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Steht ein Umzug an, wird dies immer eine teure Angelegenheit. Der meist größte Kostenfaktor ist die Kaution, die der Mieter beim Einzug in die neue Wohnung zu stellen hat. Bisher war es üblich, diese Kaution bar oder per Überweisung an den Vermieter zu bezahlen oder eine Bankbürgschaft vorzulegen. Der Nachteil bestand bei der ersten Variante darin, daß das Geld – wenngleich man es nach dem Auszug wiederbekommt – erst einmal weg ist und vor allem erst einmal aufgebracht werden mußte. Gerade für junge Leute, Studenten oder Berufsanfänger, ist es jedoch nahezu unmöglich, einige Hundert oder gar über Tausend Euro aufzubringen für den Einzug ins erste eigene Reich.
In solchen Fällen ideal ist das noch recht neue Modell der Mietkautionsversicherung. Hierbei schließt man bei speziellen Anbietern – oftmals hierunter Hauseigentümerversicherungen – eine Versicherung ab, die die Höhe der Kaution der anzumietenden Wohnung als Vertragsgegenstand hat. Nach dieser Kaution bemißt sich auch die Höhe des jährlich vom Mieter als Vertragspartner zu zahlenden Versicherungsbetrages, üblich sind zwischen 4,5 und 5,5% der Kautionshöhe. Der Vermieter erhält dann vom Mieter den Versicherungsschein bzw. eine spezielle Urkunde, die ihm bescheinigt, daß er im Falle eines von ihm an der Wohnung verursachten Schadens von der Versicherung Schadenersatz in Höhe des Kautionsbetrages erhält.
Als Mieter sollte man vor Abschluß der Mietkautionsversicherung bedenken, daß die Versicherungsprämie hierfür natürlich jedes Jahr fällig wird, man also auch noch im 20. Jahr des Wohnens in der vertragsgegenständlichen Wohnung den Beitrag bezahlt und damit meist mehr einbezahlt hat als die ursprüngliche Kautionshöhe betrug.
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Das Fahrradfahren ist für Millionen Deutsche ein wichtiger Lebensinhalt und das Fahrrad an sich zählt zu den meist gewählten Verkehrsmöglichkeiten, um sich mobil im Alltag zu bewegen. Egal ob Rennrad, Mountainbike oder funktionales Alltagsrad – die Deutschen lieben das Fahrradfahren und geben beim Erwerb ihrer Fahrräder jede Menge Geld aus. Zum Teil werden die erworbenen Fahrräder häufig verwendet, zum Teil stehen sie tagelang in der Garage, jedoch haben sie in beiden Fällen einen hohen Wert, welchen es auch im Falle eines Unfalles zu versichern gilt. Das Versichern von Fahrrädern ist schon seit einigen Jahren in Mode und wird von immer mehr Fahrradbesitzern als Schutzmaßnahme gewählt, da die begehrten Zweiräder finanziell geschützt werden sollen, sodass bei der täglichen Fahrt mit dem Objekt der Fahrleidenschaft kein allzu großes Risiko besteht.
Bei zahlreichen Fahrradbesitzern geht die Liebe zum Fahrrad so weit, dass sie die Versicherungsmethode einer Vollkaskoversicherung für ihr Zweirad wählen. Bei einer Vollkaskoversicherung zahlt der Fahrradbesitzer zwar monatlich, quartalsmäßig oder halbjährlich höhere Versicherungsbeiträge, jedoch haftet im Falle eines Unfalles die versichernde Versicherung des Zweirades zu hundert Prozent. Da immer mehr Fahrradbesitzer über eine Vollkaskoversicherung für ihr Zweirad verfügen und es parallel zu immer mehr Unfällen mit Fahrradbeteiligung kommt, mussten jedoch auch die Versicherungsunternehmen reagieren, da die zu übernehmenden Versicherungskosten sich stetig vermehrt haben. Die Versicherungsunternehmen mussten die Beiträge zur Vollkaskoversicherung erhöhen, ein Unterfangen, welches vielen Fahrradbesitzern nicht nur auf den Magen, sondern auch auf den Geldbeutel schlug. Zwar können die besorgten Fahrradbesitzer ihr geliebtes Zweirad zu hundert Prozent versichern, jedoch müssen sie für dieses Vorhaben nun monatlich einen noch höheren Betrag ableisten, sodass viele Versicherungsnehmer der Vollkaskoversicherung ins Grübeln kommen und darüber nachdenken, ob aufgrund der doch relativ geringen Unfallwahrscheinlichkeit eines Fahrrads, nicht doch eine etwas geringeren Versicherungsstufe ausreicht.
Weiterhin kann sich eine Vollkaskoversicherung, abgesehen von der Haftung bei einem Unfall, dennoch lukrativieren, da besonders in den großen Städten Deutschlands ein hohes Diebstahlrisiko bei Fahrrädern besteht. Nicht zu selten kommt es vor, dass besonders an viel besuchten Schauplätzen wie Markt- oder Rathausplätzen die begehrten Zweiräder unerlaubt ihre Besitzer wechseln, sodass die eigentlichen Fahrradbesitzer in die Röhre bzw. auf einen leeren Fahrradständer schauen. In Verbindung mit dem Risiko eines Unfalls kann die Wahl einer Vollkaskoversicherung somit als deutlich sinnvoller bewertet werden, auch wenn die Versicherungsunternehmen die Beiträge zur Vollkaskoversicherung erhöht haben.
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Um eine wirklich gute Zahnzusatzversicherung zu finden, gilt es zunächst, die Bedürfnisse des Kunden etwas genauer zu untersuchen. Welche Art der Leistung benötigt er, in welchem Alter ist er, wie ist sein Gesundheitszustand ganz besonders hinsichtlich der Zahnproblematik, und welches monatliche Budget steht für eine Zahnzusatzpolice zur Verfügung. Eine vernünftige Beratung sollte sich in jedem Fall an den Wünschen des Kunden ausrichten, und dazu gehört immer auch die Festlegung des möglichen finanziellen monatlichen Rahmens.
Eine Zahnzusatzversicherung ist heute im Grunde für jeden gesetzlich Krankenversicherten empfehlenswert. Die gesetzlichen Krankenkassen decken nur noch eine grundlegende Zahnbehandlung ab, und bei Zahnersatz mit Brücken oder Inlays oder gar bei Kieferorthopädie heißt es schnell, einen Eigenanteil zu übernehmen, der je nach bisher getätigter und nachgewiesener Zahnpflege durchaus bei 50 Prozent der Gesamtkosten liegen kann. Dieser Eigenanteil kann sich dann leicht im vierstelligen Bereich bewegen, denn gerade hochwertigere Zahnersatzmaßnahmen können kostspielig sein.
Es gibt eine Reihe von Versicherern, die sehr gute Zahnzusatzpolicen anbieten. Gerade im Internet gibt es Direktversicherer, die sehr preiswerte Policen im Portfolio haben. Unter Umständen bewegt sich der monatliche Preis schon bei unter 20 Euro. Diese Tarife sollte man allerdings sorgfältig prüfen, ob sie tatsächlich die Versorgung leisten, die man sich vorstellt.
Eine sehr gute Zahnzusatzpolice soll in jedem Fall eine 80 bis 100 prozentige Abdeckung der Kosten bei Zahnersatz und Kieferorthopädie leisten, unter Umständen auch zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Übernahme von Kosten für prophylaktische Maßnahmen wie der professionellen Zahnreinigung gehört ebenfalls zum Spektrum einer sehr guten Zahnzusatzpolice. Weiterhin soll die Zahnzusatzversicherung nicht nur eine standardmäßige Ausführung von Inlays und Brücken ersetzen, sondern nach Möglichkeit auch die etwas hochwertigen Varianten. Die namenhaften und renommierten Versicherer haben alle entsprechende Zahnzusatzpolicen im Portfolio. Die Preise mögen etwas teurer sein als die der Direktversicherer, aber die Leistungen sind dafür absolut konkurrenzlos.
Zu beachten ist noch, dass die Preise für Zahnzusatzversicherungen mit zunehmendem Alter ansteigen, ein frühzeitiger Beginn kann sich also lohnen. Außerdem sollte bei Vertragsabschluss keine Zahnbehandlung angeraten sein, denn in diesem Fall wird ein Versicherer den Kunden nicht annehmen. Akzeptiert werden also nur Kunden, bei denen aktuell keine Zahnprobleme bekannt sind.
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Die Statistik irrt nie, heißt es. Die statistische Lebenserwartung unserer Bevölkerung, aufgeteilt nach Geschlechtern, Jahrgängen und Generationen, stellt das Statistische Bundesamt in Sterbetafeln dar. Ein hilfreiches Instrument, möge man denken, für alles, was im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung eines Landes berechnet werden muss, wie unsere staatliche Rente oder Lebens- und Rentenversicherungen.
Alles hat ein Ende. Nur das Leben hat drei – wenn es nach den Versicherern geht. Sie geben sich mit den bundesamtlichen Statistiken nicht zufrieden und rechnen sich mit eigenen Sterbetafeln ihre Versicherungsnehmer unterschiedlich alt:
Ein heute 30-jähriger Mann wird laut objektiver Bevölkerungsstatistik des Bundesamtes mit 84,7 Jahren sterben. Schließt er eine Risikolebensversicherung ab, wird er laut zu Grunde gelegter Versichertensterbetafel hingegen nur 75,8 Jahre alt. Geht der gleiche Mann danach zu einer Rentenversicherung und erkundigt sich nach zu erwartender Rentendauer und Rentenhöhe, wird er mit einer Aussicht auf Erreichen eines biblischen Alters von 94 Jahren überrascht. Ein Unterschied von 18 Jahren!
Hier setzen seit einiger Zeit die Verbraucherschützer an, die den Verdacht hegen, dass es den Gesellschaften nicht mehr nur um Sicherheitsmargen geht, sondern zunehmend um eine Gewinnmaximierung auf Kosten der Versicherungsnehmer.
Natürlich müssen die Aktuare der Versicherungen zur Berechnung der Tarife unterschiedliche Risiken und Sterbewahrscheinlichkeiten berücksichtigen. Täten sie das nicht, würde den Versicherern im ungünstigsten Schadensfallverlauf die Zahlungsunfähigkeit der Bankrott drohen. Während das Risiko bei der einen (Lebens-) Versicherung im zu frühen Tod der Versicherungsnehmer besteht, liegt es bei der anderen (Renten-) Versicherung im zu späten Ableben der Rentenempfänger. Um die entsprechenden Annahmen unterstellen und Deckungsrückstellungen rechtfertigen zu können, machen die Versicherungsgesellschaften ihre eigenen Statistiken und Sterbetafeln auf.
Das Risiko für die Risiko- und Kapitallebensversicherungen besteht darin, dass zu häufig, bzw. zu früh gestorben wird. Wer früher stirbt, (ist nicht nur länger tot, sondern) dessen Begünstigter bekommt Geld geschenkt, während die Versicherungsgesellschaft in diesem Falle draufzahlt. Aber je seltener/später tatsächlich gestorben wird, umso größer ist der Gewinn aus nicht verbrauchten Rückstellungen für die Policengeber.
Das Risiko für die Rentenversicherungen liegt hingegen darin, dass die Rente zu lange bezogen wird, bevor der hoch betagte Versicherte schließlich das Zeitliche segnet. Lange hat man den Trend zum längeren Leben unterschätzt, um so extrem höhere Lebenserwartungen unterstellen die aktuellen Sterbetafeln der Rentenversicherer nun ihrer Klientel, die sich zudem aus einem besser versorgten Personenkreis rekrutiert, der sich selbst bei Versicherungsabschluss als vitaler und seine Lebenserwartung höher einschätzt als der Durchschnitt.
Bei Nichteintreffen dieser zu früh oder zu spät angesetzten Tode kann die Versicherungsgesellschaft umso größere Gewinne einstreichen. Die Verbraucherschützer macht dabei besonders der Trend skeptisch, dass die Sterblichkeitsgewinne offensichtlich, statt zu günstigeren Tarifen oder Ausschüttungen für die überlebenden Versicherungsnehmer zu führen, in die Bilanzen der Versicherungskonzerne fließen. Dieser offizielle Anteil beträgt mittlerweile 25%, während er vor ein paar Jahren noch auf angemessene 10% begrenzt war. Die Dunkelziffer der Gewinnentnahme jedoch tendiert noch nach oben, da solche frei gewordenen Positionen z. T. mit Storno- u. a. Gewinnen vermengt werden, wodurch die Zugriffsbeschränkung nicht mehr kontrollierbar wird. Die von den Versicherungsgesellschaften als Risikopuffer gedachte Sicherheitsmarge mutiert mit Hilfe überzogener Sterbetafeln so zur Cash Cow der Konzerne.
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Das All-inclusive- beziehungsweise Rundum-sorglos-Konzept hat sich in vielen Produkt- und Geschäftsbereichen längst etabliert. Und auch in der Versicherungsbranche ist es auf dem Vormarsch. So sehen es zumindest die Branchenexperten, die beim Future Talk der Beratungsgesellschaft Steria Mummert Consulting über die Zukunft der Versicherungswirtschaft diskutierten.
Durchschnittlich sechs unterschiedliche Versicherungspolicen hat der deutsche Bundesbürger in seinem Versicherungsportfolio – zumeist von unterschiedlichen Anbietern. Doch dieser Status könnte sich bereits in einigen Jahren vollständig verändern – die Rundum-Versicherung für jeden Lebensabschnitt und aus einer Hand ist längst nicht mehr undenkbar. Die Zukunftsvision: Ein Versicherungsvertrag bei einem Anbieter, der alle zentralen Versicherungssparten abdeckt, sich stark an Lebensalter und -umständen orientiert und dem Versicherungsnehmer so einen Rundum-Schutz bietet. Die Versicherungsbranche rechnet fest mit einer langfristigen Etablierung dieses Modells. Ein erster Wandel ist auch bereits erkennbar, denn Einzelpolicen werden immer häufiger zu einem breiten Gesamtangebot zusammengefasst und Bündelprodukte schaffen den Markteintritt. Auch die Experten sind sich sicher: Spätestens 2011 werden Bündel- und Rundum-Lösungen auf dem deutschen Versicherungsmarkt zu finden sein.
Steria Mummert weiß um die Ziele viele Versicherer: Versicherungskunden soll zur richtigen Zeit der richtige und notwendige Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt werden. Die Vorteile des Modells, welches auch unter der Bezeichnung One-Insurance-Produkt bekannt ist, liegen auf der Hand: Die Absicherung orientiert sich am jeweiligen Lebensabschnitt des Versicherungsnehmers und berücksichtigt im besten Fall die individuellen Lebensumstände, wodurch auf Kundenseite großes Einsparpotenzial offengelegt wird. Das gilt allerdings auch für die Versicherer – denn wenn mehrere Produkte und damit Millionen von Versicherungsverträgen in einzelne Komplettpakete umstrukturiert werden können, ist mit einer deutlichen Reduzierung des Verwaltungsaufwandes zu rechnen. Auf der anderen Seite ist die Umsetzung des One-Insurance-Modells allerdings alles andere als einfach: Denn starre Grenzen zwischen den unterschiedlichsten Produkten müssen überwunden, flexiblere und an den Bedürfnissen der Versicherungsnehmer orientierte Lösungen geschaffen werden.
Gerade in der Zielgruppe der über 50-Jährigen sind die Bündelprodukte schon heute keine Seltenheit mehr. Komplettangebote, die beispielsweise die private Pflegeversicherung, den Rechtsbeistand, eine weitere Rentenversicherung oder auch das Sterbegeld beinhalten, sollen den älteren Generationen einen an die individuellen Anforderungen angepassten Versicherungsschutz bieten. Doch auch für Berufsstarter oder junge Familien könnte dieses Konzept zukunftsträchtig sein – wobei diese Zielgruppen bisher nur wenig Berücksichtigung finden.
Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis der äußerst komplexe und breite Markt der Versicherungsprodukte durch One-Insurance-Angebote deutlich ausgedünnt werden dürfte. Steria Mummert prognostiziert jedenfalls eine schnelle Etablierung: Die ersten echten Bündelprodukte könnten bereits innerhalb der kommenden Jahre den Markteintritt schaffen.
Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH, vom 6.10.2009
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Die Aachen Münchener Versicherung ist ein deutsches Versicherungsunternehmen, das mittlerweile auf eine lange Geschichte zurückblicken kann. Diese Geschichte begann bereits im 19. Jahrhundert und setzte sich bis heute erfolgreich fort. Die Gründung der Aachen Münchener Versicherung erfolgte schon im Jahre 1968, allerdings weder in Aachen, noch in München, sondern in Potsdam, der Hauptstadt Brandenburgs.
Die Aachener Münchener Lebensversicherung zum Zeitpunkt der Gründung
Damals war diese Versicherung unter dem Namen Deutsche Lebens-, Pensions- und Rentenversicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit bekannt. Erst später erfolgte eine Umbenennung in Deutsche Lebensversicherung. Die nächsten großen Augenblicke in der Geschichte der Aachen Münchener Versicherung, die zu diesem Zeitpunkt unter dem Namen Deutsche Lebensversicherung auf dem Markt der Versicherungen tätig war, ereigneten sich allerdings erst im 20. Jahrhundert.
Die Geschichte der Aachen Münchener Lebensversicherung in dem frühen 20. Jahrhundert
Im Jahre 1923 erfolgte der nächste große Schritt der Aachener Münchener Lebensversicherung oder auch der Deutschen Lebensversicherung. In diesem Jahr wurde diese Lebensversicherung zu der Aachen-Potsdamer Lebensversicherung AG umgestaltet. Als die beiden Hauptsitze galten zu dieser Zeit Aachen und Potsdam. Damit wurde der Sitz in Aachen also zum ersten Mal in der Geschichte der Aachen Münchener Lebensversicherung einer der Hauptsitze. Ein Jahr später folgte der Anschluss an die damalige Aachener und Münchener Versicherungsgruppe, unter dem Namen Aachener und Münchener Lebensversicherung AG.
Die neuere Geschichte der Aachen Münchener Lebensversicherung
In dem Jahre 2000 feierte die Aachener und Münchener Versicherung ihre Feier zum 175-jährigen Bestehen. Die Aachener Münchener Lebensversicherung selbst war zu diesem Zeitpunkt erst 132 Jahre alt. Dies zeigt, dass die Aachen Münchener Versicherung älter ist als die Aachen Münchener Lebensversicherung. Auch nach diesem Jahr ereigneten sich für diese Versicherungsgruppe noch einige große Augenblicke.
Die Aachen Münchener Lebensversicherung im Jahre 2005
In dem Jahre 2005 traten die Aachener und Münchener Versicherung AG und die Aachener und Münchener Lebensversicherung AG erstmals gemeinsam unter dem Namen Aachen-Münchener auf. Rechtlich firmierten diese beiden Unternehmen ab dem 01. Januar 2005 als Aachen Münchener Lebensversicherung AG sowie Aachen Münchener Versicherung AG. Damit endete die Geschichte der Aachen Münchener Lebensversicherung jedoch nicht. So wurde im Jahre 2008 die bis dahin überaus erfolgreiche Partnerschaft mit der Deutschen Vermögensberatung auf einem neuen Fundament begründet.
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Nachdem infolge der Finanzkrise die Banken von der Zentralbank bereits massiv kritisiert worden sind und erste Konsequenzen gezogen wurden, gerät nun mehr und mehr die europäische Versicherungsbranche in den Fokus, die bisher in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wurde. Obwohl die Versicherungen die Krise bisher recht gut überstanden haben, gibt es aus Sicht der EZB erheblichen Verbesserungsbedarf.
Der Präsident der Europäischen Zentralbank Jean-Caude Trichet hat die Versicherungsbranche eindringlich ermahnt, nach den guten Geschäftszahlen im dritten Quartal 2009 nicht in Selbstzufriedenheit zu versinken, diese Zahlen seien weitgehend durch die Stabilisierung der Finanzmärkte zu erklären und die Gewinne aus den Kapitalanlagen würden in normalen Zeiten nicht mehr derartig hoch sein. Deshalb sei jetzt ein Umdenken notwendig, um die Abhängigkeit von der Börse und Finanzprodukten erheblich zu reduzieren. Die Versicherungen seien keineswegs gut aufgestellt und müssten sich mehr auf ihre Kernbereiche konzentrieren und sollten nicht weiter als Finanzdienstleister auftreten.
Ende Juni betrug das Anlagevermögen der Versicherungen über 6 Billionen Euro, zudem halten sie etwa 10% der Schuldverschreibungen der Banken. Diese schiere Größe sei in der Lage die Märkte zu bewegen und verdeutliche, dass viele Versicherer mittlerweile eher Banken sind, als ihren eigentlichen Aufgaben bezüglich des Schutzes privater und unternehmerischer Haftpflicht und Ersatzforderungen nachzukommen.
Aus diesem Grunde kündigte Trichet an, in Abstimmung mit der EU – Kommission einen europäischen Systemrisikoverbund zu gründen, der vor allem auch die Versicherer unter die Lupe nimmt, die mittlerweile eine sogenannte Systemrelevanz aufweisen. Damit wäre eine Aufsichtsbehörde für einzelne Versicherungen geschaffen, die bisher auf europäischer Ebene noch komplett fehlt und auf nationaler Ebene kaum handlungsfähig ist. Bis zum Frühjahr 2010 wird dazu eine Stellungnahme des EU – Parlaments erfolgen und ein umfangreicher Analysebericht erfolgen.
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Wie die gesamte Geldwirtschaft stecken auch die deutschen Versicherer in einer massiven Vertrauenskrise. Die Kunden fühlen sich betrogen, da das angelegte Geld offenbar in Kanäle versickert, die der Kunde bei Abschluss des Vertrages nicht gewünscht hat. Die Gewinne verbleiben bei den Versicherungsgesellschaften, während die Verluste auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.
Besonderen Unmut lösen die stillen Teilhaben von Hedgefonds in den Versicherungen aus: Das weltweit in unglaublichem Tempo zirkulierende Geld wird in Versicherungsfonds angelegt und zu einem scheinbar günstigen Zeitpunkt wieder abgezogen. Gewinner sind die meist reichen Teilnehmer des globalen Spiels, auf der Strecke bleiben die Anleger, die auf diese Weise um ihre Altersvorsorge betrogen werden.
Immer wieder kommt auch von Seiten der Politik der Ruf nach einer transparenteren Darstellung dessen, was eine Versicherung mit dem Geld eigentlich betreibt. Die grundsätzliche Frage sollte hierbei sein, wo ein Staat die Grenze zur organisierten Kriminalität zu ziehen bereit ist, wenn das Geld arbeitender Menschen der Willkür des Casino-Kapitalismus ausgesetzt wird und dieser Staat sich späterhin weigert, den betroffenen Menschen einen Ausgleich für den Gewinn derer einräumt, die zwar nicht arbeiten, dennoch aber auf Luxusschiffen ihr Leben in der Karibik genießen.
Die deutschen Versicherer lehnen mehrheitlich die Forderung nach Offenlegung ihrer mitunter absurden Vermögen ab, was die Herkunft der Gelder betrifft. Die Teilhabe global agierender Fonds ist zwar in der Regel vertragswidrig, andererseits aber schwer nachweisbar. Die schnell machbaren Profite kassieren die Versicherungsgesellschaften gerne ein, um hernach der Bevölkerung über das Fernsehen ihre Dienste anzubieten. Die möglichen Verluste werden zu Lasten dieser Bevölkerung von staatlichen Rettungsmaßnahmen abgefangen, die Verursacher kassieren immense Bonuszahlungen.
Heimliche Zahlungen von internationalen Fonds sind ein Grundübel der weltweiten Kapitalgesellschaft. Es bleibt zu hoffen, dass die demokratischen Regierungen den Mut finden, dies zu unterbinden. Die Versicherungen jedenfalls tun es nicht.
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Für viele Menschen ist der Bau der eigenen vier Wände die größte Investition im Leben. Grund genug, sich vor bösen Überraschungen rechtzeitig zu schützen. Der Bund der Versicherten (BdV) sagt, welche Versicherungspolicen wirklich notwendig sind.
Die Freude auf das Eigenheim ist meist groß, doch gerade in der Zeit der Errichtung können Probleme auftreten, die von vornherein hätten verhindert werden können. Denn sowohl Bauherr als auch Bauträger können sich bereits vor Baubeginn versicherungstechnisch so absichern, dass im Fall der Fälle erst gar keine Unstimmigkeiten auftreten.
Bereits beim Kauf des Grundstücks ist klar: Der Bauherr haftet ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für alle Arten von Unfällen auf seinem neu erworbenen Grundstück. Dies heißt im Klartext: Eine sogenannte Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte bereits vor Baubeginn, also unmittelbar nach dem Kauf des Grundstücks abgeschlossen werden. Denn ist die Baugrube erst einmal ausgehoben und haben die Bauarbeiten begonnen, entwickelt sich das Grundstück sehr schnell für mehrere Monate zu einer potenziellen Gefahrenstelle – auch für den Bauherren. Ein “Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder”-Schild reicht nach Angaben des BdV längst nicht mehr aus, um versicherungstechnisch aus dem Schneider zu sein. Fällt jemand zum Beispiel in der Dämmerung oder nachts in die Grube, können größere Schadenersatzforderungen auf den Bauherren zukommen. Mit einer rechtzeitig abgeschlossenen Bauherrenhaftpflichtversicherung ist man immer auf der sicheren Seite. Im Schadenfall werden Schadenersatzzahlungen übernommen bzw. unberechtigte Forderungen abgewiesen.
Wenn es zu ersten Finanzierungsgesprächen kommt, sollte zwangsläufig auch die Feuer-Rohbauversicherung ein Thema werden. Die Wahl des Versicherers sollte sich der Bauherren allerdings nicht vorschreiben lassen. Nach Angaben des BdV bieten viele Gesellschaften diese Police sogar kostenlos an, wenn gleichzeitig eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird.
“Do-it-yourself” ist auf deutschen Baustellen längst gang und gäbe. Ob Freunde, Verwandte oder Bekannte – alle Helfer sollten bei der Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet und versichert sein. Im Schadenfall sind Helfer zwar grundsätzlich immer mitversichert, ohne offizielle Anmeldung bei der Genossenschaft kommt auf den Bauherren aber ein Bußgeld zu.
Auch die Bauleistungsversicherung sollte in der Vorab-Planung Thema sein. Diese Police springt dann ein, wenn es in der Zeit der Errichtung zu nicht geplanten Ereignissen wie Beschädigungen am Rohbau, Diebstahl, Konstruktions- und Materialfehlern sowie fehlender Sorgfalt der Bauarbeiter kommt. Tipp des BdV: Der Bauherr kann vom bautragenden Unternehmen durchaus verlangen, dass dieses sich an der Versicherungsprämien beteiligt. Gut ist dies auch für das Unternehmen, denn vor Schadenersatzansprüchen ist es in einem solchen Fall gefeit. Bevor ein Bauunternehmen mit dem Bau des Eigenheims beauftragt wird, sollten Bauherren zudem sicher sein, dass der Betrieb eine Baufertigstellungsversicherung abgeschlossen hat. Im Falle einer Insolvenz des Bauträgers ist so gesichert, dass das Eigenheim dennoch fertiggestellt wird. Zudem gilt eine solche Versicherung als Zeichen dafür, dass die Firma bei Auftragsvergabe wirtschaftlich gesund ist. Diese Police ist nicht nur dann nicht zwingend notwendig, wenn eine Fertigstellungsbürgschaft einer Bank vorliegt.
Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH
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Das Kölner Marktforschungs- und Beratungsinstitut YouGovPsychonomics AG hat im April die aktuelle Ausgabe seiner jährlich erscheinenden Studie “Finanzvertrieb im Automobilhandel 2009″ vorgestellt. Danach hat der Verkauf von Versicherungsprodukten über Autohäuser deutlich zugenommen. Zu einer Steigerung des Vertriebs hätten vor allem kleine und ungebundene Autohäuser beigetragen. Der Vertriebskanal “Autohaus” biete überdies weiteres Potenzial.
Insgesamt hätten im Jahr 2008 bei 71 % aller Neuwagen- (2007: 63 %) und 63 % aller Gebrauchtwagenverkäufe (2007: 50 %) Versicherungsberatungen stattgefunden. Ein Versicherungsvertrag sei in 28 % (Neuwagen) bzw. 20 % (Gebrauchtwagen) der Verkäufe abgeschlossen worden – 2007 hatte die Quote noch bei 25 % (Neuwagen) und 16 % (Gebrauchtwagen) gelegen. In kleineren Autohäusern wurde gar bei knapp einem Drittel aller Neuwagenverkäufe gleichzeitig ein Versicherungsprodukt “mitverkauft”.
Auf der anderen Seite zeigt die Studie, für die 500 Finanzproduktentscheider von Autohäusern befragt wurden, dass in 28 % der bundesdeutschen Autohäuser gar keine Versicherungsprodukte angeboten werden. Die Gründe dafür liegen laut YouGovPsychonomics im fehlenden Know-how, in der Scheu vor dem Aufwand und in der Verkennung der langfristigen Kundenbindung durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages im Autohaus. Die Versicherer hätten diese Scheu allerdings inzwischen erkannt und reagierten mit besonders einfachen Produkten und Werbemitteln, so die Leiterin der Studie, Dr. Michaela Brocke.
Insgesamt werden laut YouGovPsychonomics über Autohäuser hauptsächlich Versicherungen vertrieben, die über die herstellereigenen Vermittler abgeschlossen werden. Es finden sich jedoch auch namhafte Versicherer mit “Niederlassungen” in den Autohäusern wieder. Der Trend gehe im Übrigen dahin, dass Autohäuser mit mehr als einem einzigen Versicherer zusammenarbeiten.
Skeptisch zeigen sich die Autohäuser bei Versicherungspaketen mit Werkstattbindung. Zusatzangebote zum Versicherungsschutz sähen sie lieber in der Schadenregulierung, der Wartung und dem Service am Fahrzeug oder in weiteren verwandten Versicherungen wie etwa Reparaturkosten-, Verkehrsrechtsschutz- oder Haftpflichtversicherungen.
Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH
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