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Niedrige Zinsen ermöglichen der Wirtschaft niedrige Kredite, führen zu einem stärkeren Wirtschaftswachstum und führen damit zu geringerer Arbeitslosigkeit. Das sind zumindest die Hauptkriterien, welche immer wieder angebracht werden, um das sehr niedrige Zinsniveau zu rechtfertigen. Niedrige Zinsen sind aber keineswegs ein Allheilmittel, welches nur Vorteile mit sich bringt. Genau aus diesem Grund gibt es auch eine Reihe von Skeptikern, welche das Zinsniveau für zu niedrig halten und eine steigende Inflation fürchten, eine Inflation die im übrigen im Euroraum mit über 2% schon begonnen hat. Inflation, die Art von Geldentwertung die schlecht für alle diejenigen ist, die statt vielen Sachwerten viele Barmittel besitzen. Sei es auf dem Sparbuch, als Tagesgeld, einfach auf dem Girokonto oder in Form von Versicherungen.
Lebensversicherungen sind besonders stark von den niedrigen Zinsen betroffen. Die steigende Inflation führt zu dem Zwang einen gewissen Zinssatz, der über den 2 Prozentpunkten liegt, zu erwirtschaften, um keinen realen Verlust zu erleiden. Allerdings bieten die niedrigen Zinsen keine Anlagemöglichkeiten, um diese Rendite auf sichere Art und Weise zu erwirtschaften. Da Lebensversicherungen ihre Auszahlungen aber garantieren, sind riskante Geschäfte, wie zum Beispiel an der Börse, nicht möglich. Das Risiko hier einen Totalverlust des Guthabens zu erleiden ist einfach zu groß und in diesem Fall würde das ganze Unternehmen, welches die Lebensversicherung anbietet in Schwierigkeiten kommen. Lebensversicherungen sind also, wie alle privaten Sparer, welche lieber auf Sicherheit setzen, in extremen Schwierigkeiten eine Mindestverzinsung, welche in den Abschlüssen zugesichert wird, zu erwirtschaften. Es ist durch das schwierige Umfeld keineswegs sicher, dass es jeder Versicherungsgesellschaft ohne Verluste gelingen wird, diese vertraglich zugesicherten Renditen zu erwirtschaften.
Die Inflation tut dazu ihr übriges. Nicht nur das die Zinsen niedrig sind und die Renditen damit weit unter dem Durchschnitt der letzten Jahre bleiben, auch die Geldentwertung steigt im Moment fast monatlich an und führt zu einem weiteren realen Verlust der Anlagen. Diese Tatsache zwingt die Lebensversicherungsgesellschaften eigentlich fast dazu, doch in riskantere Geschäfte, wie zumindest einmal Immobilien- oder Aktienfonds, zu investieren. Dies wiederrum erhöht das Risiko und sollte die Wirtschaft doch noch einmal einbrechen, würden nicht nur niedrige Zinsen, sondern sogar Verluste anfallen. Verluste die dann die Versicherung tragen müsste.
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Ab dem 1. Januar 2012 wird der Garantiezins für Lebensversicherungen von derzeit 2,25% auf 1,75% gesenkt. Doch was bedeutet das für Neu- und Bestandskunden? Darauf soll in dem folgenden Artikel eingegangen werden.
Um was handelt es sich bei dem Garantiezins überhaupt?
Der Garantie- oder auch Höchstrechnungszins ist für die klassischen Lebensversicherungsprodukte, wie zum Beispiel der Kapitallebensversicherung oder der Rentenversicherung gültig. Fondsgebundene Versicherungen unterliegen diesem nicht, da dort die Rendite von dem verwendeten Fonds abhängt. Der Garantiezins wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt, und ändert sich, wenn sich die Umlaufrendite von Euro-Staatsanleihen der letzten 10 Jahre ändert.
Was bedeutet dies nun für die Kunden?
Für Bestandskunden ändert sich nichts, für diese bleibt der in dem Vertrag vereinbarte Garantiezins erhalten. Neukunden allerdings, welche eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung ab 1. Januar 2012 abschließen, bekommen nur noch den niedrigeren Zins garantiert. Dies ist allerdings kein Grund, voreilig noch 2011 eine Versicherung abzuschließen, da die Neuverträge ab nächstes Jahr von mehr Überschussbeteiligungen der Versicherungen profitieren könnten. Diese sind allerdings nicht garantiert und ändern sich von Jahr zu Jahr, je nach dem wie viele Überschüsse das Unternehmen im Vorjahr erzielt hat. Die aktuelle durchschnittliche Verzinsung der Verträge liegt bei 4,8%, so das der Garantiezins im Moment weniger als die Hälfte der Rendite ausmacht.
Wie wird es jetzt weitergehen?
Versicherungsvermittler werden vermutlich versuchen durch die nun entstehende Unsicherheit möglichst viele Kunden zu überreden, noch dieses Jahr einen Kapitallebens- oder Rentenversicherungesvertrag abzuschließen. Diese sollten sich aber nicht dazu drängen lassen, da beim Abschluss des Vertrags eine langjährige Verpflichtung eingegangen wird, und ein Vertrag in der Regel nur mit hohen Verlusten wieder aufgelöst werden kann.
Fazit:
Eines ist auf jeden Fall sicher, ab Januar 2012 wird es für die Versicherer schwieriger werden, in diesem Geschäftsfeld, Neugeschäft zu generieren. Für diejenigen Neukunden, welche ab 2012 ein Vertrag abschließen, bleibt zu hoffen, das die Versicherer es schaffen die Beiträge gewinnbringend anzulegen, und einen Teil der Gewinne als möglichst hohe Überschussbeteiligung wieder auszuzahlen. Da die Kundenbeiträge größtenteils in sichere, festverzinsliche Wertpapiere, wie z.B. Staatsanleihen angelegt werdem, ist es aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus allerdings unwahrscheinlich, das daraus in den nächsten Jahren hohe Renditen erzielt werden können.
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Experten im Umfeld der Versicherungsbranche schätzen, dass die Anbieter von Lebensversicherungen ihre Überschussbeteiligungen im kommenden Jahr von durchschnittlich 4,2 Prozent auf etwa 4 Prozent absenken werden. Als Hauptgrund wird dabei der niedrige Zinssatz auf sichere Anlagen gesehen. Zusätzlich sind die Lebensversicherer aktuell dabei, ihre Kapitalreserven wieder aufzufüllen. Diese waren in den beiden vergangenen Jahren geschrumpft, um die Verzinsung nicht allzu stark absenken zu müssen, was für die Neukundengewinnung essenziell notwendig war.
Die aktuelle Verzinsung setzt sich zusammen aus dem Garantiezins, derzeitig 2,25 Prozent sowie der Gewinnbeteiligung der Lebensversicherer und lag im ablaufenden Jahr 2010 zwischen etwa 3,6 und 4,8 Prozent je nach Anbieter.
Die Gewinnbeteiligung wird dabei von den Lebensversicherern immer jeweils zum Jahresende für das nachfolgende Jahr verbindlich festgesetzt. Der Zinssatz wird dem Sparanteil der Beitragszahlung zugerechnet. Für Kosten, wie die anfallende Provision, Verwaltung und die Absicherung von Risiken ziehen die Anbieter jedoch im Branchendurchschnitt etwa ein Fünftel ab. Als Gegenargument wird darauf verwiesen, dass auch in Krisenzeiten eine deutlich über dem Niveau anderer Bankprodukte liegende Rendite geboten wird.
Richtungsweisend in der Branche ist die Allianz Leben, als größter Versicherer mit über 10 Millionen Policen. Diese hatte erst für das Jahr 2010 den seit über sechs Jahren stabilen Zinssatz auf 4,3 Prozent gesenkt, lag damit allerdings immer noch über dem Durchschnitt. Begründet wurde die Absenkung mit deutlich gesunkenen Neuanlagezinsen, doch diese Entwicklung hält weiterhin an.
So ist eine Absenkung auf ein durchschnittliches Zinsniveau um 4 Prozent letztlich nur eine Frage der Zeit. Aber auch dann besteht noch ein erheblicher Puffer zu den aktuell durchschnittlichen Garantiezinssätzen in Höhe von 3,4 Prozent.
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Immer mehr Kunden kündigen ihre Lebensversicherung vorzeitig. Die Gründe dafür sind vielfältig und lassen sich schwer erfassen. Es können verlockende Angebote der Konkurrenz, eigene finanzielle Engpässe oder schlicht und einfach Ärger über den schlechten Service des Versicherers sein, der die Kunden vertreibt. Umstritten ist deshalb, ob die Stornoquote in Anbetracht dieser vielfältigen Motive die Qualität einer Versicherung realistisch widerspiegelt. Fakt ist jedoch, dass die Stornoquoten seit Jahren kontinuierlich steigen und im Jahr 2009 einen Wert von 4,99 Prozent erreicht haben. Dabei ist eine frühe Kündigung für beide Seiten ein Verlustgeschäft. Der Kunde erhält nur eine Teilrückzahlung und für den Versicherer entstehen zusätzliche Verwaltungskosten. Es sollte daher grundsätzlich im Interesse beider Vertragsparteien sein, die Verträge über die volle Laufzeit bestehen zu lassen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Lebensversicherung zu verkaufen oder zu beleihen.
Die Stornoquote steigt weiter an
Die Ermittlung der Stornoquoten für den Jahreszeitraum 2009 übernahm der Brancheninformationsdienst Map-Report. Dieser nahm als Grundlage für die Berechnung die Kündigungsdaten von 86 in Deutschland aktiv tätigen Lebensversicherern. Die Analyse der Daten zeigt den weiter bestehenden Trend zu mehr Kündigungen. So entsprechen die errechneten 4,99 Prozent Stornoquote einer Steigerung um 0,1 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Im Krisenjahr 2008 hatten die Statistiker des Brancheninformationsdienstes noch eine größere Steigerung von 0,3 Prozentpunkten ermittelt. Ein weiteres interessantes Ergebnis der Marktbetrachtung: Direktversicherer haben oftmals die treuesten Kunden. Enttäuschend dagegen ist das Abschneiden der Branchengrößen wie R+V Versicherungen oder der Allianz Versicherung, auch wenn sich diese noch über dem Durchschnitt halten können.
Der beste Kündigungsschutz: Eine gute und faire Beratung
Die Qualität einzelner Versicherungen im Vergleich mit der Konkurrenz lässt sich sicherlich nicht anhand der Stornoquoten von Versicherungsverträgen ablesen. Trotzdem handelt es sich hierbei um einen wichtigen Indikator. Mit Sicherheit sind die steigenden Stornoquoten jedoch ein Appell an alle Verbraucher, gute und kompetente Beratung einzufordern und nur individuell zugeschnittene Angebote erstellen zu lassen. Dies sollte sich als bester Kündigungsschutz erweisen.
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Jeder Verbraucher, der mehr Geld zur Verfügung hat, legt dieses gerne an und an erster Stelle steht hier die Lebensversicherung. Mit ihr hat der Anleger gleich zwei Pluspunkte. Zum einen hat er seine Familie finanziell abgesichert und zum anderen beim Ablauf der Versicherung nach einer bestimmten Anzahl von Jahren einen guten Gewinn erzielt. Aber es gibt auch Zeiten, in denen man als Anleger Geld benötigt und daher die Lebensversicherung verkaufen, kündigen oder beleihen muss. Und so stellt sich die Frage, worauf man gerade in Zeiten, in der die Rendite sehr niedrig ist, achten sollte, um am Ende doch noch einen Gewinn erwirtschaften zu können.
Um den bestmöglichen Gewinn zu erzielen, ist gerade hier darauf zu achten, dass das Geld welches angelegt werden kann, für die nächste Zeit nicht benötigt wird. Oder man nimmt die niedrige Rendite in Kauf. Daher wäre vor Abschluss einer Lebensversicherung ein Vergleich der Zinsen und Renditen sehr wichtig. Vor allem sollte der Zinsvergleich zwischen Tagesgeldkonten, Sparbüchern und Lebensversicherungen stattfinden. Denn bekommt man als Anleger nur eine niedrige Rendite bei der Lebensversicherung aber bei den Tagesgeldkonten höhere Zinsen, so sollte eine Überlegung auch in der Richtung gehen, sein vorhandenes Geld vorübergehend dort anzulegen. Hier hat der Anleger jederzeit die Möglichkeit das Geld auf eine andere Anlageform umzulegen ohne finanziellen Verlust.
Zusammengefasst bedeutet es, dass bei der Geldanlage in einer Lebensversicherung der richtige Zeitpunkt gewählt werden muss, um eine gute Rendite zu erwirtschaften bei gleichzeitiger niedriger Laufzeit. Denn sollte der Verbraucher gerade in Zeiten irgendeiner Wirtschaftskrise sein Geld anlegen wollen so bedeutet es für ihn sein Geld für einen längeren Zeitraum als geplant in eine Lebensversicherung zu investieren. Auf den Punkt gebraucht bedeutet es, kurze Laufzeit niedrige Rendite, lange Laufzeit hohe Rendite. Der Schwachpunkt bei der Anlage über einen längeren Zeitraum bedeutet auch wieder auf sein Geld länger zu warten, denn ein Rückkaufwert in diesem Fall verursacht auch einen großen finanziellen Verlust. Daher sollte auch hier vor dem Abschluss das Kleingedruckte genau durchgelesen werden, um im Falle der Fälle kostengünstig wieder an das Geld heranzukommen. Wer sich als Verbraucher gerade in dieser Hinsicht informieren möchte, der sollte bei mehreren Instituten Anfragen stellen, denn hier sind zum Teil sehr große Unterschiede festzustellen, die sich wiederum später in bares Geld bemerkbar machen können.
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Es gibt wieder steigende Nettorendite bei einigen Lebensversicherungen. Im Jahr 2009 konnten viele Lebensversicherungen ihre Kennzahlen verbessern. Die Kapitalanlagen erzielten vor allem, trotz der an internationalen Finanzmärkten starken Versicherungen ganz gute Ergebnisse. Diese Ergebnisse führten zu viel höheren Nettoverzinsungen. Die Neugeschäfte, Beitragseinnahmen und Bestandswerte konnten nicht nur bei den Lebensversicherungen sondern auch bei der Unfall- und Schadensversicherung zulegen. Eine große Verbesserung durch Nettorendite von nur 3,0 auf ganze 4,8 Prozent. Alle Erträge auch den Kapitalanagen erhöhten sich so um 19,1 Prozent das heißt von 53,9 auf bis zu 64,2 Millionen Euros.
Auch für das 2010 wird nochmal eine deutliche Zunahme des Neugeschäfts und des Bestandes genauso wie steigende Beitragseinnahmen erwartet. Die Pflege Rente wird weiter im Focus stehen, diese wurde auch zur beliebtesten Pflegeversicherung gewählt
Das besten ist bei Versicherungen auf jeden Fall die Angebote und Leistungen zu vergleichen. Lassen sie sich nicht in die Irre führen, denn manche Angebote enthalten auch nicht garantierte Leistungen. Am wichtigsten ist die Nettorendite. Diese Rendite erzielt das Unternehmen mit den Geldern der Anleger auf dem Kapitalmarkt, nach Abzug der Anlagekosten. Was auch heißt das die Vertragsrendite gleichzeitig die Nettorendite minus der Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risiken ist. Der Anleger möchte von der Gesellschaft eine möglichst hohe Rendite erwirtschaftet haben. Der Anleger möchte eine möglichst gleichmäßige Vertragsrendite, bei den schwankenden Kapitalmärkten. Einen eventuellen Überschuss kann die Gesellschaft auch unterschiedlich verteilen. Dafür bevorzugen manche Gesellschaften lieber eine kapitalbildende Lebensversicherung, andere dann eher die Rentenversicherung. Wurde dies alles bedacht vom Anleger kann er sich nun den Kosten der Versicherungsgesellschaft zuwenden.
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Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichtes Stuttgart könnte tausenden ehemaligen Allianz-Kunden eine Nachzahlung bescheren. Wer seinen Lebensversicherungsvertrag in den letzten 9 Jahren gekündigt hat, kann auf eine Nachzahlung des Versicherungsunternehmens hoffen.
Die Forderungen aus gekündigten oder auch beitragsfrei gestellten, und noch zu kündigenden, Lebens- und Rentenversicherungsverträgen müssen allerdings von den Kunden schriftlich geltend gemacht werden, da die Allianz von sich aus nicht tätig werden wird.
Der Verbraucherschutz rät dazu, entsprechend schnell die Rückforderungs-Anschreiben an den Versicherer zu senden. Auf der Website des Hamburger Verbraucherschutzes steht ein entsprechender Musterbrief zum Download und zur freien Nutzung bereit. Wer eine Kopie des Briefes an die Verbraucherzentrale in Hamburg schickt, wird automatisch registriert, und erhält die neuesten Informationen in dieser Angelegenheit. Darüber hinaus wird auf der Website sehr detailliert auf das Verfahren eingegangen, das letztendlich auch einige andere Versicherungsgesellschaften betrifft. Die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen hemmt erst einmal die Verjährung, und stellt somit den ersten und vorrangigsten Schritt dar.
Die Ansprüche ehemaliger Kunden ergeben sich aus dem Entscheid des Stuttgarter Landesgerichtes, das in einem Verfahren über die Kündigungsklauseln der Allianz-Versicherungsverträge, dem Stornoabzug und der Beitragsfreistellung aus diesen Verträgen zu entscheiden hatte. Das Gericht befand diese für unwirksam, und begründete seine Entscheidung mit der Intransparenz der Klauseln. Seitens der Allianz wurde bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Der Verbraucherschutz Hamburg schätzt, dass die Gesellschaft mindestens 1,3 Mrd. Euro, vielleicht aber sogar bis zu 4 Mrd., an ihre einstigen Kunden zu zahlen hat. Ein Stornoabzug sei nicht zulässig, und der Rückkaufwert der Lebens- und Rentenversicherungen müsse neu berechnet werden. Alle, die zwischen 1995-2001 eine Versicherung abgeschlossen und später beitragsfrei gestellt oder gekündigt haben, sind betroffen. So würde z.B. ein Versicherungsnehmer, der 18 Monate eine Prämie von 100 Euro gezahlt hat, und danach seinen Versicherungsvertrag kündigte, eine Nachzahlung von ca. 850 Euro erhalten, was 50 % der eingezahlten Beträge entspricht. Die Versicherung errechnete aus einer solchen Konstellation einen Rückkaufwert von Null, was nach der, seitens des BGH, aufgestellten Formel, eindeutig zu wenig ist. Die Regelung gilt auch für Verträge aus den erwähnten Jahren, deren Kündigung noch aussteht, die aber gekündigt werden sollen.
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Die Allianz AG hat mitgeteilt, dass sie die Überschussbeteiligung auf 4,1 Prozent senkt, Ursache hierfür sind die Turbulenzen am Finanzmarkt.
Was bedeutet Überschussbeteiligung?
Die Allianz Versicherung, wie jede andere Lebensversicherungsgesellschaft auch, erhält monatlich von ihren Kunden die Beitragszahlungen auf die Lebensversicherungen. Die Prämie setzt sich aus zwei Faktoren zusammen. Ein Teil der Prämie ist der Risikoanteil, dieser Anteil ist das Entgelt für die Zusage der Versicherungsgesellschaft, dass sie im Todesfall die Versicherungssumme zahlt. Dieser Teilbetrag ist sofern nicht passiert für den Kunden verloren. Der größere Teil der Prämie ist der sogenannte Sparbeitrag. Dieser Sparanteil wird fortlaufend addiert und bei Fälligkeit der Versicherung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Die Versicherungsgesellschaften legen diesen Sparanteil nicht in den Tresor, sondern investieren ihn, um damit einen Kapitalertrag zu erzielen. Sie investieren diese Gelder in Aktien, in Immobilien und in festverzinsliche Wertpapiere. Damit die Versicherungsgesellschaften nicht zu risikoreich investieren, zum Beispiel nur Anlagen in Aktien, hat der Gesetzgeber bestimmte Höchstanteile vorgeschrieben. Aus all diesen Finanzanlagen erzielen sie jährlich einen Ertrag in einer bestimmten Höhe, der von Jahr zu Jahr schwanken dürfte. Von diesen Kapitalerträgen ziehen die Gesellschaften dann noch die Kosten ab, die durch das Management der Finanzverwaltung entstanden sind. Der Rest steht dann zur Verteilung an die Versicherungsnehmer zur Verfügung. Dieser Teil, der den Konten der den Versicherungsnehmern gutgeschrieben wird, nennt man Überschussbeteiligung.
Von welchen Faktoren ist die Überschussbeteiligung abhängig?
Um die Faktoren darzustellen, ist es sinnvoll jede Investmentklasse separat zu betrachten.
Anlagen in Aktien
Der Kapitalertrag besteht hier aus zwei Elementen. Einerseits sind die Dividendenzahlungen entscheidend. Diese sind davon abhängig, ob die Unternehmen Dividenden zahlen und in welcher Höhe. Die zweite Komponente sind Kursgewinne oder Kursverluste. Steigen die Aktienkurse, werden Kursgewinne erzielt, fallen die Kurse erleiden die Versicherungsgesellschaften Kursverluste.
Anlage in Immobilien
Auch hierbei gibt es zwei Gewinn bestimmende Elemente. Einerseits erhalten die Gesellschaften als Vermieter Mietzahlungen. Das zweite Element sind Wertveränderungen bei den Immobilien selbst. In Boomzeiten dürften die Preise für Immobilien steigen, umgekehrt fallen sie.
Anlage in festverzinslichen Wertpapieren
Ein Großteil der Spargelder investieren die Versicherungsgesellschaften in festverzinsliche Wertpapiere, weil hier das Risiko am geringsten ist. Hauptsächlich sind dies Staatsanleihen. Durch die jüngste Krise im Eurosystem, sind die Zinserträge in Bundesanleihen deutlich gesunken. Hierunter leiden die Versicherungsunternehmen.
Die Konsequenz aus diesen sinkenden Kapitalerträgen ist, dass die Überschussbeteiligung gesenkt wird.
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Normalerweise werden Lebensversicherungen abgeschlossen, um nach einer vereinbarten Zeit und der Einzahlung von monatlichen Raten eine bestimmte Summe an Geld zu erhalten. Doch schon vor der Finanzkrise boomte in Amerika ein zweiter Markt mit Lebensversicherungen, der mittlerweile immer mehr in Verruf gerät. Dieser Zweitmarkt hinterlässt bei vielen einen faden Beigeschmack, denn auf ihm machen Investoren dunkle Geschäfte mit dem Tod. Besitzer von Lebensversicherungen können in Amerika diese Versicherungen an eben jene Investoren, meist Banken oder Hedge Fonds, verkaufen und so das angesparte Geld vorzeitig erhalten. Dabei erhalten die Verkäufer oftmals einen höheren Preis als bei der Rückgabe der Police an den Versicherer. Er bekommt eine bestimmte Summe vom Investor in einem Betrag ausgezahlt, während dieser nach dem Tod des Versicherten die volle Summe der Versicherung ausbezahlt bekommt.
Diese attraktive Art die Lebensversicherung zu verkaufen und so an Geld zu kommen hat in den letzten Jahren viele Amerikaner angelockt. Sie schlossen Lebensversicherungen teilweise sogar auf Basis von Verschuldung ab.
In den USA schlagen die Vorgänge auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen nun mittlerweile hohe Wellen Klagewellen. Denn die Aufkäufer der Lebensversicherungen treiben das dunkle Geschäft mittlerweile zu weit, wie im Fall eines Versicherungsmaklers aus Florida. Zur Berechnung der Versicherungssumme und der Provision für den Makler werden das Einkommen und das Vermögen des Versicherten benötigt. Und der betreffende Makler hat diese beiden Werte bei seinen zahlreichen Kunden, denen er Lebensversicherungen von Axa Equitable verkauft hat, künstlich aufgebläht. So hat er Provisionen in Millionenhöhe kassiert, was zu einer Klage des Unternehmens gegen diesen und weitere Makler sowie Treuhandfonds führte. Durch die Klage wurden einige der betreffenden Policen aufgelöst. Eine Einigung vor Gericht war danach nicht mehr nötig. Insgesamt gibt es aufgrund von zu hohen Einkommens- und Vermögensangaben im Moment bereits 200 Klagen in den USA. Die Konsequenzen werden nun bereits deutlich, da viele US-Bundesstaaten reagieren und schärfere Regulierungen einführen oder es planen. Mittlerweile wird vom Rat der US-Lebensversicherer darauf verwiesen, dass man Lebensversicherungen zum Weiterverkauf in den USA verbieten sollte.
Die Auswirkungen der Klage gegen den Makler sind auch in Deutschland angekommen. Die Deutsche Bank musste Verluste hinnehmen, weil eine kleine Investment-Einheit Rechte an Axa-Lebensversicherungen besaß, immerhin in der Höhe von 30 Millionen Dollar. Der Makler aus Florida hatte diese an Kunden vermittelt. Nun wurden diese Versicherungen aufgelöst. Die so entstandenen Verluste von 4,9 Millionen Dollar für diverse Gebühren, Aufwendungen und den Ankauf der Rechte fordert die Deutsche Bank vom betreffenden Makler zurück.
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Wer jetzt im Jahre 2010 einen Nachberechnung des Rückkaufswertes der Lebensversicherung beantragen möchte hat nach Ansicht der Richter des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe keine Chance mehr, denn die Ansprüche erlöschen innerhalb von fünf Jahren. Dieses Urteil wird zitiert vom Handelsblatt online vom 8.8.2010 und geht auf die höchstrichterliche Entscheidung des BGH vom 14.7.2010 (s.u.) zurück.
Begründet wird diese Entscheidung damit, dass die Verjährungsfrist zu dem Zeitpunkt der Kündigung einsetzte, nicht aber zum Zeitpunkt des Momentes, als der BGH das Verbraucherfreundlichere Urteil im Jahr 2005 erstmals feststellte. Geklagt hatte im Kundenauftrag ein Unternehmen, bei dem ihre Kunden zwischen 1995 und 2000 Kapital Lebensversicherungen oder private Lebensversicherungen gekündigt hatten und sich den Rückkaufswert nach den damals gültigen Berechnungsgrundsätzen auszahlen ließen. Aufgrund dessen gingen einige Kläger leer aus und erhielten gar kein Geld. Diese Interessengruppe klagten jetzt aufgrund des BGH Urteils von 2005 auf Nachberechnung.
Damals hatte der BGH in seinem Urteil festgestellt, dass die geltenden Berechnungsmethoden falsch seinen, dass niemand leer ausgehen dürfe, sondern eine Mindestsumme ausgezahlt werden müsse. Eine Rückwirkung ihres Urteils in diese Jahre lehnte der BGH ab. Diese Entscheidung ist auch dann rechtswirksam, wenn die Kündigung der Lebensversicherung vor dem Zeitpunkt der BGH Entscheidung vom 12.10.2005 lag. In jedem Vertrag ist demzufolge ja der Zeitpunkt der frühest möglichen Kündigung der Lebensversicherung enthalten. Hat der Kunde davon Gebrauch gemacht beginnt der Zeitpunkt, mit dem die Verjährungsfrist zu zählen beginnt, genau mit diesem Zeitpunkt. Somit ist der Zeitpunkt der Kündigung entscheidend, nicht aber der Zeitpunkt der Fälligkeit nach Abrechnung. zu beachten ist demnach:§ 12 Abs. 1 VVG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung:
“Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in zwei Jahren, bei der Lebensversicherung in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann.”
Veröffentlicht im IV ZR 208/209 Urteil vom 14.7.2010. Dies gilt grundsätzlich für alle Verträge, die bis zur Neufassung der Versicherungsvereinbarungen im Jahr 2001 und rückwirkend abgeschlossen wurden.
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