04.12.2009
Kosten für die Lebensversicherung sollen transparenter gemacht werden
Gerade in Krisenzeiten wie in diesen Tagen sehen sich viele Menschen gezwungen, ihre Lebensversicherung aufzukündigen. Die meisten Betroffenen erleben hier ein böses Erwachen: Nach Abzug der Kosten zahlt die Versicherung häufig nur einen Bruchteil des einbezahlten Betrages an den Versicherungsnehmer aus.
Der Verlust des Arbeitsplatzes oder der dauerhafte Bezug von Kurzarbeitergeld zwingt immer mehr Kunden von Lebensversicherungen dazu, die Versicherung aufzulösen, da der Beitrag nicht mehr bezahlt werden kann. Für die Versicherungen ist dies ein glänzendes Geschäft: Die bereits einbezahlten Beiträge müssen dem Kunden nicht bis zu einem ungewissen Lebensende in monatlichen Raten überwiesen werden, das Risiko eines vorzeitigen Ablebens des Kunden ist nicht mehr vorhanden und von den bereits bezahlten Beiträgen werden erhebliche Teile für diverse Gebühren einbehalten.
Bei Abschluss einer Lebensversicherung ist vielen Kunden nicht oder nur teilweise bewusst, dass sie mit dem Vertrag ein hohes Risiko eingehen. Dies soll sich nach dem Willen der Bundesregierung sowie dem Willen der führenden Verbraucherverbände nun ändern.
Viele Lebensversicherungen verschleiern auf geschickte Weise die Kosten, die dem Kunden entstehen, wenn er die Versicherung vorzeitig kündigt. So steht im Vertrag häufig nur der Hinweis, dass für den Abschluss des Vertrages dem Kunden zunächst keine weiteren Kosten oder Gebühren in Rechnung gestellt werden. Im Klartext bedeutet dies allerdings, dass diese Kosten und Gebühren dem Kunden bei Vertragsende in Rechnung gestellt werden. Die recht hohe Verzinsung einer Lebensversicherung macht dies bei Vertragserfüllung zu einem lukrativen Geschäft für beide Vertragspartner. Wenn der Kunde indes bereits nach wenigen Jahren aus dem Vertrag aussteigen möchte, bleiben ihm von den einbezahlten Beiträgen oft nur kleine Reste.
Diese versteckten Kosten einer Lebensversicherung sollen nun zum Unwillen der Versicherer transparenter gemacht werden. So soll im Vertragstext eindeutig aufgelistet werden, welche Kosten auf den Versicherten zukommen, falls er frühzeitig den Vertrag kündigt. Dazu soll der Kunde künftig auch bereits während der Beratung detailliert auf die Risiken hingewiesen werden, die ihm bei Abschluss einer Lebensversicherung im Vergleich zu einer anderen Form der Altersvorsorge entstehen.
Im Sinne der Versicherungsnehmer bleibt zu hoffen, dass die Regierung sich zu einer entsprechenden Gesetzesvorlage durchringen kann.


