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15.03.2010

Langes Rauchen ist kein Kündigungsgrund

Die meisten Firmen räumen ihren Mitarbeitern das Recht ein, während ihrer Arbeitszeiten in Abständen zu rauchen und dabei den Arbeitsplatz zu verlassen. Dabei werden extra gesonderte Räume oder Raucherecken eingerichtet. Dabei müssen Raucher auch längere Wege im Kauf nehmen, wenn es sich nicht anders machen lässt.

Sicherlich gibt es Firmen, die diese Ausfallzeiten nicht gesondert erfassen, aber das wird wohl die Ausnahme sein. Der Großteil wird darauf dringen, dass ein Raucher die Ausfallzeiten nacharbeitet, was ja auch den nicht rauchenden Mitarbeitern gerecht wird. Da üblicherweise die Arbeitszeiten per Stechkarten oder durch ein- oder ausmelden im Computer nachgewiesen wird, kann sich keiner über diese Regelung beschweren.

Wenn rauchen allgemein auch kein Kündigungsgrund darstellt, sollte man auch nur im allgemeinen Rahmen rauchen. Es kann nicht sein, dass andere Mitarbeiter, die keine Raucher sind, das Arbeitspensum von Rauchern mit abdecken müssen. Wirklich starke Raucher können nicht auf ihr Recht pochen und ununterbrochen den Arbeitsplatz verlassen. Das kann einem schon von Seiten des Arbeitgebers Ärger einbringen. Mit etwas gutem Willen und Standhaftigkeit ist jeder in der Lage sein Rauchverhalten dem Arbeitsplatz anzupassen.

Natürlich gibt es auch einige Firmen, in denen generell ein Rauchverbot ausgesprochen wurde. Da muss man sich als Arbeitnehmer wohl oder übel damit arrangieren. Wem dass Verbot nicht passt und denkt, er muss auf jeden Fall rauchen, der muss sich wohl nach einem anderen Arbeitsplatz umschauen. Wenn in einer Firma ein Rauchverbot ausgesprochen wurde, dann muss ich mich als Arbeitnehmer auch daran halten. Wenn nicht, dann muss man eine Abmahnung in Kauf nehmen, die gegebenenfalls bis zur Kündigung führen kann.

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