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Manager der DAX-notierten Konzerne haben im letzten Jahr wieder mehr verdient

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Die Bescheidenheit der DAX-Vorstände hielt sich nach der Finanzkrise sehr in Grenzen. Sicher, die Konjunktur zieht wieder an und besonders die stark gebeutelte Automobilindustrie kann der steigenden Nachfrage kaum nachkommen. Auch hat die Beschäftigung wieder zugenommen, aber es wird versucht, die gestiegene Zahl der Aufträge mit annähernd der gleichen Mitarbeiterzahl zu bewältigen und Engpässe mit Leiharbeitern auszugleichen.
In den Chefetagen wird aber schon wieder ähnlich wie vor der Krise verdient und Bonitätszahlungen sind wieder nur an kurzfristige Zielvereinbarungen gebunden. Weiterhin steht die Befriedigung der Aktionäre im Vordergrund und ein guter Aktienkurs ist für die Vorstände der DAX-Unternehmen der Erfolg, wenn auch kurzfristig, der eine Gehaltserhöhung in den Chefetagen rechtfertigt. Die bedeutenden Aktiengesellschaften in Deutschland haben im vergangenen Jahr den Gewinn durchschnittlich um 66% gesteigert.
Eine neue Vergütungspraxis nach der Finanzkrise nach dem Grundsatz „gute Performance – mehr Gehalt, schlechte Performance – weniger Gehalt“ ist grundsätzlich positiv zu sehen.
Doch immer neue Regelungen bei Managergehältern und Bonitätszahlungen sorgen für eine Komplexität, die eine Transparenz der Managergehälter schwierig werden lassen.
Die Taktik geht auf, die Vergleichbarkeit wird immer schwieriger da die Vergütungspraxis immer komplizierter wird, und von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich ist. Unerheblich ist dabei, wer die Liste der Spitzenverdiener der DAX-Vorstände anführt. Fakt ist, das die Manager der DAX-Unternehmen wieder wesentlich mehr verdienen. Tariferhöhungen der Mitarbeiter sind allerdings vergleichsweise moderat ausgefallen.
Rückkehr zum Raubtierkapitalismus
Die soziale Marktwirtschaft ist längst aus den Angeln gehoben. Ludwig Erhard gab einst eine Richtlinie vor, das Wievielfache ein Geschäftsführer gegenüber einem Arbeiter verdienen sollte. Diese sozialen Gedanken sind längst der Gier zum Opfer gefallen. Es bleibt zu hoffen, das nach der nächsten Finanzkrise, die wesentlich schmerzhafter ausfallen dürfte, endlich die richtigen Lehren gezogen werden. Doch auch das wird nur Wunschdenken bleiben.

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Wann die Nutzung von sozialen Netzwerken zur Job-Kündigung führen kann

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Ist die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz generell untersagt, kann der Arbeitnehmer, wenn er beim privaten Twittern oder online Einkaufen erwischt wird, abgemahnt werden, da es sich dabei um einen arbeitsvertraglichen Pflichtenverstoß handelt. Hat der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets über einen längeren Zeitraum toleriert, kann der Arbeitnehmer dieses zu privaten Zwecken im geringen Umfang nutzen. Falls die private Nutzung des Internets in einem Ausmaß erfolgt, mit der ein Arbeitgeber nicht mehr einverstanden sein kann, d. h. wenn der Arbeitnehmer seinen Pflichten nicht mehr nachkommt, kann es zur Abmahnung und in Folge zur Kündigung kommen. Die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung wegen zu intensiven Internet-Surfens während der Arbeitszeit ist bereits durch das Bundesarbeitsgericht festgestellt worden.
Unpassende Äußerungen in Social Networks
Die Möglichkeit über die eigene Kontoeinstellungen, Statusmeldungen nur einen bestimmten Nutzerkreis zugänglich zu machen, ist keine Garantie dafür, dass die Postings nicht doch zu Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden durchdringen. Insbesondere beim Kommentieren von Statusmeldungen anderer ist Vorsicht geboten, dort hat man keinen Einfluß auf die Kontoeinstellungen. Inwieweit Statusmeldungen vom Recht zur eigenen Meinungsäußerung gedeckt sind oder bereits üble Nachrede darstellen, muss schlimmstenfalls vom Arbeitsgericht entschieden werden. Äußerst riskant ist auch, sich morgens krank zu melden und am Nachmittag über Twitter zu verkünden, man würde blau und sich einen schönen Tag im Schwimmbad oder Kino machen. Dass es sich bei Social Networks um eine private Umgebung handelt, ändert nichts an der Tatsache, dass ein Posting in einem arbeitsrechtlichen Streitfall verwertet werden kann.
Das Ausplaudern von Interna und Betriebsgeheimnissen via Twitter oder Facebook kann ebenfalls zu arbeitsrechtlichen Sanktionen führen.
Innere Kündigung und beabsichtigter Jobwechsel
Das Posten, dass man aktiv auf Jobsuche ist – oder gerade auf dem Weg zu einem Vorstellungsgespräch, sollte man sich noch einmal überlegen. Auch wenn es nicht mittelbar zur Kündigung führen kann, zeigt man dennoch, dass man mit der momentanen Tätigkeit innerlich bereits abgeschlossen hat.

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Urteil des BGH über Provisionsmodell der Bausparkassen

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Am 07.12.10 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein endgültiges Urteil über die Wirksamkeit einer Klausel, die den Bausparkassen die Erhebung einer Abschlussgebühr bei Vertragsbeginn eines Bausparvertrages, bestätigt. Mit diesem Urteil des BGH wurde die durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eingereichte Musterklage gegen die Bausparkasse Schwäbisch-Hall abgewiesen.
Hintergrund der Klage war die Auffassung der Verbraucherorganisation, die Provision – in diesem Fall ein Prozent der Bausparsumme – stelle eine unangemessene Benachteiligung für Neukunden dar. Der BGH teilte jedoch, wie die Vorinstanzen bereits auch, diese Auffassung nicht. An der Abschlussgebühr könne nichts beanstandet werden. So hieß es in der Urteilsbegründung, die Abschlussgebühr sei sogar „eher im Interesse der Baugemeinschaft“. Das Urteil ist somit rechtskräftig (AZ. Bundesgerichtshof XI ZR 3/10).
Hintergründe
Wie sämtliche anderen Bausparkassen auch verlangt der Branchenführer Schwäbisch-Hall von jedem neuen Kunden bei Abschluss eines Bausparvertrages Gebühren in Höhe von einem Prozent der gesamten Vertragssumme. Somit werden beispielsweise bei einer Summe von 50.000 Euro also 500 Euro an Provisionszahlungen fällig. Der Neukunde zahlt damit quasi die Kosten seiner eigenen Anwerbung in den Kreis der Bausparer und dies immer in voller Höhe. Dies und die Tatsache, dass bei einer vorzeitigen Kündigung sowie einer eventuellen Nichtinanspruchnahme des an den Bausparvertrag geknüpften Darlehens keinerlei Rückzahlungen oder eine Herabsetzung der gezahlten Provision möglich ist, waren für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ausschlaggebend für die Klageeinreichung.
Unstrittig war dagegen zu jedem Zeitpunkt des angestrengten Prozesses, dass die Einnahmen aus den Abschlussgebühren für die Bausparkassen von einer essenziellen finanziellen Bedeutung sind. So wird geschätzt, dass in der gesamten Branche jährlich etwa 900 Millionen Euro durch Abschlussgebühren eingenommen werden. Würden diese Einnahmen, beispielsweise durch ein entsprechendes Urteil, wegfallen, würden auch die Gewinne der Bausparkassen stark zurückgehen. Darüber hinaus hätte ein solches Urteil ebenfalls bedeutet, dass gewisse Rückzahlungen in unbekannter Höhe zu leisten gewesen wären.

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Unternehmen mit der höchsten Marktkapitalisierung auf der Welt

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Welche Unternehmen haben die höchste Marktkapitalisierung auf der Welt, wie heißen sie, was produzieren sie, warum sind sie so erfolgreich. Zum Ende jeden Jahres werden in den Wirtschaftsmedien Ranglisten von den Top Aktiengesellschaften publiziert und diskutiert. Aus Deutschland waren dieses mal 4 Dax-Unternehmen unter den ersten 100 der Welt.
Rangliste Weltweit nach Marktkapitalisierung in Milliarden Euro:
(1) Exxon Mobil (USA), 276
(2) Petrochina (China), 227
(3) Appel (USA), 221
.
(42) Siemens, 87
(82) BASF, 56
(86) Daimler, 55
(94) Volkswagen, 52
(Stand 31.12.2010, Quelle Handelsblatt, 3.1.2011)
Wie wird die Marktkapitalisierung berechnet?
Die Marktkapitalisierung eines Unternehmens gibt dessen aktuellen Gesamtwert an der Börse wieder.
Marktkapitalisierung = Anzahl der ausgegeben Aktien x aktueller Börsenkurs
Der Energieversorger E.ON hat z.B. 2,001 Milliarden Aktien ausgegeben und der Börsenkurs steht Anfang Januar 2011 bei 23,00 Euro. Daraus ergibt sich eine Marktkapitalisierung von 2,001 Milliarden Aktien x 23,00 Euro = 46 Milliarden Euro.
Was bedeutet die Marktkapitalisierung eines Unternehmens?
Die Marktkapitalisierung oder der Börsenwert eines Unternehmens ist direkt vom aktuellen Aktienkurs abhängig. Dieser Wert eines Unternehmens ist nicht zu verwechseln mit einem Kauf- oder Verkaufspreis. Der könnte im Falle einer Übernahme wesentlich höher oder im Falle einer Zerschlagung wesentlich niedriger liegen. Die Marktkapitalisierung spiegelt vielmehr alle im Moment verfügbaren und relevanten Informationen und Erwartungen der Marktteilnehmer wieder.
Die größte Rolle spielt dabei der in der Zukunft erwartete Gewinn des Unternehmens.
Jedoch wird der Wert auch von zahllosen weiteren Faktoren, wie der allgemeinen Marktstimmung, dem wirtschaftlichen Umfeld, dem Zinssatz, der Politik, geopolitischen Ereignissen, Naturkatastrophen, usw. beeinflusst.
Beispiel Neuer Markt bis März 2000
Bis zur Jahrtausendwende erreichten Unternehmen aus der Internet- und Mobilfunkbranche teilweise sehr hohe Marktkapitalisierungen. Die Marktteilnehmer hatten enorm hohe Gewinnerwartungen in diesem Wirtschaftssegment. Einzelne Unternehmen, die oft nur aus wenigen Büro´s, der Computerhardware und kreativen Mitarbeitern bestanden, erreichten höhere Marktkapitalisierungen als im Dax gelistete Industrieunternehmen. Nachdem sich abzeichnete, das diese Gewinnerwartungen bei weitem nicht erreicht werden können, brachen die Aktienkurse und damit die Marktkapitalisierung teilweise um über 90% ein.
Fazit
Man könnte somit die Marktkapitalisierung eines Unternehmens als den aktuellen Wert der zukünftig erwarteten Gewinne bezeichnen.

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Goldman Sachs beteiligt sich an Facebook

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Die in New York ansässige Investmentbank Goldman Sachs steigt laut der New York Times mit 450 Millionen US-Dollar bei der Internet-Plattform Facebook ein und erhöht damit den Wert des Unternehmens auf 50 Milliarden US-Dollar. Gemeinsam mit der russischen Investorengruppe Digital Sky Technologies, die 50 Millionen Dollar zu dem Deal beisteuern, sichern sie sich für eine halbe Milliarde nur einen Prozent der Internetfirma. Facebook ist momentan populär wie nie, und scheint sogar den Internetriesen Google als meistbesuchte Webseite abzulösen.
Damit das nicht börsennotierte Facebook seine Finanzen auch weiterhin nicht offenlegen muss, was bei mehr als 500 Investoren nach den Regeln der US-Börsenaufsicht der Fall wäre, sucht Goldman Sachs selber nach weiteren Geldgebern, tritt für diese aber als Hauptinvestor auf. Das von Mark Zuckerberg geleitete Unternehmen Facebook, der durch die Transaktion nach Schätzungen auch sein eigenes Vermögen verdoppeln würde, wird nun wertvoller eingestuft als beispielsweise Yahoo oder Google. Schätzungen zufolge soll Facebook, das inzwischen mehr als 550 Millionen User aufweist, im vergangen Jahr einen Umsatz von zwei Milliarden US-Dollar gemacht haben und dabei knapp profitabel gewesen sein. Der 26jährige Zuckerberg, der circa ein Viertel der Facebook-Aktien hält, weigert sich rigoros Geschäftszahlen zu veröffentlichen.
Aufgrund dieser gigantischen Summen, die gezahlt werden, ohne Gewinn und Umsatz des Unternehmens zu kennen, befürchten einige Finanzexperten eine neue Internet-Blase die vor 10 Jahren zum Zusammenbruch des Technologiemarktes an der Börse und zu etlichen Firmenpleiten führte.
Goldman Sachs jedoch, die als sehr umsichtiger Investor an der Wall Street gelten, haben durch ihre Investition die Wahrscheinlichkeit erhöht, Facebook bei einem möglichen Börsengang betreuen zu können. Der Gang an die Wall Street wurde von Zuckerberg bisher zwar immer abgelehnt, ist jedoch laut New York Times im Jahr 2012 möglich. Wie bei den Internetunternehmen Twitter und Groupon, werden auch Facebook-Aktien nur an privaten Börsen gehandelt, zu denen nur Investoren oder reiche Privatleute Zugang haben. Sollte es nicht zu diesem Schritt an die öffentliche Börse kommen, hat Goldman Sachs nach Informationen aus Insiderkreisen die Zusicherung erhalten, ihre Anteile an Facebook zu einem vereinbarten Preis wieder abgeben zu können.

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Registrierkassen werden im neuen Jahr bei der Außenprüfung stärker geprüft

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Auf die Daten der Registrierkassen stürzt sich die Finanzbehörde bei ihrer Außenprüfung auch im Jahr 2011. Das wird Auswirkungen auf zehntausend Unternehmen in Deutschland haben, da durch die tagtäglich anfallenden Kassendaten, die nun aufzubewahren sind, erhebliche technische Probleme entstehen werden.
Laut dem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 24.November 2006 handelt es sich bei den gespeicherten Daten in der Registrierkasse um aufbewahrungspflichtige Buchungsbelege, die sehr wohl bei einer Außendienstprüfung maschinell ausgelesen werden dürfen. Geplant war es, alle Registrierkassen Deutschlands mit einem dafür hergestellten Chip auszustatten, der von der Finanzbehörde jederzeit ausgelesen werden könne. Da dies allerdings ein zu hoher Aufwand bedeutete, zog man die Pläne wieder zurück. Am 25.November 2010 verfasste das BMF eine Verwaltungsvorschrift (Az. IV A 4 – S 0316/08/10004-07)zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften zu verstärken. Hier ist festgelegt, dass jeder für sämtliche in der Registrierkasse erfassten Geschäftsvorfälle eine Aufbewahrungspflicht hat. Dies wären beispielsweise Barverkäufe, Entnahmen oder Stornobuchungen. Das bedeutet konkret, dass alle elektronischen Kassendaten mindestens 10 Jahre aufbewahrt und jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren sind. Leider genügt es dann nicht mehr, dies in Papierform wie beispielsweise die Tagesendummenbons oder die Z-Bons der Registrierkasse aufzubewahren. Ausdrücklich werden die Daten gefordert. Das bedeutet, wer eine Registrierkasse besitzt, die dies nicht speichern kann, wie es erforderlich ist, muss er eine unveränderbare und maschinell auswertbare Speicherung auf einem externen Datenträger veranlassen. Dieser muss stets und sofort verfügbar sein.
Wichtig ist es zu wissen, dass unbare Geschäftsvorfälle wie EC-Cash oder elektronisches Lastschriftverfahren bei den Aufzeichnungen in den Einzeldaten mit den unbaren Zahlungsvorgängen abgeglichen werden können. Die zutreffenden Verbuchungen im Buchführungs- oder Aufzeichnungswerk, dem Kassenbuch, muss einwandfrei und leicht möglich sein.
Wer sich nicht an diese Vorschriften hält oder die Daten unvollständig oder nicht zeitnah sind, dem droht die Gewinnzuschätzung. Hierbei wird die Verhängung eines finanziell empfindlichen Verzögerungsgeldes von mindestens 2500 Euro bis 250 000 Euro veranlasst. Da noch viele durch eine offene Ladenkasse beispielsweise, die bauartbedingt vorgeschriebenen digitalen Aufzeichnungspflichten nicht erfüllen können, wurde eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016 festgelegt.
Die BMF Vorschrift beantwortet allerdings nicht alle Fragen. Hier ist nicht geregelt, wer bei den jetzigen Registrierkassen, welche bauartbedingt, die gesetzlichen Anforderungen nicht oder nur teilweise erfüllenden, die Zertifizierung bestimmt.

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Geringere Preise durch Leerstand von Ferienimmobilien an der spanischen Küste

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An spanischen Küsten stehen zahlreiche Ferienimmobilien leer und werden zum Verkauf angeboten. Die ehemaligen Eigentumsbesitzer konnten den Hypothekenforderungen der Kreditinstitute nicht mehr nachkommen. Unzählige Häuser, Wohnungen und Appartements befinden sich bereits wieder im Besitz der spanischen Banken, die nach seriösen Aussagen ca. 130.000 Objekte erneut verkaufen müssen. Die Zwangsvollstreckungen aus den vorigen Jahren müssen noch dazu gezählt werden. Während die Branche nach dem Jahr 2000 große Zuwächse zu verzeichnen hatte, wendete sich 2008 das Blatt. Der große Leerstand von Ferienimmobilien an der spanischen Küste steht in einem deutlichen Missverhältnis zwischen einem Überangebot und einer geringen Nachfrage.
Preisnachlässe durch leer stehende Ferienimmobilien bis zu 50 Prozent
Da immer noch weitere Häuser, Bungalows, Reihenhäuser und Appartements gebaut werden, wird das Ungleichgewicht zwischen den angebotenen Ferienimmobilien und deren Nachfrage immer drastischer. Immer mehr Neubauten entstehen und ein Ende ist nicht abzusehen. Der IWF (Internationaler Währungsfond) warnte bereits im letzten Jahr eindringlich davor, weitere Preissenkungen in diesem Bereich vorzunehmen. Für die spanischen Banken sind es derzeit düstere Aussichten. Wer allerdings jetzt ein Feriendomizil im von der Sonne verwöhnten Spanien erwerben möchte, sollte am Ball bleiben. Die Offerten für Wohnungseigentum beinhalten an der spanischen Küste Preisnachlässe bis zu 50 Prozent des geschätzten Immobilienwertes. Es bieten sich dem Interessenten Kaufgelegenheiten zum “Schäppchenpreis”.
Feriendomizile in verschiedenen Qualitätsstandards
Zahlreiche Häuser und Wohnungen in unterschiedlichen Qualitäten werden momentan an der Costa Blanca zum Verkauf angeboten. Auch an der Costa Brava, der Costa de la Luz, der Costa del Sol und auf der Ferieninsel Mallorca stehen eine Vielzahl leer stehender Ferienimmobilien zum Verkauf. Die Feriendomizile verlieren rapide an Wert und die Verkaufspreise fallen entsprechend gering aus. Aber auch ein Haus in Spanien muss vor allem im Winter mit einer Zentralheizung ausgestattet sein und eine gute Isolierung vorweisen. Zwischen 300.000 und 500.000 Euro bezahlt der interessierte Käufer für ein solch hochwertiges Objekt mit vier Schlafzimmern mit einem dazugehörigen Grundstück von bis zu 1.000 Quadratmetern. Neue und kleinere Ferienimmobilien, die nur in den wärmeren Monaten genutzt werden, können Kaufinteressenten noch erheblich preiswerter erwerben.

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Die Entscheidung über die Form der Mietkaution liegt alleine beim Vermieter

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Bei einem Umzug verlangen die meisten Vermieter die Hinterlegung einer Kaution. Früher war es üblich, diese dem Vermieter in bar zu geben. Er legte sie dann auf einem Sparbuch an und zahlte sie am Ende des Mietvertrages dem Mieter abzüglich der Kosten für eventuell entstandene Schäden und zuzüglich üblicher Sparzinsen wieder aus. Heute gibt es auch andere Möglichkeiten dafür, wie etwa die Kautionsbürgschaft.
Maximal darf ein Vermieter drei Monatskaltmieten als Kaution verlangen. Die Entscheidung darüber, in welcher Form er sie akzeptiert, gebührt alleine ihm. Viele Mieter möchten heute eine praktische Kautionsbürgschaft abschließen, bei der sie nicht auf ein Mal den gesamten Betrag aufbringen müssen. Sie zahlen dabei einen jährlichen Beitrag und der Vermieter bekommt eine Urkunde von der Bank oder der Versicherung, die ihm die Bürgschaft bestätigt. Bei entstandenen Schäden zahlt die Bank/Versicherung dem Vermieter den Schaden und treibt den fälligen Betrag dann vom Mieter ein.
Auch kann der Mieter anbieten, selbst ein Sparkonto zu eröffnen, auf das er die Kaution einzahlt, und dieses dann für die Dauer des Mietvertrags dem Vermieter verpfänden. Vorteil ist hierbei, dass man sich als Vermieter um nichts kümmern muss und der Mieter den Aufwand der Kontoeröffnung und -auflösung trägt.
Letztlich muss man selbst entscheiden, welche Lösung einem als Vermieter am liebsten ist. Sicher sind sie alle, aber manch einer vertraut nur dem Geld, das er auf einem selbst eröffneten Sparkonto angelegt weiß. Kein Mieter kann Sie als Vermieter zwingen, eine bestimmte Form der Kaution zu akzeptieren, es obliegt alleine ihrer Entscheidung, wie Sie sich der Kautionszahlung versichern wollen.

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Wohnimmobilien in guten Lagen sind für Investoren zur Zeit rar

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Die wichtigsten Käufer für Wohnimmobilien sind derzeit private Investoren mit großem Vermögen. Früher investierten Anleger wegen steuerlicher Vorteile in Wohnungen und Mehrfamilienhäuser, aber heute sind geringe Preisschwankungen und stabile Zinsen ausschlaggebend dafür, dass die Konzentration der Investoren mehr auf Sachwerte als auf Vermögenswerte gerichtet ist. Der Verkauf von Wohnimmobilien hat erheblich zugenommen. Investoren, die bisher in Gewerbeimmobilien investiert haben aber auch die, die zuvor noch auf große Renditen setzten, interessieren sich immer mehr für Mehrfamilienhäuser als Anlage. Besonders Mehrfamilienhäuser stellen unter den Investoren bereits den größten Anteil an allen Transaktionen im Immobiliengeschäft dar. Sie suchen nach Immobilien in guten Wohnlagen mit Miet- und Wertsteigerungspotenzial durch den möglichen Ausbau eines Dachgeschosses oder eines zusätzlichen Staffelgeschosses.
Wohnimmobilien in Großstädten oder im Heimatgebiet der Investoren versprechen ihnen stabile Einnahmen und einen Schutz vor einer möglichen Inflation, da sie die Lage und die Qualität der Objekte dort selbst einschätzen können. Die Verhandlungen mit Banken und Sparkassen gestalten sich in den momentanen Zeiten unkompliziert.
Allerdings gibt es auch sehr unterschiedliche Preistrends auf dem Immobilienmarkt. So unterscheiden sich die Preise stark zwischen attraktiven Zuzugsregionen und wirtschaftlich schwächeren Fortzugsgebieten. In den schwächeren Regionen sanken die Preise um ca. 30% und in den starken Regionen stiegen sie bis zu 20%. Vorzugsweise in Ballungszentren und Universitätsstädten ist in den kommenden Jahren ein Anstieg der Immobilienpreise zu erwarten.
Die geringe Zahl an Neubauten und Neubauvorhaben für Investoren ist zunehmend ein positives Verkaufsargument. Zur Zeit sind nur wenige Immobilienangebote auf dem Markt, da die Besitzer keinen Anlass für einen Verkauf haben, gerade an attraktiven Standorten. Hingegen ausreichend Angebote stehen derzeit im Bereich stark sanierungsbedürftiger Immobilien zur Verfügung.
Ein weiterer Grund für den derzeitigen Mangel an Wohnimmobilien für Investoren ist, dass immer mehr Familien in “die eigenen vier Wände” ziehen möchten, dass heißt, viele Familien investieren in Wohneigentum. Besonders gefragt sind Einfamilienhäuser. Dabei wird sehr viel Wert auf eine moderne Ausstattung und wenig Sanierungsaufwand gelegt. Viele Menschen sehen in der eigenen Immobilie sowohl ein Investitionsgut als auch ein Konsumgut.
Wohnimobilien in guten Lagen sind aus den genannten Gründen zur Zeit wenig zu finden, oder sie werden zu sehr hohen Preisen angeboten.

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Schutzfrist für Patente der DDR geht zu Ende

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Ende Oktober 2010 ist die Schutzfrist nach mehr als 20 Jahren für die letzten in der ehemaligen DDR angemeldeten Patente abgelaufen. Trotz der allgemein wirtschaftlichen Rückständigkeit, war ein hoher Innovationsgeist im Arbeiter und Bauernstaat durchaus vorhanden. Getreu dem Sprichwort “Not macht erfinderisch” liegt es wohl sehr nahe, dass sich daraus ein gewisser Erfindungsgeist, der zu interessanten Ergebnissen führte, entwickelte.
Die Nummer DD 298 536 benennt die letzte angemeldete Erfindung: Eine “Vorrichtung zur Vi-Veränderung für Schraubenverdichter mit kombinierter Vi- und Teillastverstellung”. Hinter diesem ausartenden Namen verbirgt sich ein von Dieter Mosemann erfundenes mechanisches Teil, welches in Kühlmaschinen eingesetzt worden ist. Eine andere Erfindung war ein angewendetes Verfahren, das aus grünen Tomaten und Kürbis ein geschmacklich identischen Stoff schuf, der Orangeat und Zitronat ersetzten konnte.
Dabei besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen bundesdeutschen und DDR Recht dahingehend, dass in der BRD der Erfinder seine Erfindung einen gewissen Zeitraum exklusiv selbst benutzen darf, wohingegen in der DDR sämtliche Erfindungen jeder volkseigene Betrieb (Eine festgesetzte Gebühr musste jedoch entrichtet werden und diverse Erfindungen von besonderen Staatsinteresse wurden nicht veröffentlicht) in Gebrauch nehmen durfte. Und dennoch meldeten die DDR Bürger auf pro Kopf gerechnet genauso viel Patente wie ihre westdeutschen Nachbarn an. Nach der Wiedervereinigung wurden insgesamt 111.000 eingetragene Patente in ein gesamtdeutsches Register überführt.
Dennoch hinkten viele Erfindungen der wirtschaftlich weiter entwickelten Konkurrenz hinterher und gerieten schließlich nach der Wende in Vergessenheit. Vielfach wurde die jährliche Schutzgebühr in Höhe von bis zu 1940 Euro nicht mehr bezahlt, so dass der Patentschutz bereits vor Ende der maximalen Schutzfrist erloschen ist. Mit dem Auslaufen des Patentschutzes geht ebenfalls ein weiteres Stück der DDR – Geschichte zu Ende und so kann heute zu recht der Zugang ihres Erfindungsgeistes für die Allgemeinheit nun als real existierender Sozialismus interpretiert werden.

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