen, dass es den Gesellschaften nicht mehr nur um Sicherheitsmargen geht, sondern zunehmend um eine Gewinnmaximierung auf Kosten der Versicherungsnehmer.

Natürlich müssen die Aktuare der Versicherungen zur Berechnung der Tarife unterschiedliche Risiken und Sterbewahrscheinlichkeiten berücksichtigen. Täten sie das nicht, würde den Versicherern im ungünstigsten Schadensfallverlauf die Zahlungsunfähigkeit – der Bankrott drohen. Während das Risiko bei der einen (Lebens-) Versicherung im zu frühen Tod der Versicherungsnehmer besteht, liegt es bei der anderen (Renten-) Versicherung im zu späten Ableben der Rentenempfänger. Um die entsprechenden Annahmen unterstellen und Deckungsrückstellungen rechtfertigen zu können, machen die Versicherungsgesellschaften ihre eigenen Statistiken und Sterbetafeln auf.

Das Risiko für die Risiko- und Kapitallebensversicherungen besteht darin, dass zu häufig, bzw. zu früh gestorben wird. Wer früher stirbt, (ist nicht nur länger tot, sondern) dessen Begünstigter bekommt Geld geschenkt, während die Versicherungsgesellschaft in diesem Falle draufzahlt. Aber je seltener/später tatsächlich gestorben wird, umso größer ist der Gewinn aus nicht verbrauchten Rückstellungen für die Policengeber.

Das Risiko für die Rentenversicherungen liegt hingegen darin, dass die Rente zu lange bezogen wird, bevor der hoch betagte Versicherte schließlich das Zeitliche segnet. Lange hat man den Trend zum längeren Leben unterschätzt, um so extrem höhere Lebenserwartungen unterstellen die aktuellen Sterbetafeln der Rentenversicherer nun ihrer Klientel, die sich zudem aus einem besser versorgten Personenkreis rekrutiert, der sich selbst bei Versicherungsabschluss als vitaler und seine Lebenserwartung höher einschätzt als der Durchschnitt.

Bei Nichteintreffen dieser zu früh oder zu spät angesetzten Tode kann die Versicherungsgesellschaft umso größere Gewinne einstreichen. Die Verbraucherschützer macht dabei besonders der Trend skeptisch, dass die Sterblichkeitsgewinne offensichtlich, statt zu günstigeren Tarifen oder Ausschüttungen für die überlebenden Versicherungsnehmer zu führen, in die Bilanzen der Versicherungskonzerne fließen. Dieser offizielle Anteil beträgt mittlerweile 25%, während er vor ein paar Jahren noch auf „angemessene“ 10% begrenzt war. Die Dunkelziffer der Gewinnentnahme jedoch tendiert noch nach oben, da solche frei gewordenen Positionen z. T. mit Storno- u. a. Gewinnen vermengt werden, wodurch die Zugriffsbeschränkung nicht mehr kontrollierbar wird. Die von den Versicherungsgesellschaften als Risikopuffer gedachte Sicherheitsmarge mutiert mit Hilfe überzogener Sterbetafeln so zur Cash Cow der Konzerne.

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