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Fast jede zweite Lebensversicherung wird gekündigt, bevor sie vollständig ausgezahlt werden kann. Gründe dafür sind oft finanzielle Notlagen infolge von Krankheit, Unfall oder Arbeitsplatzverlust. Zum einen sollen durch den Wegfall der Versicherungsraten laufende Kosten gespart werden, und zum anderen will man durch die vorzeitige Auszahlung kurzfristig über einen höheren Geldbetrag verfügen, um aufgelaufene Schulden zu begleichen oder fällige Rechnungen zu bezahlen. Doch fast alle, die ihre Lebensversicherung kündigen, machen dabei ein Verlustgeschäft. Deshalb sollte die Kündigung einer Lebensversicherung nur im äußersten Notfall in Betracht gezogen werden, wenn es keine Alternativstrategie gibt.
Lebensversicherung kündigen – ein Massenphänomen
Nach einem Bericht des Handelsblattes wurden im Zeitraum eines Jahres Lebensversicherungen mit einem Gesamtvertragsvolumen von 13,1 Milliarden Euro gekündigt. Oft hätten die Versicherten in wenigen Jahren eine doppelt so hohe Summe ausgezahlt bekommen, wie zum Kündigungszeitpunkt. Zudem müssen Personen, die die Lebensversicherung kündigen, meist mit Stornogebühren rechnen. Da bei einer vorzeitigen Auszahlung einer Lebensversicherung vor allem die Beiträge, die zu Beginn des Versicherungsvertrages eingezahlt wurden berücksichtigt werden, sind die angesammelten Rücklaufwerte relativ niedrig. Das liegt darin begründet, dass ein beträchtlicher Teil der ersten Versicherungsbeiträge oft für Vertragsgebühren und Provisionen verwendet wird und nicht in den Rückkaufswert einfließen. Vor allem entgeht dem Versicherungsnehmer der Schlussgewinn, denn dieser wird nur bei einem vertragsgemäßen Versicherungsende ausgeschüttet. In den meisten Fällen steht der bei einer vorfristigen Versicherungskündigung ausgezahlte Betrag in keinem Verhältnis zu den bisher geleisteten Einzahlungen.
Rückkaufswert und Restlaufzeit als entscheidende Faktoren beim Kündigen der Lebensversicherung
Der günstigste Fall bei einer Kündigung der Lebensversicherung ist, dass man wenigstens die Summe ausgezahlt bekommt, die man bisher angespart hat. Doch das geschieht in den wenigsten Fällen. Wichtige Aspekte für die Höhe der Auszahlung bei vorzeitiger Kündigung sind der bestehende Rückkaufswert, die Restlaufzeit und die bisherige Vertragslaufzeit. Für Versicherungen, die nach fünf Jahren Vertragslaufzeit gekündigt werden, zahlen die Versicherungsunternehmen in der Regel lediglich zwei Drittel der eingezahlten Monatsbeiträge. Erst nach zehnjähriger Vertragslaufzeit erhält der Versicherungskunde wenigstens sein bisher angespartes Kapital vollständig zurück. Doch auch das kann viel weniger sein, als gedacht, denn in den ersten drei Jahren der Beitragszahlung werden die Beträge meist noch nicht zur Kapitalansparung, sondern zur Deckung der Kosten für die Versicherung verwendet, die durch Vertreterkosten, Verwaltungskosten und Risikokosten entstehen. Der Rückkaufswert kann also vor dem regulären Vertragsende einer Lebensversicherung nie der Gesamtsumme der eingezahlten Beiträge entsprechen.
Garantiezins und Rendite – wichtige Aspekte für den, der eine Lebensversicherung kündigen muss
Die meisten Verträge für Kapitallebensversicherungen beinhalten einen Garantiezins von rund 2,25 Prozent, der auch bei der vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung fällig wird. Darüber hinaus stellen einige Versicherungsunternehmen Renditen von 4 bis 5 Prozent in Aussicht. Verzinst wird aber immer nur das Deckungskapital, das nach Abzug der Versicherungskosten im Durchschnitt nur etwa 60 bis 80 Prozent des bisher eingezahlten Gesamtbetrages ausmacht. Rechnet man zusätzlich die Inflationsrate von derzeit 2,7 Prozent ein, dann beträgt die Rendite einer Kapitallebensversicherung weniger als 1 Prozent. Hinzu kommt, dass es für einen Laien wegen der geringen Transparenz der Versicherungsverträge sehr schwierig ist, den Rückkaufswert der Lebensversicherung selbst zu ermitteln.
Fazit für das Kündigen der Lebensversicherung:
Das Kündigen einer Lebensversicherung kann immer nur dann ein Ausweg sein, wenn Sie eine alternative Strategie haben, Ihre Altersvorsorge zu stemmen. Seien auch die Gründe, den Vertrag zu beenden noch so triftig, dieser Schritt ist immer mit hohen finanziellen Verlusten verbunden. Wir zeigen Ihnen einen Weg, wie Sie Ihre Lebensversicherung kündigen können, ohne dass Sie größere Verluste hinnehmen müssen.
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Wer jetzt im Jahre 2010 einen Nachberechnung des Rückkaufswertes der Lebensversicherung beantragen möchte hat nach Ansicht der Richter des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe keine Chance mehr, denn die Ansprüche erlöschen innerhalb von fünf Jahren. Dieses Urteil wird zitiert vom Handelsblatt online vom 8.8.2010 und geht auf die höchstrichterliche Entscheidung des BGH vom 14.7.2010 (s.u.) zurück.
Begründet wird diese Entscheidung damit, dass die Verjährungsfrist zu dem Zeitpunkt der Kündigung einsetzte, nicht aber zum Zeitpunkt des Momentes, als der BGH das Verbraucherfreundlichere Urteil im Jahr 2005 erstmals feststellte. Geklagt hatte im Kundenauftrag ein Unternehmen, bei dem ihre Kunden zwischen 1995 und 2000 Kapital Lebensversicherungen oder private Lebensversicherungen gekündigt hatten und sich den Rückkaufswert nach den damals gültigen Berechnungsgrundsätzen auszahlen ließen. Aufgrund dessen gingen einige Kläger leer aus und erhielten gar kein Geld. Diese Interessengruppe klagten jetzt aufgrund des BGH Urteils von 2005 auf Nachberechnung.
Damals hatte der BGH in seinem Urteil festgestellt, dass die geltenden Berechnungsmethoden falsch seinen, dass niemand leer ausgehen dürfe, sondern eine Mindestsumme ausgezahlt werden müsse. Eine Rückwirkung ihres Urteils in diese Jahre lehnte der BGH ab. Diese Entscheidung ist auch dann rechtswirksam, wenn die Kündigung der Lebensversicherung vor dem Zeitpunkt der BGH Entscheidung vom 12.10.2005 lag. In jedem Vertrag ist demzufolge ja der Zeitpunkt der frühest möglichen Kündigung der Lebensversicherung enthalten. Hat der Kunde davon Gebrauch gemacht beginnt der Zeitpunkt, mit dem die Verjährungsfrist zu zählen beginnt, genau mit diesem Zeitpunkt. Somit ist der Zeitpunkt der Kündigung entscheidend, nicht aber der Zeitpunkt der Fälligkeit nach Abrechnung. zu beachten ist demnach:§ 12 Abs. 1 VVG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung:
“Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in zwei Jahren, bei der Lebensversicherung in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann.”
Veröffentlicht im IV ZR 208/209 Urteil vom 14.7.2010. Dies gilt grundsätzlich für alle Verträge, die bis zur Neufassung der Versicherungsvereinbarungen im Jahr 2001 und rückwirkend abgeschlossen wurden.
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Wenn finanzielle Engpässe entstehen, neigen viele Verbraucher dazu, zunächst ihre Lebensversicherung zu kündigen. Das ist in der Regel der falsche Weg, denn hier gelangen nur die Beiträge einschließlich der bisher erwirtschafteten Zinsen zur Auszahlung. Die Gesellschaften behalten sich aber den Abzug von Bearbeitungsgebühren vor, der den Erlös erheblich mindern kann. Es gibt Alternativen, um an das benötigte Geld zu gelangen. Diese erfordern aber eine Abwägung, was im individuellen Fall sinnvoll ist.
Der Verkauf der Police
Günstiger kann hier der Verkauf der Versicherungspolice zum Rückkaufwert sein. Der Verkäufer, also der Versicherungsnehmer, hat aus dem Verkauf der Versicherung zum Rückkaufwert praktisch nur Vorteile hinsichtlich der Überbrückung des finanziellen Engpasses. Die Versicherung wird vom Käufer übernommen, der Verkäufer erhält bis auf einen kleinen Verlust in der Regel die komplette bisher angesparte Summe der Beiträge einschließlich Zinsen ausgezahlt. Zudem bleibt der Versicherungsschutz erhalten. Erben können also im Versicherungsfall in den Genuss der Auszahlung, abzüglich natürlich des bereits entrichteten Kaufpreises gelangen.
Nachteile im Zusammenhang mit dem Policenverkauf
Nachteilig kann es für den Verkäufer sein, wenn der Mindestrückkaufwert der aktuellen Lebensversicherung und 10.000 Euro liegt oder wenn die Mindestlaufzeit der Versicherung nicht mehr 15 Jahre beträgt. In diesen Fällen nehmen die Käufer von Lebensversicherungen häufig Abstand von einem Vertrag. Wird der Vertrag vor einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren verkauft, kann dies zulasten der Steuerfreiheit geschehen. Die im Vertrag enthaltene Berufsunfähigkeitsversicherung, die an den Vertrag gekoppelt ist, kann gefährdet sein. Ein neuer Abschluss kann durch eine Erkrankung innerhalb der Laufzeit den neuen Schutz vor Berufsunfähigkeit oft schwierig werden lassen. Ist der Verkauf der Versicherung geplant, sollte der Bedarf und möglich Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitversicherung gründlich geprüft werden.
Alternativen zum Policenverkauf
Wenn die Berufsunfähigkeit im Falle des Verkaufs nicht anderweitig abgesichert werden kann, sollte eher Abstand vom Verkauf der Police genommen werden und anstelle dessen auf das Policendarlehen zurückgegriffen werden. Dies bringt weniger Geld, aber der Versicherungsschutz, und gerade hier für die so wichtige Berufsunfähigkeit, bleibt in vollem Umfang erhalten. Die letzte Lösung sollte immer die Kündigung sein, denn die lässt alle Ansprüche in einem Schlag erlöschen.
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Auch wenn man im Idealfall eine Lebensversicherung in Form eine Kapitallebensversicherung oder einer fondsgebundenen Lebensversicherung nicht vor Fälligkeit kündigen sollte, so ist dieses unter Umständen dennoch notwendig. In diesem Zusammenhang spielt auch der Rückkaufswert eine größere Rolle, ebenso für den Fall, falls die Lebensversicherung als Kreditsicherheit dienen soll und abgetreten oder auch verkauft wird (Factoring). Doch wie hoch ist der Rückkaufswert bei einer Lebensversicherung, speziell bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung?
Den Rückkaufswert berechnet stets die Versicherungsgesellschaft und bei der klassischen Lebensversicherung setzt sich dieser in der Regel aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich des Kosten- und Risikoanteils plus der bis dato erzielten Verzinsung und Überschussbeteiligung zusammen. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung ist die Berechnung des Rückkaufswertes im Grunde sogar noch etwas einfacher. Grundsätzlich gibt es bei der fondsgebundenen Lebensversicherung nicht wie bei der klassischen Kapitallebensversicherung eine garantierte Mindestauszahlung. Zudem ist es auch bei der fondsgebundenen Lebensversicherung so, dass natürlich nicht der gesamte Beitrag zur Kapitalanlage dient, sondern ein Teil auch für die Risikoabsicherung und die Verwaltung der Gesellschaft verwendet wird. Nur für etwa 75-80 Prozent der Beiträge werden wirklich Fondsanteile erworben.
Der Rückkaufswert einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist deshalb sehr einfach zu berechnen, weil im Grunde nur nach dem Wert der angesammelten Fondsanteile geschaut werden muss. Die Versicherungsgesellschaft kauft von den Beiträgen des Versicherten regelmäßig Anteile eines bestimmten Fonds, die sich vom Wert her natürlich ständig verändern. Besitzt der Versicherte zum Beispiel bei Anfrage bezüglich des Rückkaufswertes 20 Anteile des Fonds X, und ist ein Anteil dieses Fonds aktuell 100 Euro wert (Rücknahmepreis), so ergibt sich daraus ein Rückkaufswert der fondsgebundenen Lebensversicherung von 2.000 Euro. Die Verwaltungs- und Risikokosten der Versicherung sind hier bereits zuvor heraus gerechnet worden, da nur für den Kapitalanteil auch Fondsanteile erworben werden. Somit ist der aktuelle Gesamtwert der Fondsanteile, abzüglich eventuell anfallender Kosten für die Auflösung der Versicherung, auch gleichzeitig der Rückkaufswert.
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