08.02.2010
Wie hoch ist der Rückkaufswert bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung?
Auch wenn man im Idealfall eine Lebensversicherung in Form eine Kapitallebensversicherung oder einer fondsgebundenen Lebensversicherung nicht vor Fälligkeit kündigen sollte, so ist dieses unter Umständen dennoch notwendig. In diesem Zusammenhang spielt auch der Rückkaufswert eine größere Rolle, ebenso für den Fall, falls die Lebensversicherung als Kreditsicherheit dienen soll und abgetreten oder auch verkauft wird (Factoring). Doch wie hoch ist der Rückkaufswert bei einer Lebensversicherung, speziell bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung?
Den Rückkaufswert berechnet stets die Versicherungsgesellschaft und bei der klassischen Lebensversicherung setzt sich dieser in der Regel aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich des Kosten- und Risikoanteils plus der bis dato erzielten Verzinsung und Überschussbeteiligung zusammen. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung ist die Berechnung des Rückkaufswertes im Grunde sogar noch etwas einfacher. Grundsätzlich gibt es bei der fondsgebundenen Lebensversicherung nicht wie bei der klassischen Kapitallebensversicherung eine garantierte Mindestauszahlung. Zudem ist es auch bei der fondsgebundenen Lebensversicherung so, dass natürlich nicht der gesamte Beitrag zur Kapitalanlage dient, sondern ein Teil auch für die Risikoabsicherung und die Verwaltung der Gesellschaft verwendet wird. Nur für etwa 75-80 Prozent der Beiträge werden wirklich Fondsanteile erworben.
Der Rückkaufswert einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist deshalb sehr einfach zu berechnen, weil im Grunde nur nach dem Wert der angesammelten Fondsanteile geschaut werden muss. Die Versicherungsgesellschaft kauft von den Beiträgen des Versicherten regelmäßig Anteile eines bestimmten Fonds, die sich vom Wert her natürlich ständig verändern. Besitzt der Versicherte zum Beispiel bei Anfrage bezüglich des Rückkaufswertes 20 Anteile des Fonds X, und ist ein Anteil dieses Fonds aktuell 100 Euro wert (Rücknahmepreis), so ergibt sich daraus ein Rückkaufswert der fondsgebundenen Lebensversicherung von 2.000 Euro. Die Verwaltungs- und Risikokosten der Versicherung sind hier bereits zuvor „heraus gerechnet“ worden, da nur für den Kapitalanteil auch Fondsanteile erworben werden. Somit ist der aktuelle Gesamtwert der Fondsanteile, abzüglich eventuell anfallender Kosten für die Auflösung der Versicherung, auch gleichzeitig der Rückkaufswert.


