Policen Bestpreis
Lebensversicherung verkaufen statt kündigen! Eine sinnvolle Alternative. Servicehotline - 0800 344 344 8 - Natürlich kostenlos!
Nachrichten und Artikel rund um den Bereich Lebensversicherung

11.05.2010

Mehr Geld für Enterbte durch neues Urteil zur Lebensversicherung

Enterbten Angehörigen stehen höhere Ansprüche aus Lebensversicherungen des Verstorbenen zu, als ihnen bisher zugestanden wurde. Dies ist die Quintessenz aus zwei jüngst gefällten Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. In beiden Fällen hatten enterbte Angehörige die vom jeweiligen Erblasser eingesetzten Nutznießer bestehender Lebensversicherungen auf Zahlung eines Pflichteilergänzungsanspruchs verklagt.

BGH-Urteil stärkt Enterbte

Mit ihren unter den Aktenzeichen Az.: IV ZR 230/08 und IV ZR 73/08 gefällten Beschlüssen haben die Karlsruher Richter nun die Rechte von enterbten Familienmitgliedern gestärkt. Die bislang geltende Praxis, wonach der Pflichtanteil in Bezug auf Lebensversicherungen der verstorbenen Angehörigen anhand der eingezahlten Prämien berechnet wurde, ist laut den Beschlüssen des BGH nicht mehr zulässig. Stattdessen wird der Pflichtteil nun am Rückkaufwert der Lebensversicherung gemessen, der wegen der üblicherweise langen Laufzeiten allgemein höher ausfällt, als es bei der Zugrundelegung der bis zum Todesfall eingezahlten Beiträge der Fall ist. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rückkaufwert ist laut BGH der Todestag des Verstorbenen.

Goldenen Mittelweg gewählt

Nach Ansicht von Beobachtern hat der BGH mit seiner Festlegung des Todeszeitpunkts als maßgebliche Größe einen Mittelweg zwischen der nun nicht mehr gültigen Praxis und der Forderung von Enterbten, die gesamte Versicherungssumme zu berücksichtigen, gewählt. Die vom BGH in seinen Beschlüssen vom 28. April 2010 nun verworfene Praxis datiert noch aus dem Jahre 1930.

Weitreichende Auswirkungen

Die BGH-Urteile haben weitreichende Auswirkungen, gibt es doch schätzungsweise rund 91 Millionen abgeschlossene Lebensversicherungsverträge in Deutschland. Die vom BGH nun verworfene Praxis hatte in der Vergangenheit häufig für Verdruss unter den benachteiligten Pflichterben geführt, besonders dann, wenn durch erneute Eheschließung des Erblassers neue Begünstigte als Alleinerben oder Nutznießer der Lebensversicherung eingesetzt worden waren.

Mehr zum Thema

Kosten für die Lebensversicherung sollen transparenter gemacht werden

Gerade in Krisenzeiten wie in diesen Tagen sehen sich viele Menschen gezwungen, ihre Lebensversicherung aufzukündigen. Die meisten Betroffenen erleben hier ein böses Erwachen: Nach A...

Deutsche Lebensversicherer trotzen Finanzkrise mit konservativer Anlagepolitik

Die deutschen Lebensversicherer sind nach einer aktuellen Studie der Rating-Agentur Fitch Ratings auf die Finanzkrise besser vorbereitet gewesen als beim letzten großen Börsencrash 2...

Wie hoch ist der Rückkaufswert bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung?

Auch wenn man im Idealfall eine Lebensversicherung in Form eine Kapitallebensversicherung oder einer fondsgebundenen Lebensversicherung nicht vor Fälligkeit kündigen sollte, so ist d...

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Versicherungsverkauf über Einzelhandel - Zulässigkeit weiter ungeklärt

Die Frage, ob Supermärkte oder andere Einzelhandelsunternehmen Versicherungsprodukte vertreiben dürfen, ist immer wieder Thema gerichtlicher Auseinandersetzungen. Kürzlich hat sich d...

EuGH: Riester-Rente teilweise nicht EU-konform

Das hatte sich die Bundesregierung bei der Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001 sicher anders vorgestellt: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verst...

Inflationsangst - wohin mit den Ersparnissen?

Wie vielen Menschen sicherlich bewusst ist, "Uns geht es schlecht, aber das auf hohem Niveau" und es lässt sich nicht verleugnen, die Angst vor Inflation geht um. Aufgrund dieser Inf...