04.02.2010
Hat der Verkauf einer Lebensversicherung zum Rückkaufswert Nachteile?
Wenn finanzielle Engpässe entstehen, neigen viele Verbraucher dazu, zunächst ihre Lebensversicherung zu kündigen. Das ist in der Regel der falsche Weg, denn hier gelangen nur die Beiträge einschließlich der bisher erwirtschafteten Zinsen zur Auszahlung. Die Gesellschaften behalten sich aber den Abzug von Bearbeitungsgebühren vor, der den Erlös erheblich mindern kann. Es gibt Alternativen, um an das benötigte Geld zu gelangen. Diese erfordern aber eine Abwägung, was im individuellen Fall sinnvoll ist.
Der Verkauf der Police
Günstiger kann hier der Verkauf der Versicherungspolice zum Rückkaufwert sein. Der Verkäufer, also der Versicherungsnehmer, hat aus dem Verkauf der Versicherung zum Rückkaufwert praktisch nur Vorteile hinsichtlich der Überbrückung des finanziellen Engpasses. Die Versicherung wird vom Käufer übernommen, der Verkäufer erhält bis auf einen kleinen Verlust in der Regel die komplette bisher angesparte Summe der Beiträge einschließlich Zinsen ausgezahlt. Zudem bleibt der Versicherungsschutz erhalten. Erben können also im Versicherungsfall in den Genuss der Auszahlung, abzüglich natürlich des bereits entrichteten Kaufpreises gelangen.
Nachteile im Zusammenhang mit dem Policenverkauf
Nachteilig kann es für den Verkäufer sein, wenn der Mindestrückkaufwert der aktuellen Lebensversicherung und 10.000 Euro liegt oder wenn die Mindestlaufzeit der Versicherung nicht mehr 15 Jahre beträgt. In diesen Fällen nehmen die Käufer von Lebensversicherungen häufig Abstand von einem Vertrag. Wird der Vertrag vor einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren verkauft, kann dies zulasten der Steuerfreiheit geschehen. Die im Vertrag enthaltene Berufsunfähigkeitsversicherung, die an den Vertrag gekoppelt ist, kann gefährdet sein. Ein neuer Abschluss kann durch eine Erkrankung innerhalb der Laufzeit den neuen Schutz vor Berufsunfähigkeit oft schwierig werden lassen. Ist der Verkauf der Versicherung geplant, sollte der Bedarf und möglich Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitversicherung gründlich geprüft werden.
Alternativen zum Policenverkauf
Wenn die Berufsunfähigkeit im Falle des Verkaufs nicht anderweitig abgesichert werden kann, sollte eher Abstand vom Verkauf der Police genommen werden und anstelle dessen auf das Policendarlehen zurückgegriffen werden. Dies bringt weniger Geld, aber der Versicherungsschutz, und gerade hier für die so wichtige Berufsunfähigkeit, bleibt in vollem Umfang erhalten. Die letzte Lösung sollte immer die Kündigung sein, denn die lässt alle Ansprüche in einem Schlag erlöschen.


