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15.09.2009

EuGH: Riester-Rente teilweise nicht EU-konform

Das hatte sich die Bundesregierung bei der Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001 sicher anders vorgestellt: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verstößt die Riester-Rente in ihrer jetzigen Form teilweise gegen EU-Recht (EuGH, 10.09.2009 - C-269/07).
Bereits im Jahr 2007 hatte die EU-Kommission Klage vor dem EuGH gegen die deutschen Riester-Regelungen eingereicht. Sie rügte dabei insbesondere folgende Regelungen der Riester-Förderung: Die staatliche Zulage für Riester-Sparverträge erhält nur, wer unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig ist. Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten aber nicht leben und insoweit aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen nicht in Deutschland steuerpflichtig sind, sind insoweit nicht zulagenberechtigt, obwohl sie ihre Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland zahlen. Diese Regelung wurde von der EU-Kommission als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot sowie das Freizügigkeitsrecht von Arbeitnehmern und EU-Bürgern gewertet, da Gebietsansässige und Gebietsfremde durch sie ungleich behandelt werden. Außerdem bemängelte die EU-Kommission, dass bereits gezahlte Förderbeträge dann zurückgefordert werden können, wenn Empfänger einer Riester-Rente nach deren Auszahlungsbeginn ins Ausland umziehen und damit die Steuerpflicht in Deutschland entfällt. Auch die Regelung, dass das Kapital aus einem Wohnriester-Vertrag bei Auszahlung nur für die Finanzierung von Wohnungen innerhalb Deutschlands verwendet werden darf, beurteilte die EU-Kommission als Verstoß gegen das Freizügigkeitsrecht sowie das Diskriminierungsverbot.
Der EuGH hat die Rechtsauffassung der EU-Kommission in seinem Urteil in vollem Umfang bestätigt und der Klage stattgegeben. Der deutsche Gesetzgeber ist nun verpflichtet, die Regelungen zur Riester-Rente entsprechend zu korrigieren. In der Regel setzt der EUGH dem nationalen Gesetzgeber hierzu eine Frist - hierüber ist bislang allerdings noch nicht bekannt geworden. Die Bundesregierung hat in einer ersten Stellungnahme auf die Entscheidung aber bereits angekündigt, die Vorgaben der EU-Richter möglichst zeitnah umsetzen zu wollen. Experten rechnen nach ersten Schätzungen damit, dass die Folgen des Urteils Kosten bzw. steuerliche Einnahmeverluste i.H.v. mind. 470 Mio. EUR pro Jahr verursachen werden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) indes begrüßt die Entscheidung des EuGH: Durch die vom höchsten europäischen Gerichtshof geforderten Nachbesserungen bei der Riester-Rente sei diese künftig für noch mehr Menschen attraktiv (z.B. "Mallorca-Rentner", Grenzgänger sowie ausländische Arbeitnehmer, die nach ihrem Berufsleben in Deutschland in ihr Heimatland zurückkehren möchten). Gleichzeitig forderte der GDV eine Erhöhung des förderfähigen Höchstbetrags von derzeit 2.100 EUR auf künftig 2.592 EUR pro Jahr.
Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH; V.i.S.d.P. Jens Hilge, 10.09.2009

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