19.05.2010
Entscheidung für oder gegen eine Rechtsschutzversicherung
Besonders Unternehmen, aber auch Privatpersonen geraten oft schnell und ohne, dass sie es absehen konnten, in rechtliche Konflikte hinein, die der gerichtlichen Klärung bedürfen. In einem solchen Fall entstehen Kosten: Gerichtskosten, das Anwaltshonorar, die Entlohnung für den Rat eines Sachverständigen. All das sind Kosten, die weder Unternehmen noch Privatpersonen spontan aus eigener Tasche begleichen können - um einem solchen Szenario vorzubeugen, gibt es die Rechtsschutzversicherung.
Was ist die Rechtsschutzversicherung?
Die Rechtsschutzversicherung versteht sich als Individualversicherung, die Unternehmer und Privatpersonen gegen die Kosten eines Rechtsstreits absichert. Bei Vertragsschluss wird meist ein Maximum festgelegt, bis zu dem der Schaden übernommen wird, es gibt allerdings auch Verträge mit unbestimmter Höchstgrenze. Im Regelfall übernimmt die Rechtsschutzversicherung dann, wenn klar ist, dass kein direktes, alleiniges Verschulden den Rechtsstreit ausgelöst hat - das gilt auch, wenn die Schuld festgestellt werden muss, nicht aber bei einem Strafverfahren. Zusätzlich zum Rahmenvertrag der Versicherungsgesellschaft kann man sich gegen solche Sonderfälle, die regulär nicht übernommen werden, zusätzlich absichern - zum Beispiel gegen die Scheidung der Ehe.
Welche Vorteile hat die Rechtsschutzversicherung?
Eine so folgenschwere Entscheidung ist die Wahl der Rechtsschutzversicherung, da sie darüber entscheidet, ob ein Rechtsstreit bezahlbar wird oder nicht. Anwalts- und Gerichtskosten liegen nicht selten derart hoch, dass Kläger oder Beklagte lieber eine Strafe hinnehmen, anstatt den Fall weiter zu verfolgen - auch, wenn sie vermutlich im Recht sind.
Eine Rechtsschutzversicherung ermöglicht aber auch die freie Wahl des verteidigenden Anwaltes. Denn mit diesem verhält es sich wie beim Arzt: Hat der Mandant kein Vertrauen in ihn, kann er trotz aller Fachkenntnis wenig für ihn tun. Damit man sich den passenden Anwalt mit den nötigen fachlichen Qualifikationen selbst aussuchen kann, enthalten die meisten Verträge von Versicherungsgesellschaften die Klausel, die die freie Wahl des Anwalts ermöglicht.


