08.02.2010
Eine Risikolebensversicherung zur Absicherung der Familie
Zur Absicherung der Familie wird in Deutschland oftmals auf die Risikolebensversicherung gesetzt. Sie soll im Todesfall des Versicherten zum Beispiel den Angehörigen mit Leistung einer Kapitalzahlung zur Verfügung stehen.
Um ihre Familie möglichst gut abzusichern, wählen viele Eltern eine Risikolebensversicherung. Diese Versicherung gehört zwar zu den Lebensversicherungen, definitorisch ist sie aber in den Bereich der Todesfallversicherungen einzuordnen. Diese Individualversicherung zahlt je nach vertraglicher Vereinbarung eine vorher festgelegte Versicherungssumme an die Begünstigten aus, wenn der Vertragsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen stirbt.
Der Vertragsnehmer muss nicht zwangsläufig der Haushaltsvorsteher der Familie oder der Haupternährer sein, der Abschluss einer Risikolebensversicherung kann sich im allgemeinen für beide Ehepartner als sinnvoll erweisen. So sichert der jeweils andere seine Hinterbliebenen mit einer bestimmten Geldsumme nach seinem Ableben ab, weshalb die Risikolebensversicherung oftmals auch als Hinterbliebenenschutz bezeichnet wird.
Das gilt allein schon für den Fall, dass kleine Kinder im Haus sind, die der Hauptverdiener nach dem plötzlichen Tod des Partners oder Ehegatten womöglich als Alleinerziehender betreuen muss. Darüber hinaus ist der Tod eines geliebten Menschen natürlich auch ganz allgemein als starker Einschnitt in das Leben der Hinterbliebenen zu sehen. Durch die Leistung der Versicherung wird den Hinterbliebenen meist wenigstens für eine gewisse Zeit die Sorge um die finanzielle Versorgung der Familie abgenommen.
Je nach Versicherer bzw. Police kann es auch möglich sein, eine Hinterbliebenen Rente statt einer Einmalzahlung zu vereinbaren oder ein Kombiprodukt zu wählen. In diesem Fall kann die einmal ausgezahlte Versicherungssumme aus der Risikolebensversicherung für Kosten wie die Bestattung des Verstorbenen oder das Tilgen von Schulden genutzt werden, während die Rentenleistung aus der Versicherung für eine permanente finanzielle Hilfe (zum Beispiel monatlich ausgezahlt) sorgen kann.


