Policen Bestpreis
Lebensversicherung verkaufen statt kündigen! Eine sinnvolle Alternative. Servicehotline - 0800 344 344 8 - Natürlich kostenlos!
Nachrichten und Artikel rund um den Bereich Versicherung

22.04.2009

Versicherungsverkauf über Einzelhandel - Zulässigkeit weiter ungeklärt

Die Frage, ob Supermärkte oder andere Einzelhandelsunternehmen Versicherungsprodukte vertreiben dürfen, ist immer wieder Thema gerichtlicher Auseinandersetzungen. Kürzlich hat sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu dem Thema geäußert - allerdings wenig aufschlussreich.

In den vergangenen Jahren sind Verbraucherschützer regelmäßig gerichtlich gegen Kooperationen zwischen Versicherern und Discountern über den Verkauf von Versicherungsprodukten in den Geschäften der Discounter vorgegangen. Auch der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V. (AfW) steht derartigen Kooperationen stets kritisch gegenüber. Verbraucherschützer bemängeln, dass über den Einzelhandel keine bedarfsgerechten Versicherungsprodukte verkauft werden könnten. Außerdem gebe es bei allen Versicherungsprodukten konkreten Beratungsbedarf, der über den versicherungsspezifisch nicht qualifizierten Einzelhandel nicht geleistet werden könne.

Rechtlich betrachtet geht es um die Frage, ob es sich bei dem Verkauf der Versicherungsprodukte durch den branchenfremden Einzelhandel um eine grundsätzlich erlaubnispflichtige Versicherungsvermittlung i.S.v. § 34d GewO handelt. Die erforderliche Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer ist an den Nachweis der Voraussetzungen für eine qualifizierte Beratung (Stichwort: Sachkundeprüfung) gekoppelt und somit für Einzelhandelsunternehmen (in aller Regel) nicht zu erlangen. Daher haben sich die Handelsketten in der Vergangenheit gern auf den Status eines sogenannten "Tippgebers" berufen. Diese sind keine Versicherungsvermittler und unterliegen insoweit nicht der Erlaubnispflicht. Tippgeber ist, wer sich darauf beschränkt, ohne Konkretisierung auf ein bestimmtes Produkt allgemeine Kundendaten aufzunehmen und weiterzugeben. Die Abgrenzung zwischen Versicherungsvermittler und bloßem Tippgeber ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht geregelt und auch gerichtlich noch nicht eindeutig geklärt. Das Landgericht Wiesbaden hat aber z.B. im Mai 2008 einem Discounter den Verkauf eines Versicherungspaketes untersagt, weil es diesen als erlaubnispflichtige Tätigkeit i.S.v. § 34d GewO eingestuft hat (LG Wiesbaden, 14. Mai 2008 - 11 O 8/08). Im konkreten Fall hatten sich die Versicherungsunterlagen in einer Verkaufsbox befunden, welche im Ladenregal aufgestellt war. An der Ladenkasse wurde dann der Versicherungsvertrag aktiviert und der erste Jahresbeitrag direkt eingezogen - für das LG Wiesbaden ein klarer Fall von erlaubnispflichtiger Versicherungsvermittlung.

Die BaFin hat nun kürzlich in einem Merkblatt Hinweise zu Kooperationen zwischen Versicherungsunternehmen und Handelsketten veröffentlicht - allerdings ohne dem Streitthema irgendetwas Neues hinzuzufügen. Die BaFin stellt lediglich fest, dass der Verkauf von Versicherungsprodukten über den Einzelhandel dann zulässig ist, wenn das Einzelhandelsunternehmen lediglich als Tippgeber auftritt. Die BaFin hat also letztlich nur darauf verzichtet, ein konkretes Verbot für den Vertrieb von Versicherungsprodukten über fachfremde Unternehmen auszusprechen - was rechtlich aber wohl auch bedenklich gewesen wäre. Konkrete Hinweise für die Abgrenzung zwischen Tippgeber und Versicherungsvermittler gibt die BaFin dagegen leider nicht. Das Thema bleibt also spannend.

Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH

Mehr zum Thema

Bessere Informationen für die ganzheitliche Beratung

Nach wie vor ist die Ausschließlichkeitsorganisation ein wichtiger Vertriebskanal, weil sie den persönlichen Kontakt mit den Kunden pflegt. Sie darf aber nicht statisch gesehen werde...

Einsatz von Sterbetafeln in der Versicherungswirtschaft

Sterbetafeln in der Versicherungswirtschaft sind Grundvoraussetzung, um Beiträge und Auszahlungsbeträge bei Lebensversicherungen effektiv und für das Versicherungsunternehmen wirtsch...

Vertrieb von Versicherungen über Autohäuser nimmt zu

Das Kölner Marktforschungs- und Beratungsinstitut YouGovPsychonomics AG hat im April die aktuelle Ausgabe seiner jährlich erscheinenden Studie "Finanzvertrieb im Automobilhandel 2009...

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Probleme bei Sicherheitschecks von Kreditkarten in Spanien

In jüngster Zeit hat Spanien in finanzieller Hinsicht für eine Vielzahl negativer Schlagzeilen gesorgt: Nach dem Platzen der dortigen Immobilienblase steuert das Land, womöglich soga...

Der Berliner Wohnungsmarkt ändert sich fundamental

Die Zeiten, in denen man in Berlin gewissermaßen "für 'n Appel und 'n Ei" wohnen konnte, sind seit längerer Zeit vorbei - da die Wohnmieten in den zentralen Stadtbezirken von Jahr zu...

Singapur will Hedge-Fonds-Managern paradiesisches Asyl bieten

Geld ist scheu wie ein Reh, heißt es - das gilt nicht nur für Investoren, sondern auch für die Hedge-Fonds-Manager, die seit einigen Jahren mit alternativen und riskanten Methoden ve...