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20.03.2010

Gesetz zur Offenlegung der Bilanzen zeigt Wirkung

In Zeiten einer vollkommen aus den Fugen geratenen Staatsverschuldung hat sich die damalige Bundesregierung entschlossen, auch kleinere und mittlere Unternehmen zur Offenlegung ihrer Bilanzen zu verpflichten, um damit der Kapitalflucht in günstigere Länder einen Riegel vorzuschieben. Das Gesetz stieß zunächst auf erbitterten Widerstand vor allem der liberalen Partei, die die Interessen ihrer Klientel verteidigen wollte, ist aber dennoch seit Januar 2008 in Kraft und hat erstaunliche Resultate erbracht.

Unternehmen sind seit 2008 verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse binnen eines Jahres elektronisch zu veröffentlichen. Betroffen sind hiervon etwa eine Million Unternehmen und Gesellschaften in Deutschland. Seither hat die Justiz 580.000 Ordnungsgeldverfahren eingeleitet und dadurch bereits etwa € 70 Mio. eingetrieben; weitere Außenstände belaufen sich auf etwa € 100 Mio. Diese Zahlen belegen das erschreckend niedrig ausgeprägte Bewusstsein der Unternehmer zur sozialen Verantwortung, die mit dem Anhäufen von Reichtum einher gehen sollte.

Der Erfolg des Gesetzes kann man an Zahlen erkennen: Für das Jahr 2008 wurden 460.000 Ordnungsbescheide eingetrieben, in 2009 waren es nur noch 120.000. Lediglich die Androhung einer Strafe scheint bei der Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten zu helfen, was sich ja auch bei der aktuellen Steuersünderdebatte zeigt, wo die Zahl der Selbstanzeigen in erstaunlichem Ausmaß zugenommen hat, seit die Bundesregierung Daten ankauft.

Der Widerstand der Klientelpolitiker ist indes noch nicht gebrochen: Mit sehr durchschaubarer Argumentation versuchen die Liberalen, Wettbewerbsnachteile aufzuzeigen, die einem Unternehmer durch Offenlegung seiner Bilanzen entstehen könnten. Mittlerweile ist die EU mit dem Gesetz befasst und einer aktuellen Vorlage nach sollen kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten von der Bilanzierungspflicht befreit werden, - eine Einladung zur Steuerhinterziehung und zur Beschäftigung unterbezahlter Leiharbeiter, die nicht zu den Beschäftigten gezählt werden müssen. Schätzungen gehen davon aus, dass nur noch etwa 30 % der jetzt betroffenen Unternehmen weiterhin verpflichtet wären, ihre Bilanzen zu veröffentlichen. Der Schaden für die Masse der Bevölkerung wäre immens.

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