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Die südkoreanischen Aufsichtsbehörden werfen der Deutschen Bank AG Marktmanipulationen und unfaire Handelspraktiken vor, mit welchen das Bankinstitut illegale Gewinne von umgerechnet etwa 29 Millionen EUR realisiert haben soll. Aufgrund dessen wird die Deutsche Bank in Südkorea ab dem 1. April für sechs Monate vom lokalen Handel mit Derivaten ausgeschlossen.
Die südkoreanischen Behörden hatten im Vorfeld geprüft, ob Töchter der Deutschen Bank für den Kurssturz der Seouler Börse und die Auslöschung von US$26 Milliarden Marktkapital im November des letzten Jahres verantwortlich sind, die durch eine Verkaufswelle im Leitindex Kospi ausgelöst wurden.
Am 11. November wurden in den letzten 10 Handelsminuten Aktienverkäufe in Höhe von umgerechnet etwa 1,6 Milliarden EUR von ausländischen Investoren platziert, mehrheitlich von Konten der Deutschen Bank. Kurz vor Handelsschluss hat eine einzige Transaktion der Deutschen Bank, die für sich einem Handelsvolumen von 14 Prozent des besagten Tages entsprach, den Index um 2,4 Prozentpunkte herabgesetzt. Insgesamt brach der Leitindex um 48 Punkte in den letzten zehn Handelsminuten ein.
Die südkoreanischen Behörden werfen der Deutschen Bank vor, geltende Börsenregeln in Südkorea verletzt zu haben, indem die Transaktionen im Rahmen einer Pflichtmitteilung gezielt per Computerprogramm mit einminütiger Verspätung publik gemacht wurden. Zudem wird den Deutschen Bankern missbräuchlicher Arbitragehandel vorgeworfen. Dabei sollen Preisunterschiede zwischen dem Options- und Spotmarkt ausgenutzt und Aktien von SK Telecom und KT Corp. entgegen den Regeln der südkoreanischen Börse in zu großem Umfang verkauft worden sein.
Neben dem Handelsverbot mit Derivaten wurde gegen die Deutsche Bank eine Strafe wegen Marktmanipulation in Höhe von 1 Milliarde Won (umgerechnet etwa 6.42.000 EUR) verhängt. Darüber hinaus wurde die Deutsche Bank aufgefordert, gegen drei Mitarbeiter Sanktionen zu verhängen.
Der Rücksetzer des Leitindexes Ende letzten Jahres veranlasste die südkoreanische Börsenaufsicht, die Zahl der Derivatekontrakte, die von einem einzelnen Investor gehalten werden darf, ab dem 11. Januar diesen Jahres zu restringieren. Gemäß den neuen Bestimmungen dürfen institutionelle Investoren höchstens 10.000 Futures- und Optionskontrakte halten. Diese Obergrenze wird ab dem 7. März abermals auf 7.500 beschränkt. Privatanleger dürfen dagegen maximal 5.000 Futures-Kontrakte pro Transaktion eingehen, während die Zahl der Optionskontrakte nach oben nicht restringiert wird.
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Viele Bankkunden und Sparer stellen sich spätestens seit Beginn der Finanzkrise die Frage, wie sicher ihr Geld wirklich angelegt ist. Um diese Unsicherheit zu verringern, gibt es die gesetzliche Einlagensicherung. Zusätzliche Sicherheit sollte der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands der deutschen Banken (BdB) geben. Nun hat ein Urteil des Landgerichtes Berlin diese Sicherheit erheblich verringert: Im Falle einer Bankpleite gibt es keinen Rechtsanspruch auf die freiwillige Einlagensicherung der Banken.
Durch den gesetzlichen Einlagenschutz sind bis zu 50.000 Euro Entschädigung je Bankkunde garantiert. Für Summen, die über diesen Betrag hinausgehen, bieten die Banken eine freiwillige Einlagensicherung in Form des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), in den die Mitgliedsinstitute regelmäßig einzahlen.
Mit dem Urteil des Berliner Landgerichts (Aktenzeichen 10 O 360/09) wurde der Schutz der Anleger wesentlich geschwächt. Ein Filmfonds hatte vom BdB Entschädigungen für Lizenzzahlungen gefordert, die sie von einer Deutschlandtochter der insolventen amerikanischen Bank Lehman-Brothers hätte erhalten sollen. Im Falle einer Bankpleite besteht nach Auffassung des Gerichtes lediglich ein Anspruch auf die gesetzliche Einlagensicherung. Für weitergehende Ansprüche fehle grundsätzlich ein Rechtsanspruch.
Die Bankkunden sind darauf angewiesen, dass der BdB freiwillig den versprochenen Leistungen nachkommt. Sollte der BdB diese verweigern, kann der Anleger seine Ansprüche nicht vor Gericht einklagen. Dies gilt ebenso für die freiwilligen Einlagensicherungen des Sparkassenverbandes (DSGV) und der Genossenschaftsbanken (BVR). Dieses Urteil dürfte einen erheblichen Vertrauensverlust für die Banken bedeuten.
Viele Bankprodukte werden mit der freiwilligen Einlagensicherung beworben. Doch auch die Aussage des BdB, bislang alle berechtigten Ansprüche erfüllt zu haben, sollte den Anleger nicht davon abhalten sich genau zu informieren, welcher Bank er in Zukunft sein Geld anvertraut.
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Die Fälle von Skimming an Bankautomaten haben sich von 2009 bis 2010 verdoppelt. Das Bundeskriminalamt verzeichnete im Jahr 2009 in Schleswig-Holstein 37 Fälle von manipulierten Bankautomaten, im Jahr 2010 verdoppelte sich die Zahl auf 74.
Beim Skimming versuchen die Täter, die Kartendaten vom Magnetstreifen mithilfe eines Lesegerätes zu kopieren, während sie die Eingabe der PIN filmen. Dazu wird beispielsweise eine kleine Kamera benutzt, die mit einer Plastikleiste über der Tastatur angebracht wird.
Selbst aufmerksamen Bankkunden fällt diese winzige Kamera auf. In manchen Fällen wurde sie auch an einem manipulierten Sichtschutz angebracht und war kleiner als ein Stecknadelkopf.
Die Täter überklebten in den meisten Fällen den Schlitz für die Bankkarte mit einer Art Plastikatrappe, in der sich ein Kartenlesegerät verbarg. Die ergaunerten Daten wurden danach auf einer kleinen Speicherkarte im Inneren des Automaten abgespeichert, oder per Funk an ein Notebook in der Nähe übertragen. Mit den Daten wurden gefälschte Bankkarten beschrieben, mit denen die Betrüger, meist außerhalb der EU, große Bargeld-Beträge abhoben.
Durch Skimming entsteht in Deutschland jedes Jahr ein Schaden von etwa 40 Millionen Euro, in ganz Europa belaufen sich die ergaunerten Geldbeträge auf etwa 500 Millionen Euro. Etwa 18.000 Deutsche wurden im Jahr 2001 Opfer von Skimming Banden, die meist von Bulgarien oder Rumänien aus agieren.
Auch Daten von Kreditkarten werden auf ähnliche Art und Weise gestohlen: Bei der Bezahlung, zum Beispiel in einem Restaurant oder Geschäft, wird die Kreditkarte von den Tätern durch ein manipuliertes Lesegerät gezogen, welches die Daten aufzeichnet.
Dem Geschädigten fällt dies in den meisten Fällen, wie auch bei den manipulierten Bankautomaten, nicht auf.
Solange kein fahrlässiges Verhalten dem Verlust des Geldes zu Grunde liegt, bezahlt die Bank oder das Kreditinstitut den dabei entstehenden Schaden.
Es gibt eine simple Möglichkeit, sich gegen Skimming-Banden zu schützen. Beim Geldabheben in der Bank hält man die freie Hand oder das Portemonnaie dicht über das Eingabefeld, so dass nicht eine eventuell verborgene Kamera die Eingabe der PIN filmen kann.
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Wer möchte nicht gerne sein Geldvermögen vermehren. Viele Anleger vertrauen ihr Geld daher einem Fond an. Hier kümmern sich professionelle Fondmanager um das Vermögen der Gesamtheit aller Anleger und investieren deren Gelder in gewinnbringende Märkte. Da es sehr viele unterschiedliche Anlegertypen gibt, bieten viele Fonds verschiedene Risikoklassen und Produkte an.
Manch einer setzt auf Anleihen, anderen nehmen Indexfonds und wieder andere versuchen mit Rohstoffen ihr Glück. Rohstofffonds kaufen Rohstoffe und lagern sie für eine bestimmte Periode ein. So erhofft man sich natürlich steigende Preise. Allerdings ist dies nicht immer der Fall. Die Fonds versuchen die Produkte zu verknappen, dass treibt den Preis nach oben. Durch Lagerung von Industriemetallen beispielsweise werden die Preise an den Rohstoffmärkten in die Höhe getrieben.
Die Rohstoffpreise ziehen besonders in wirtschaftlichen Boomzeiten stark an, da die Wirtschaft immer mehr Bedarf an Rohstoffen hat. Hierbei können hohe Gewinne erzielt werden. Doch sobald es der Wirtschaft wieder schlechter geht, kann man auch erhebliche Verluste erzielen. Es gibt ein Rohstoff der in wirtschaftlich schwierigen Zeiten stets an Wert gewinnt: Gold. Gold gilt als sichere Anlage und ist daher in Krisenzeiten besonders beliebt. Aber nicht jeder traut den Renditen, die mit Gold erzielt werden können. Auch Krisenzeiten kann man mit anderen Fonds sehr gute Ergebnisse erzielen.
Die Rohstofffonds und die eingelagerten Rohstoffe sind mehr und mehr vom Wetter und anderen unvorhersehbaren Ereignissen abhängig. Die Einlagerung von Industriemetallen wird dann richtig rentabel, wenn es zu einer plötzlichen und unerwarteten Verknappung eines Gutes kommt. Sollte ein Land beispielsweise die Ausfuhr bestimmter Metalle untersagen, dann führt dies fast immer zu einer sprunghaft ansteigenden Verteuerung des Gutes. Auch Flutkatastrophen und andere Naturereignisse, die die gewohnte Förderung eines Gutes unterbrechen, sorgen für steigende Rohstoffpreise.
Ein Investment in einen Rohstofffond kann also hohe Renditen erzielen, aber es gibt auch Phasen, die deutliche Verluste mit sich bringen können. Dessen sollte man sich als Investor bewusst sein. Dennoch langfristig orientierte Investoren können sich auf eins verlassen: Die meisten Rohstoffe sind endlich. Daher kann über einen Zeitraum von 20 oder mehr Jahren eine ordentlich Rendite erzielt werden.
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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Kürzung der Erwerbsminderungsrente auch bei einem Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr verfassungsgemäß ist und somit die Verfassungsbeschwerde des VdK, DGB und des SoVD abgewiesen. Dieser Beschluss fiel am 11. Januar 2011. Die Beschwerde wurde von den Verbänden eingereicht, da Erwerbsminderungsrentner Abschläge von bis zu 10,8 Prozent der Rente akzeptieren mussten. Seit 2001 ist es Rentenversicherungsträgern möglich, die Erwerbsminderungsrente zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer seine Rente vor dem 60. Lebensjahr beginnt. Auch Hinterbliebenen wird die Rente gekürzt, wenn der Versicherungsnehmer vor Erreichen des 60. Lebensjahr verstirbt. Nach Ansicht der klagenden Verbände lag hier ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz vor. Gerade bei der Hinterbliebenenrente liege das Problem der fehlenden Freiwilligkeit vor. Zusätzlich sei es in beinah jedem Fall so, dass diejenigen, die die Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen müssen, dies keineswegs freiwillig tun, sondern aus Krankheitsgründen dazu gezwungen werden. Außerdem liege ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor.
Das Bundesverfassungsgericht begründete seinen Entschluss damit, dass diese Regel zum Wohl der Allgemeinheit diene und verhältnismäßig sei. Es gäbe keine übermäßige Belastung der Betroffenen und die Abschläge seien ein legitimes Mittel um die gesetzliche Rentenversicherung weiter finanzieren und damit erhalten zu können. Betroffen sind von dieser Entscheidung rund 750.000 Erwerbsminderungsrentner und ein Teil der 700.000 Hinterbliebenenrentner (Stand 2009).
2006 hatte der 4. Senat beim Bundessozialgericht in Kassel entschieden, dass der Abschlag nicht zulässig ist. Die Rentenversicherungsträger sahen diese Entscheidung jedoch als Einzelfall an und beriefen sich auf eine andere Auslegung der Vorschriften, so dass die Kürzung der Erwerbsminderungsrente weiter durchgeführt wurde. Diese Auffassung wurde 2008 vom 5a. Senat des Bundessozialgerichts bestätigt. Unter anderem begründet der Senat seine Entscheidung damit, dass auch Altersrentner Kürzungen bis zu 18 % hinnehmen müsste, wenn sie vorzeitig in Rente gehen und durch die Begrenzung des Abschlags auf 10,8 % Willkür kein gerechtfertigter Vorwurf sei.
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Einem Vorschlag der EU-Kommission zufolge sollen Leerverkäufe in der EU zeitweilig verboten werden. Auch sollen die Risiken des Handels mit Derivaten gesenkt werden. Der Binnenmarktkommissar der EU, Michel Barnier, hat dazu zwei Gesetzesvorschläge vorgelegt. Die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament müssen diese jedoch zunächst noch beschließen, so dass die Gesetze voraussichtlich 2012 in Kraft treten werden.
Das Verbot von Leerverkäufen kann nach dem Vorschlag für einen Zeitraum von drei Monaten sowohl von nationalen Aufsichten als auch von der europäischen Börsenaufsicht ESMA ausgesprochen werden. Leerverkäufe bestehen darin, dass sich Investoren beispielsweise von Hedgefonds Aktien oder Anleihen leihen und diese in der Hoffnung weiterverkaufen, dass sie sie zu einem niedrigeren Preis zurückkaufen können, bevor sie sie zurückgeben müssen. Diese Geschäftspraxis trug ihren Teil zur Verschärfung der Finanzkrise bei, indem sie den Wert von Bankaktien erheblich minderte und so einige Banken an den Rand des Konkurs gerieten. Besonders riskant sind die ungedeckten Leerverkäufe, denn hier muss sich der Investor das Papier, mit dem er handeln will, gar nicht erst leihen. Zwar wird diese Praxis nicht verboten, in Zukunft müsste der Investor aber zumindest vereinbaren, dass er das gehandelte Papier auch beschafft.
Derivate wurden in der Vergangenheit hauptsächlich außerhalb der Börse zwischen zwei Parteien gehandelt. Durch die neuen Gesetzesvorschläge soll dieser Handelszweig transparenter und besser kontrolliert werden. Die am Derivathandel Beteiligten sollen zur Abwicklung ihrer Geschäfte über Verrechnungsstellen verpflichtet werden, die im Falle des Ausfalls einer Partei einspringen. Dadurch soll verhindert werden, dass Kettenreaktionen entstehen, wenn bei einem wichtigen Marktteilnehmer Zahlungsunfähigkeit besteht.
Mit den Gesetzesentwürfen sollen Geschäftspraktiken des Finanzmarkts besser geregelt werden, die maßgeblich zur großen Finanzkrise vor zwei Jahren beigetragen haben. Die Investmentbank Lehman war damals durch Derivate weltweit mit Banken verbunden. Als die Papiere stark an Wert verloren und Lehman pleite ging, zog dies die gesamte Weltwirtschaft in Mitleidenschaft.
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Waren es vor wenigen Jahren noch die Investoren die ihr Geld in Aktien angelegt haben und wirklich guten Nerven brauchten, sind es heute teils auch die Besitzer von Anleihen. Bei Anleihen sollte man demnach in Zeiten wie diesen sowohl die Rendite als auch das Ausfallsrisiko im Auge behalten. Auf der verzweifelten Suche nach Sicherheit und Stabilität haben neben den Spareinlagen in den letzten beiden Jahren vor allem auch die Anleihen eine wahre Renaissance erlebt. Und bald gab es aufgrund schlechter Performancezahlen in vielen Portfolios neben den klassischen Staatsanleihen mit sehr guter Bonität auch Unternehmensanleihen und Staatsanleihen von schlechter eingestuften Ländern.
Was viele in diesem Zusammenhang aber immer noch nicht wissen, ist die Tatsache, dass der Käufer einer Unternehmensanleihe dem Herausgeber dieses Papiers bildlich gesprochen einen Kredit gibt, den dieser dann mit Zinsen an den Wertpapierkäufer zurückzahlt. Warum waren dann wohl die Renditeaufschläge bei gewissen Anleihen in den letzten Monaten so hoch? Wahrscheinlich weil die Bonität der Schuldner von bestimmten Anleihen eben dementsprechend war. Aus diesem Grund ist die Rendite bei Anleihen nicht alles. Vielmehr gilt es im gleichen Gewicht auch das Risiko abzuwägen.
Aufgrund der teils sehr schwierigen Situation für Unternehmen sich am Kapitalmarkt Geld zu besorgen ist im Moment das Angebot an Neuemissionen sehr groß. Gerade in dieser Zeit gilt es aber besonders zu hinterfragen wie viel Risiko man für eine gewisse Rendite bereit ist auf sich zu nehmen. Unter diesen Voraussetzungen ist der Anleihemarkt in gewisser Hinsicht sogar mit dem Aktienmarkt zu vergleichen.
Abzuraten ist von sogenannten Hochzinsanleihen mit schlechter Bonität. Was nützt die beste versprochene Rendite, wenn das Unternehmen oder Staat der die Anleihe begibt Pleite geht. Dieses Risiko kann man minimieren, indem man im Vorfeld bereits eine Bonitätsanalyse des Unternehmens bzw. des begebenden Landes macht. Es gilt auch hier der Grundsatz, dass ein Unternehmen bzw. ein Land nicht umsonst bereit ist eine Rendite über dem üblichen Marktniveau zu bieten. In der Regel eben auch nur dann, wenn das Ausfallsrisiko um diesen Faktor höher ist. Anders ist die Situation z.B. bei Unternehmen mit gesunder Finanzstruktur, die zudem auch noch aus einer Branche stammen die nicht zyklisch ist.
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Zertifikate liegen voll im Trend. Es gibt sie in Hülle und Fülle. Zertifikate sind grundsätzlich von Banken ausgebende Schuldverschreibungen. Der Käufer eines Zertifikats ist somit der Gläubiger des Emissionshauses, sprich der Bank, die das Zertifikat begibt und dem Wertpapierkunden die Möglichkeit bietet, das eingesetzte Kapital transparent und kostengünstig anzulegen. Der Schwerpunkt liegt nicht im Verdienen von Zinsen sondern in der Spekulation auf eine bestimmte Wertentwicklung. Zertifikate gehören zu den strukturierten Produkten. Demnach werden diese Papiere in Deutschland an den Börsen in Stuttgart, Frankfurt und Düsseldorf gehandelt. Die Kurse der Zertifikate werden vom Emittenten bzw. den Herausgebern der Papiere gestellt. Ein außerbörslicher direkter Handel der Papiere mit dem Emittenten kann je nach Abhängigkeit von dem begleitenden Bankinstitut getätigt werden. Diesem regelrechten Boom tragen einige Börsen Rechnung indem sie für diese Papier eigene Marktsegmente geschaffen haben.
An einem hektischen Tag an der Börse, läuten die Telefone der Händler Sturm. Oft beschweren sich die Käufer nämlich an diesen Tagen darüber, dass Aufträge entweder gar nicht oder zu einem anderen Preis durchgeführt werden als von den Kunden erwartet wurde. In vielen Fällen gibt es demnach bei den Zertifikaten aber auch keinen zu der Zeit handelbaren Kurs. In diesem Fall liegt dann unter Umständen eine Handelsstörung vor. Kann nämlich die emittierende Bank ihre eigenen Zertifikate z. B. nicht mehr über spezielle Gegengeschäfte absichern, dann wird der Handel unterbrochen und es entsteht diese sogenannte Handelsstörung.
Grundsätzlich ist eine Unterbrechung vollkommen legitim. Wichtig ist nur, dass der Emittent berechtigte Gründe hat. Demnach setzen Emittenten den Handel immer dann aus, wenn zum Beispiel der einem Zertifikat zugrunde liegende Basiswert, beispielsweise eine Aktie, ein Index oder ein Rohstoff, nicht mehr handelbar also illiquide ist, oder wenn er sehr stark schwankt. In diesen Fällen kann der Emittenten unter Umständen auch die Spanne zwischen An- und Verkaufspreis dermaßen ausweiten, dass eine Transaktion und in weiterer Folge ein Handel mit diesem Zertifikat einfach keinen Sinn mehr macht. Auch dieser Fall kommt einem Ausfall des Handels gleich.
Aus diesen Gründen ist es speziell bei Zertifikaten sehr ratsam, die Emissionsbedingungen zu studieren und sich bei der Bank oder dem Anlageberater bzw. direkt beim Herausgeber des Papiers über das Risikoprofil und die Zusammensetzung des Zertifikats zu erkundigen.
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Die Bilanzen deutscher Banken teilen sich auf in Aktiva und Passiva. Dabei beschreibt die Passivseite die Mittelherkunft und die Aktivseite die Mittelverwendung. Die Passivseite teilt sich in Eigenkapital und Fremdkapital der Bank auf. Fremdkapital beschreibt im weiteren Sinne die Kundeneinlagen. Bilanzrechtlich dienen die Passiva der Finanzierung der Aktivseite. Dies sind im einzelnen Kundenkredite und diverse andere Forderungen, beispielsweise gegenüber anderen Kreditinstituten.
Kundeneinlagen beschreiben Sparguthaben, Festgelder und auch Kontokorrentguthaben. Landläufig werden sie auch als die Ersparnisse der Kunden beschrieben. Aufgrund der Richtlinien durch Basel I und II, sowie den Entwürfen für die Eigenkapitalgrundsätze von Basel III, sind die Kreditvergabemöglichkeiten für Banken bilanziell begrenzt und bemisst sich an den Eigenkapitalvolumina der entsprechenden Bank.
Die der Bank zur Verfügung stehenden Mittel werden als Kredite wieder herausgegeben. Dies geschieht an andere Kunden zum Zwecke der privaten Finanzierung als auch zum Zwecke der Baufinanzierung. Dabei kommt den Kundeneinlagen eine besondere Bedeutung zu. Sie gelten als Refinanzierungsmöglichkeiten für die Bank. Diese sind besonders günstig, da sie nur geringe Zinsen zahlen, bei Kontokorrentguthaben werden oftmals sogar keine Zinsen fällig. Die Ersparnisse der Kunden, die die Kundeneinlagen darstellen, bieten den Banken daher gute Refinanzierungsmöglichkeiten um Kredite an Kunden und Kreditinstituten zu vermitteln.
Die Refinanzierung deutscher Banken wurde gerade im Hinblick auf die Finanzkrise 2008/2009 thematisiert. Da die Ersparnisse der Kunden als Kredite weiter vergeben wurden, bestand ein mittelbares Risiko für die anlegenden Kunden, ihre Ersparnisse durch die Insolvenz der Bank zu verlieren. Dies ist nach wie vor ein Risiko, welches Anleger haben, da die Kredite auch ausfallen können. Das heißt, die Kreditnehmer können keinen Kapitaldienst erbringen, um den Kredit ordnungsgemäß zu bedienen. In Deutschland schützt die privaten Anleger davor jedoch der Einlagensicherungsfonds.
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Die EU hat neue schärfere Regeln für Hedgefonds und die Beteiligungsgesellschaften erstellt und festgelegt. Doch offiziell müssen diesem Kompromiss die Mitgliedsstatten und das Europäische Parlament noch zustimmen. Mit den neuen Regeln können nun Finanzmärkte gezielter reguliert werden. Und zu einem genau politisch richtigen Zeitpunkt erschien diese Einigung. Für das Gipfeltreffen der G20 hat die EU ihre Hausaufgaben erledigt und kann diese nun in Seoul vorstellen.
Einen EU Pass müssen ab 2013 alle europäischen Fondbetreiber bei der nationalen Börsenaufsicht beantragen. Hierfür müssen die Fondbetreiber ihre Bewertungsmethoden und Anlagestrategien Preis geben. Nicht nur vor den Behörden sondern auch den Beschäftigten und vor allem den Anlegern. Des Weiteren müssen die Fondmanager ein Mindestkapital sicherstellen und nachweisen. Zusätzlich muss gesichert sein dass das Fondvermögen in den Depotbanken ordnungsgemäß verwahrt wird.
Kurzfristige Gewinnmaximierung wird es nicht mehr geben. In der EU war der Umgang mit Fondmanagern aus Drittländern schon längere Zeit umstritten, es wurde jetzt festgelegt dass diese an 2015 auch den EU Pass beantragen können. Hierbei ist es allerdings Voraussetzung dass die Heimatländer kooperieren mit den EU Behörden, es muss auch auf das Geldwäsche und Steuerabkommen geachtet werden. Bis zum Jahre 2018 gilt eine Übergangregelung diese besagt dass der EU Pass nur von nationalen Aufsichtsbehörden vergeben wird, nach 2018 ist diese EU Pass nur noch bei der europäischen Börsenaufsicht erhältlich.
Auch in den Politischen Verhandlungen wurden strengere Regeln vom europäischen Parlament gefordert und kamen auch zum Teil damit durch. Es wurden nun Auflagen für Private Equity festgelegt die verhindern das übernommene Unternehmer ausgeplündert werden.
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