06.04.2010
Lebensversicherungen im Visier der Finanzaufsicht
Der Verdacht wiegt schwer: Lebensversicherungen sehen sich mit dem Vorwurf konfrontiert, kurzfristige Geschäfte auf Kunden der Altkunden zu betreiben, die in eine langfristige Altersvorsorge investiert haben. Sollte sich der Anfangsverdacht der Finanzaufsicht bestätigen, droht vermutlich nicht nur seitens der Bestandskunden und der BaFin Ärger. Schließlich hat die Politik den Anlegern mit einigen Vergünstigungen Lebensversicherungen schmackhaft gemacht, von Steuerbegünstigungen der Investition in die eigene Altersvorsorge bis zur Verbesserung der Anrechnungsregelungen im Falle eines späteren ALG II-Bezugs.
So funktioniert das Geschäft
Unter der Bezeichnung "Lebensversicherungsvertrag" werden gut verzinste einmalige Kapitalanlagen angeboten, die jederzeit ohne Verlust kündbar sind. Das klingt eher nach einem Tagesgeldkonto mir einer über den marktüblichen Angeboten liegenden Rendite. Das Ziel scheint klar: Neukundengewinnung! Bleibt die Frage, wie die überdurchschnittlichen Renditen finanziert werden. Der Verdacht steht im Raum, dass diese Finanzierung zu Lasten der Altersvorsorge der Bestandskunden erfolgt. Ein böses Wort macht die Runde: Werden Neukunden Renditen angeboten, die am Markt nicht erwirtschaftet werden können und deswegen aus den Anlagen der Altkunden finanziert werden müssen, spricht man gemeinhin von einem Schneeballsystem. Zurzeit bestehen mehr als 60 Millionen langfristigen Spar- oder Altersvorsorgeverträge, die Zahl der Betroffenen wäre also immens hoch. Die Gesamtsumme der seitens der Versicherer aus diesen Verträgen angelegten Mittel beträgt mehr als 600 Mrd. Euro.
Ungewohnte Eile der BaFin
Die BaFin hat deswegen detaillierte Informationen zu diesem neuen Geschäftsmodell gefordert. Im Kern geht es darum, wie hoch der Anteil am Gesamtgeschäft ist und welche Risikoabschätzungen vorgenommen wurden. Die Frist für die geforderten Auskünfte ist ungewöhnlich kurz: Bis zum 19. April sollen die Versicherer Ihre Antwort übermitteln. Schon diese kurze Frist dürfte als deutliche Warnung der BaFin zu interpretieren sein.


