Fremdgebühren beim Geldabheben sind ein teures Vergnügen
Wer schnell Geld benötigt, der kommt manchmal nicht umhin, statt bei der eigenen Filiale, Bargeld am Automaten einer fremden Bank zu ziehen. Das kann jedoch teuer werden! Oft muss man für diese Transaktionen bis zu 10 Euro zahlen.
Seit langem sind die Banken in dieser Hinsicht in Verruf geraten. Von Abzocke ist hier vielfach die Rede. Die Fremdgebühren werden bei jedem Abhebebetrag fällig. Sie gelten als Mindest- oder Fixgebühren, und werden auch bei noch so niedrigen Buchungen fällig. Glaubt man den Kreditinstituten sei dies jedoch gerechtfertigt, da die Fremdnutzungsgebühren in den vergangenen Monaten um ca. 14 Prozent zugenommen haben.
Neben der Gebührenhöhe an sich, mehren sich zunehmend Beschwerden, dass an den einzelnen Geldautomaten nicht ersichtlich ist, wie viele Fremdgebühren veranschlagt werden. Kunden der Kreissparkasse erfahren also bei einer Abhebung am Automaten einer Volks- und Raiffeisenbank erst auf dem Kontoauszug, wie teuer ihr Fremdgehen wirklich war. Erschwerend kommt noch dazu, dass die jeweiligen Gebühren einer häufigen Änderung unterworfen sind, die Bankkunden sich dem zu Folge laufend diesbezüglich selbst informieren müssten.
Schon seit längerer Zeit sind solche Vorgehensweisen den Verbraucherschutz-Organisationen ein Dorn im Auge. Sie plädieren für eine geringere wie auch einheitliche Gebührenordnung. Auch die Bundesregierung ist aufgerufen, mit Hilfe politischer Instrumente diesem Treiben Einhalt zu gebieten und den Bankkunden zu schützen.
Bis zur Umsetzung der Vereinheitlichung können sich die Verbraucher jedoch mittels anderer Wege selbst helfen. Die Eröffnung eines zweiten Girokontos beispielsweise, könnte die Fixierung auf das Geldabheben bei einer Bank mit hohen Gebühren unnötig machen. Ebenso bietet eine Kreditkarte die Möglichkeit der kostenlosen Bargeldabhebung.
Mit Hilfe des Kreditkartenportals lassen sich gebührenfreie Automaten schnell erkennen.
Nachteilig wirkt sich hierbei jedoch oft aus, dass viele Kreditinstitute Abhebungsbeträge mit der Kreditkarte lediglich in geringer Höhe -beispielsweise 50 Euro- zulassen, oder gar komplett ablehnen. Dies geschieht besonders dann, wenn die Kreditkarten von den so genannten Direktbanken ausgestellt wurden.
Trotzdem ist es ein völlig legales Mittel, die Kreditkarten-Angebote der Direktbanken zu nutzen. Wer der Gebührenabzocke an Fremdautomaten entkommen will, sollte alle diesbezüglichen Möglichkeiten ausnutzen um beim Blick auf den Kontoauszug keine böse Überraschung zu erleben.
Nachzuvollziehen sind die Gebühren kaum, aber hinnehmen sollte man sie nicht!
