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Die EU hat neue schärfere Regeln für Hedgefonds und die Beteiligungsgesellschaften erstellt und festgelegt. Doch offiziell müssen diesem Kompromiss die Mitgliedsstatten und das Europäische Parlament noch zustimmen. Mit den neuen Regeln können nun Finanzmärkte gezielter reguliert werden. Und zu einem genau politisch richtigen Zeitpunkt erschien diese Einigung. Für das Gipfeltreffen der G20 hat die EU ihre Hausaufgaben erledigt und kann diese nun in Seoul vorstellen.
Einen EU Pass müssen ab 2013 alle europäischen Fondbetreiber bei der nationalen Börsenaufsicht beantragen. Hierfür müssen die Fondbetreiber ihre Bewertungsmethoden und Anlagestrategien Preis geben. Nicht nur vor den Behörden sondern auch den Beschäftigten und vor allem den Anlegern. Des Weiteren müssen die Fondmanager ein Mindestkapital sicherstellen und nachweisen. Zusätzlich muss gesichert sein dass das Fondvermögen in den Depotbanken ordnungsgemäß verwahrt wird.
Kurzfristige Gewinnmaximierung wird es nicht mehr geben. In der EU war der Umgang mit Fondmanagern aus Drittländern schon längere Zeit umstritten, es wurde jetzt festgelegt dass diese an 2015 auch den EU Pass beantragen können. Hierbei ist es allerdings Voraussetzung dass die Heimatländer kooperieren mit den EU Behörden, es muss auch auf das Geldwäsche und Steuerabkommen geachtet werden. Bis zum Jahre 2018 gilt eine Übergangregelung diese besagt dass der EU Pass nur von nationalen Aufsichtsbehörden vergeben wird, nach 2018 ist diese EU Pass nur noch bei der europäischen Börsenaufsicht erhältlich.
Auch in den Politischen Verhandlungen wurden strengere Regeln vom europäischen Parlament gefordert und kamen auch zum Teil damit durch. Es wurden nun Auflagen für Private Equity festgelegt die verhindern das übernommene Unternehmer ausgeplündert werden.
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So gespalten man der aktuellen Situation Griechenlands gegenüber steht, so schwierig lässt sich die Situation auflösen. Viele Meinungen kursieren über die finale Lösung, doch wie sich alles letztlich entwickeln wird ist derzeit noch nicht absehbar.
Welche Optionen gibt es?
Griechenland erhält die benötigten Kredite, bringt seinen defizitären Staatshaushalt in Ordnung und zahlt die Kredite nach einer gewissen Zeit zu ca. 5% Verzinsung zurück. Dies wäre die wünschenswerte Option. Unabhängig davon muss dann geklärt werden, wer für die Kredite aufkommt und was passiert, wenn Griechenland die Gelder nicht zurück zahlen kann. Eine folgenschwere Option wäre der Rauswurf Griechenlands aus der EU. Dies birgt mehrere Risiken und darf nicht im Sinne der gesamten EU sein.
Was passiert, wenn Griechenland aus der EU geworfen würde?
Griechenland benötigt eine eigene Währung, da der Euro kein Zahlungsmittel mehr wäre. Dies würde zur Folge haben, dass Griechenland einen plötzlichen Im- und Exporteinbruch erleben würde, welcher das Land quasi per sofort insolvent machen würde. Handeln mit Griechenland würde für viele Euro-Länder extrem erschwert werden was letztlich bedeutet, dass sie sich vom Handel mit dem Land zurück ziehen.
Kluge Köpfe und gut ausgebildete Griechen würden das Land im Eigeninteresse verlassen, da sie innerhalb Griechenlands keine guten Chancen auf Aufstieg hätten. Die Folge wäre ein wirtschaftlicher Scherbenhaufen.
Andere Länder würden keine Staatsanleihen von Griechenland kaufen, da die neu eingeführte Währung dem Euro und dem Dollar gegenüber abgewertet wäre. Eine Investition in Griechenland würde also ein zu hohes Risiko für Investoren bedeuten.
Aus diesen Gründen ist es aus derzeitiger Sicht keinesfalls ratsam Griechenland aus der EU zu werfen und sich selbst zu überlassen. Eine Rückzahlung der aktuellen Schulden ist somit komplett ausgeschlossen und das Land würde rapide in den Ruin rutschen. Auch wenn man von den finanziellen Risiken absieht, so würde solch ein Schritt für alle Länder der EU bedeuten, dass sie sich nicht aufeinander verlassen können. Die EU stünde dann einer existenziellen Grundsatzfrage gegenüber. Wenn ein Partnerland in Probleme geraten ist und im schlimmsten Fall nicht von anderen EU Ländern gestützt werden würde – welche Rolle spielt dann die EU wirklich? Diese Frage müsste man sich in Europa stellen. Die Antwort darauf könnte verheerende Konsequenzen haben.
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Das hatte sich die Bundesregierung bei der Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001 sicher anders vorgestellt: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verstößt die Riester-Rente in ihrer jetzigen Form teilweise gegen EU-Recht (EuGH, 10.09.2009 – C-269/07).
Bereits im Jahr 2007 hatte die EU-Kommission Klage vor dem EuGH gegen die deutschen Riester-Regelungen eingereicht. Sie rügte dabei insbesondere folgende Regelungen der Riester-Förderung: Die staatliche Zulage für Riester-Sparverträge erhält nur, wer unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig ist. Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten aber nicht leben und insoweit aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen nicht in Deutschland steuerpflichtig sind, sind insoweit nicht zulagenberechtigt, obwohl sie ihre Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland zahlen. Diese Regelung wurde von der EU-Kommission als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot sowie das Freizügigkeitsrecht von Arbeitnehmern und EU-Bürgern gewertet, da Gebietsansässige und Gebietsfremde durch sie ungleich behandelt werden. Außerdem bemängelte die EU-Kommission, dass bereits gezahlte Förderbeträge dann zurückgefordert werden können, wenn Empfänger einer Riester-Rente nach deren Auszahlungsbeginn ins Ausland umziehen und damit die Steuerpflicht in Deutschland entfällt. Auch die Regelung, dass das Kapital aus einem Wohnriester-Vertrag bei Auszahlung nur für die Finanzierung von Wohnungen innerhalb Deutschlands verwendet werden darf, beurteilte die EU-Kommission als Verstoß gegen das Freizügigkeitsrecht sowie das Diskriminierungsverbot.
Der EuGH hat die Rechtsauffassung der EU-Kommission in seinem Urteil in vollem Umfang bestätigt und der Klage stattgegeben. Der deutsche Gesetzgeber ist nun verpflichtet, die Regelungen zur Riester-Rente entsprechend zu korrigieren. In der Regel setzt der EUGH dem nationalen Gesetzgeber hierzu eine Frist – hierüber ist bislang allerdings noch nicht bekannt geworden. Die Bundesregierung hat in einer ersten Stellungnahme auf die Entscheidung aber bereits angekündigt, die Vorgaben der EU-Richter möglichst zeitnah umsetzen zu wollen. Experten rechnen nach ersten Schätzungen damit, dass die Folgen des Urteils Kosten bzw. steuerliche Einnahmeverluste i.H.v. mind. 470 Mio. EUR pro Jahr verursachen werden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) indes begrüßt die Entscheidung des EuGH: Durch die vom höchsten europäischen Gerichtshof geforderten Nachbesserungen bei der Riester-Rente sei diese künftig für noch mehr Menschen attraktiv (z.B. “Mallorca-Rentner”, Grenzgänger sowie ausländische Arbeitnehmer, die nach ihrem Berufsleben in Deutschland in ihr Heimatland zurückkehren möchten). Gleichzeitig forderte der GDV eine Erhöhung des förderfähigen Höchstbetrags von derzeit 2.100 EUR auf künftig 2.592 EUR pro Jahr.
Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH, V.i.S.d.P. Jens Hilge, 10.09.2009
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